Betriebsräte und AMS tauschten sich über Kurzarbeit aus

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Peter Dorn (BR), Werner Leitner (BR), Wolfgang Schandl (?-GB), AMS-Leiter Leo Tremmel und Ilse de Lorenzo (?-GB)
v.r.n.l. Peter Dorn (BR), Werner Leitner (BR), Wolfgang Schandl (?-GB), AMS-Leiter Leo Tremmel und Ilse de Lorenzo (?-GB)

Bei einer Sitzung des ÖGB-Regionalvorstandes, dem 26 Betriebsrätinnen und Betriebsräte aus Betrieben des Bezirkes Gmunden angehören, referierte am 24. Juni 2020 der Leiter des Arbeitsmarktservice Gmunden, Leopold Tremmel.

Wie eine Lawine überrollte die erste Kündigungswelle der Unternehmen aufgrund Coronamaßnahmen das AMS. Durch das extrem rasche Zustandekommen der ersten Covid19 Kurzarbeitsverordnung, ausgearbeitet durch die Sozialpartner, wurden zusätzlich in kürzester Zeit bis dato 1727 Anträge mit über 22.000 betroffenen ArbeitnehmerInnen auf Kurzarbeit im Bezirk Gmunden eingebracht.

BetriebsrätInnen sind in der Frage der Kurzarbeit die ersten Ansprechpartner der ArbeitnehmerInnen. In Betrieben mit Betriebsrat wird die Sozialpartnervereinbarung zur Kurzarbeit von diesem genau kontrolliert und erst dann unterzeichnet (Mitbestimmungsrecht). Da die Lohnverrechnung während der Kurzarbeit und die Auszahlung der Kurzarbeitsbeihilfe an die Unternehmen auch sehr viele Fragen aufgeworfen haben, musste die Verordnung mehrmals nachjustiert werden.

Kurzarbeit ist der Erwerbslosigkeit jedenfalls vorzuziehen, da man eine höhere Nettoersatzrate als beim Arbeitslosengeld erhält, was sich natürlich auch in der Sozialversicherung widerspiegelt, ist der einhellige Tenor der Mitglieder des ÖGB-Regionalvorstandes Gmunden. Der Vorteil für die Unternehmen; sie erhalten einen großen Teil der Lohnkosten und brauchen sich nach der Krise kein neues Personal suchen“, betont Werner Leitner, Vorsitzender des ÖGB-Gmunden.

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