AK und AUVA-Zentralbetriebsrat präsentieren Alternativkonzept zur AUVA-Zerschlagung

AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer - Foto Arbeiterkammer OÖ
AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer - Foto Arbeiterkammer OÖ

Gegen die Zerschlagung bzw. das Totsparen der AUVA wehrten sich heute AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer sowie die Vorsitzenden des Zentralbetriebsrats der AUVA, Erik Lenz und Martina Kronsteiner, in einer Pressekonferenz. Und sie präsen-tierten Alternativen: „Alleine die Nutzung der Kompetenzen der AUVA bei der Prävention arbeitsbedingter Erkrankungen und in der Verhütung auch von Freizeitunfällen könnte mittelfristig Einsparungen von 3,6 Milliarden Euro bringen“, sagte Erik Lenz. Kalliauer fordert daher nicht nur den Erhalt der AUVA mit allen Unfallkrankenhäusern und Reha-Zentren, sondern eine Erweiterung ihrer Zuständigkeiten, vor allem auf die Behandlung arbeitsbedingter Erkrankungen.

Mit einer Senkung des Unfallversicherungsbeitrags um 500 Millionen Euro würde das funktionierende System AUVA zerstört und die Kosten auf andere Träger und Körperschaften verlagert. Im Ergebnis würden Mehrkosten für die Unternehmen durch höhere Unfallzahlen, aber vor allem auch für Krankenversicherungsträger und Gebietskörperschaften entstehen. Dem gegenüber steht eine Ersparnis der Unternehmen von durchschnittlich 13,60 Euro pro Mitarbeiter-/in im Monat, rechneten die Betriebsräte vor. Für einen Betrieb mit zwei Angestellten und acht Arbeiterinnen und Arbeitern wären das 1.445 Euro im Jahr. Elf Betrieben mit über 10.000 Mitarbeiter-/innen würde die Senkung des UV-Beitrags hingegen 50 Millionen Euro sparen.

„Eine Erweiterung des Tätigkeitsfelds der AUVA könnte für die österreichische Wirtschaft, aber auch für das Gesundheits- und Sozialsystem massive Einsparungen bringen und vor allem viel menschliches Leid reduzieren oder verhindern“, argumentiert Erik Lenz. Das Alternativkonzept der Betriebsräte sieht die Nutzung der Kompetenzen der AUVA auch für die Prävention arbeitsbedingter Erkrankungen und der Kompetenzen in der Unfallverhütung für die Prävention von Freizeitunfällen vor. Die derzeitige Trennung der Zuständigkeit für Berufskrankheiten und beruflich bedingte Erkrankungen sei sinnlos und schädlich für die Effizienz und Effektivität der Prävention. Gleiches gelte für die strikte Trennung der Prävention für Arbeits- und Freizeitunfälle. Durch eine Erweiterung der AUVA- Kompetenzen in diesen Bereichen würden vielfältige Kooperationsmöglichkeiten und Synergien entstehen. Die Kosten für Arbeitsunfälle könnten so laut Lenz mittelfristig um 600 Millionen Euro, jene für die Freizeitunfälle durch verbesserte Prävention um zumindest drei Milliarden Euro, reduziert werden.

Ein weiterer hoher zweistelliger Millionenbetrag könnte durch eine konzentrierte Betreuung von beruflich bedingten Krebserkrankungen durch die AUVA eingespart werden. Und der Ausbau von Traumanetzwerken für ganz Österreich unter wesentlicher Einbindung der AUVA könnte insgesamt zu einer Reduktion der Bettenzahl (wie in den bereits eingeleiteten Kooperationen vorgesehen) und damit der Kosten führen. Die Verbesserung der Versorgungsqualität durch Optimierung der Behandlung und die Möglichkeit einer besseren Kapazitätsplanung für alle beteiligten Träger würde ebenfalls namhafte Beträge bringen.

AK-Präsident Kalliauer verwies darauf, dass sich der Schutz der AUVA bei weitem nicht nur auf Fälle mit einer Verbindung zur Beschäftigung bezieht, sondern verschiedenste schützenswerte Lebensbereiche miteinbezieht. Neben derzeit rund 3,5 Millionen Erwerbstätigen sind fast 1,5 Millionen Schüler/-innen, Studenten/-innen und Kindergartenkinder bei der AUVA versichert.

Vom Unfallversicherungsschutz erfasst sind auch rund 500.000 Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr, des Roten Kreuzes, der Wasserrettung, der Bergrettung etc. Die Zerschlagung der AUVA würde diesen Versicherungsschutz in Frage stellen und wäre ein zutiefst unsolidarischer Akt! Ist dieser Schutz nicht mehr gewährleistet, drohen den Hilfsorganisationen Abgänge. Derzeit ehrenamtliche Tätigkeiten müssten künftig teuer von der öffentlichen Hand finanziert werden. Die gesamtgesellschaftlichen Kosten wären höher als die Einsparungen. Oder will die Bundesregierung, dass freiwillige Helfer künftig auf eigene Kosten Versicherungen abschließen müssen?

Besonders dramatische Folgen hätte eine Überführung der AUVA in die Kranken- und Pensionsversicherung. Dreistellige Millionenbeiträge, die derzeit ausschließlich die Arbeitgeber/-innen zahlen, müssten dort die Arbeitnehmer/-innen übernehmen. Das würde dem Haftungsprivileg der Arbeitgeber/-innen die Grundlage entziehen, das ihnen zukommt, weil sie alleine die Beiträge für die Unfallversicherung bezahlen. Bei Arbeitsunfällen ist derzeit gegenüber Arbeitnehmer/-innen ausschließlich die AUVA leistungspflichtig. Die Arbeitgeber/-innen sind von der Haftung befreit. Fällt das Haftungsprivileg, müssen Unternehmen mit teils existenzbedrohenden Schadenersatzforderungen rechnen. Das Prozesskostenrisiko für Arbeitnehmer/-innen und Arbeitgeber/-innen würde explodieren. Im Schadensfall müssten die Versicherten dann ein rechtswidriges und schuldhaftes Verhalten des Arbeitgebers beweisen. Derzeit genügt der Beweis, dass ein Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit vorliegt. „Das ist ein Szenario, das niemand will! Warum sich nicht auch Wirtschaftsvertreter dagegen wehren, ist völlig unverständlich“, sagt der AK-Präsident.

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