AK appelliert an das Land Oberösterreich

Die Anforderungen an professionelle Pflege- und Betreuungskräfte sind in den letzten Jahren massiv angestiegen. Eine umfassende Novelle der Ausbildungen im Jahr 2016 im Gesundheits- und Krankenpflegegesetz versuchte dem Rechnung zu tragen und hat wesentliche Kompetenzen für die Pflege definiert. Aus Sicht der AK ist für eine erfolgreiche Umsetzung aber der Personaleinsatz im Pflegebereich viel zu gering. Anlässlich der Tagung zum Thema Kompetenzen und Qualifikation im Pflegebereich in der AK Linz vergangenen Mittwoch appelliert AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer erneut an das Land, einen höheren Mindestpflegepersonalschlüssel festzusetzen, der die Kompetenzen und Qualifikationen der Beschäftigen in den Mittelpunkt stellt.

„Nur so können alte und kranke Menschen auch in Zukunft gut und menschenwürdig gepflegt werden“, sagt der AK-Präsident. Das Profil von Krankenhaus-Patienten/-innen und Bewohnern/-innen von Alten- und Pflegeheimen hat sich stark verändert, die Anforderungen an Pflegekräfte sind nicht zuletzt deshalb massiv angestiegen. Mit der Novelle zum Gesundheits- und Krankenpflegegesetz soll diplomiertes Pflegepersonal in Zukunft nicht mehr an Krankenpflegeschulen, sondern an Fachhochschulen ausgebildet werden. Auch die frühere Pflegehilfe – jetzt Pflegeassistenz – gewinnt mehr Kompetenzen. Zusätzlich wird das neue Berufsbild der Pflegefachassistenz eingeführt, die nach zwei Ausbildungsjahren Pflegeagenden übernimmt. Auch in Zukunft werden die Fach- und Diplomsozialbetreuungsberufe ihr Arbeitsfeld vor allem in der Langzeitpflege finden. Geplant ist zudem, dass das Berufsbild der Pflege erweitert wird und vor allem die Langzeitpflege einen wichtigeren Stellenwert einnimmt. Die zugehörigen Ausbildungen starten teils im Herbst, teils im nächsten Jahr.

Die AK begrüßt die Novelle grundsätzlich, weil damit den Pflegeberufen endlich ein höherer Stellenwert zugeschrieben wird. Bei der Tagung mit dem Thema „Kompetenzen und Qualifikation als wichtige Ressource“ in der AK Linz mit rund 100 Pflegekräften wurde jedoch eine große Unsicherheit deutlich. Viele befürchten, dass durch die neuen Berufe eine Abwertung der Pflege erfolgen könnte, indem immer geringer qualifiziertes Personal anstelle von hochqualifizierten Pflegekräften eingesetzt wird. Es fehlen dringend notwendige konkrete Überlegungen zum Qualifikationsschlüssel. Hier braucht es ein tragfähiges Konzept, wie der Personaleinsatz in der Zukunft gestaltet werden kann, so der Tenor der Experten/-innen aus der Praxis bei der Tagung. Die AK hat bereits vor einem Jahr kritisiert, dass es im neuen Gesetz keine Regelung gibt, wie die Mitarbeiter/-innen in der Praxis eingesetzt werden müssen.

Zudem haben Pflegekräfte im Arbeitsalltag kaum Zeit, ihre Kompetenzen zu vertiefen. Eine Studie der AK Oberösterreich im Bereich der Altenheime zeigt etwa: Für Fort- und Weiterbildung und die Umsetzung innovativer Projekte und Erfahrungen aus Schulungen bleibt oft zu wenig Zeit. Grund dafür ist Personalmangel. Eine laufende Fort- und Weiterbildung steigert aber nicht nur die Arbeitsfähigkeit der Pflege-Beschäftigten sondern bringt auch Vorteile für die Patienten/-innen und Heimbewohner/-innen. Die Pflegekräfte lernen neue Konzepte und Techniken kennen, um z.B. mit aktuellen Krankheitsbildern wie Demenz oder psychischen Erkrankungen besser umzugehen.

„Ein sinnvoller Mix aller Berufsgruppen ist nötig, um die derzeitige Qualität in der Pflege zu garantieren. Ein neuer Mindestpflegepersonalschlüssel mit einem wohl überdachten Qualifikationsschlüssel muss deswegen eingesetzt werden“, sagt AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer. Deutlich mehr Personal und verbindliche neue Regelungen für den Nachtdienst sind erforderlich. Die derzeit immer noch übliche Praxis, dass eine Pflegekraft alleine Nachtdienste hat, muss der Vergangenheit angehören. Aus Sicht der AK Oberösterreich muss es zumindest eine zweite, ab 100 Bewohnern/-innen eine dritte Nachtdienst-Pflegekraft geben – wobei immer mindestens eine Pflegekraft Kompetenzen des gehobenen Dienstes (Diplomierte Gesundheits- und Krankenpfleger/-innen) haben muss. Diese zusätzlichen Arbeitskräfte dürfen nicht zulasten der Tagesbesetzung gehen.

„Auch in puncto Fehlzeiten braucht es klare Anpassungen“, so der AK-Präsident. Die derzeitige Regelung nimmt kaum Rücksicht auf Fehlzeiten, z.B. entstanden durch längere Krankenstände, Weiterbildungen oder Urlaube. Der derzeitige Mindestpflegepersonalschlüssel muss aus Sicht der AK um mindestens 25 Prozent übererfüllt werden, damit Fehlzeiten abgedeckt sind.

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