AK OÖ fordert gesetzliche Vorgabe von Qualitätskriterien für die 24-Stunden-Betreuung

AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer - Foto Arbeiterkammer O?-
AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer - Foto Arbeiterkammer O?-

Das Sozialministerium hat ein Qualitätssiegel für die 24-Stunden-Betreuung geschaffen und nun wurden die ersten 15 Agenturen zertifiziert. Damit soll den Konsumenten/-innen Orientierung gegeben werden, welche Unternehmen dieser Branche zuverlässig sind. „Das ist viel zu wenig. Denn dadurch werden nur jene Agenturen überprüft, die freiwillig um ein kostenpflichtiges Gütesiegel ansuchen“, sagt AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer. Er fordert klare gesetzliche Vorschriften statt Placebos.

Bereits 25.000 Menschen in Österreich werden zu Hause von Personenbetreuern/-innen gepflegt – Tendenz steigend. Nicht immer freiwillig, oft weil sie z.B. wegen der zu geringen Pflegestufe keinen Heimplatz erhalten. Die meisten Personenbetreuer/-innen leisten qualifizierte und einfühlsame Arbeit. Im Konsumentenschutz melden sich aber auch immer mehr Betroffene, die mit der Qualität der Betreuung unzufrieden sind.

Die Agenturen, die die Personenbetreuer/-innen vermittelt haben, sind dabei leider meist keine Hilfe. Im Gegenteil: Sie verlangen pauschale Entgelte, ohne sich um die Lösungen der Konflikte zu kümmern. Oft fehlt dringend benötigter Ersatz, wenn eine Betreuerin/ein Betreuer plötzlich ausfällt. Oder es wird eine Ersatzkraft organisiert, für die der/die Kunde/Kundin keine Förderung beziehen kann, weil sie schon bei einer anderen Familie gemeldet ist und während ihrer Ruhezeit eingesetzt wird. Vielfach sind auch die Betreuer/-innen selbst am Ende ihrer Kräfte.

Die Agenturverträge entsprechen nach den Erfahrungen der Experten/-innen der AK OÖ nur selten den gesetzlichen Erfordernissen. Oft fehlen Mindestinhalte, vor allem transparente Informationen über Preis und Leistung. Die Konsumenten/-innen wissen meist nicht einmal, wofür die Agentur zuständig ist. Immer wieder werden den Familien Personen geschickt, die mit der Situation vor Ort überfordert sind. Die Angehörigen und ihre pflegebedürftigen Verwandten stehen dann allein da.

„Das Problem ist, dass die gesetzlichen Vorgaben nicht von staatlicher, kompetenter Stelle systematisch kontrolliert werden, obwohl dies dringend notwendig wäre“, sagt der AK-Präsident. Die Voraussetzungen, die für das Erlangen des Gütesiegels vorgesehen sind, müssen für alle Agenturen gesetzlich verankert werden, zum Beispiel die Qualitätssicherung durch Hausbesuche diplomierter Pflegekräfte. Die Einhaltung der Vorgaben muss von unabhängigen staatlichen Stellen kontrollieren werden und bei Verstößen muss es Strafen geben, bis hin zum Entzug der Gewerbeberechtigung. Die AK OÖ fordert zudem gesetzlich vorgeschriebene Informationsblätter vor Vertragsabschluss, aus denen Leistung und Preis klar hervorgehen.

Grundsätzlich stellt sich für die Arbeiterkammer Oberösterreich die Frage, ob eine so zentrale gesellschaftliche Aufgabe wie die Betreuung älterer Menschen in die Hände privater Unternehmen übergeben werden darf. „Für uns ist es Aufgabe des Wohlfahrtsstaates, für eine menschenwürdige Pflege - flächendeckend und rund um die Uhr - aus öffentlicher Hand zu sorgen. Wir fordern daher ein öffentlich gesteuertes und ausschließlich über die Solidargemeinschaft finanziertes Pflegesystem. Zur Finanzierung sollen auch die Reichen über eine Millionärssteuer ihren Beitrag leisten“, so Präsident Kalliauer.

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