„Lehrlinge brauchen ein Sprachrohr“

FOTO - KURT SCHMIDSBERGER
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Mit der Senkung des aktiven Wahlalters bei Betriebsratswahlen von 18 auf 16 Jahre plant die österreichische Regierung die Abschaffung des Jugendvertrauensrats. „Die Lehrlinge brauchen ein Sprachrohr – schafft man den Jugendvertrauensrat ab, würde ihre Interessenvertretung verloren gehen“, kritisiert Petra Hitzenberger. Die 20-jährige Produktionstechnikerin bei Miba Sinter in Vorchdorf ist seit 2015 Jugendvertrauensrätin und seit 2017 Vorsitzende.

Unterstützung vor Lehrabschlussprüfung Hitzenberger weist auf die vielfältigen Aufgaben des Jugendvertrauensrates hin wie etwa die Beratung und Interessenvertretung bei Themen wie Kollektivvertrag und Lehrlingsrechten. „Der Betriebsrat kann auf die Probleme oft nicht so intensiv eingehen wie ein Jugendvertrauensrat. Er muss nicht nur die Lehrlinge, sondern Arbeiter oder Angestellte im ganzen Betrieb betreuen. Zudem gibt es oft einen Generationenunterschied – da tauchen auch Hemmschwellen bei den Lehrlingen auf“, sagt Hitzenberger, die in ihrer Zeit als Jugendvertrauensrätin auch schon zahlreiche Erfolge für die Lehrlinge durchsetzen konnte. So hat nun jeder Lehrling Anspruch auf die praktische Vorbereitung für die Lehrabschlussprüfung während der Arbeitszeit im Betrieb. Zudem wurde ein Angebot geschaffen, sich, außerhalb der Arbeitszeit, auch auf die theoretische Prüfung im Betrieb vorzubereiten. „Zuvor musste man dafür zwei Prüfungen absolvieren. Hat man diese nicht bestanden, musste man die Kurse im Wifi machen und sich zwei Wochen Urlaub nehmen“, so Hitzenberger.

Über den Jugendvertrauensrat
Der Jugendvertrauensrat ist eine wichtige Anlaufstelle für Lehrlinge und tritt als VermittlerIn zwischen den Anliegen der Lehrlinge und der Betriebsleitung ein.
Dadurch kommt es in vielen Fragen zu Lösungen, die für die Lehrlinge in Ordnung sind. Wenn in einem Betrieb mindestens fünf jugendliche ArbeitnehmerInnen (unter 18 Jahren bzw. Lehrlinge unter 21 Jahren) beschäftigt sind, ist für die Vertretung ihrer Interessen ein Jugendvertrauensrat zu wählen. Dessen Rechte und Pflichten wie Weisungsfreiheit, Beschränkungs- und Benachteiligungsverbot, Kündigungs- und Entlassungsschutz sowie Bildungsfreistellung im Ausmaß von zwei Wochen pro Funktionsperiode (2 Jahre) entsprechen im Wesentlichen jenen der Betriebsratsmitglieder. Die wichtigsten Aufgaben sind, die wirtschaftlichen, sozialen, gesundheitlichen und kulturellen Interessen der jugendlichen ArbeitnehmerInnen wahrzunehmen; darauf zu achten, dass die Vorschriften, die für das Arbeitsverhältnis gelten, eingehalten werden; die Teilnahme an Sitzungen des Betriebsrats sowie Vorschläge in Fragen der Berufsausbildung und der beruflichen Weiterbildung einzubringen.

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