Verstärkung der Corona-Schutzmaßnahmen in sozialen Einrichtungen und bei Angeboten des Sozialressorts

Nach den Verstärkungen der Schutzmaßnahmen in den Alten- und Pflegeheimen, hat das Sozialressort in Abstimmung mit dem Krisenstab des Landes zusätzliche Schutzempfehlungen an die Träger der sozialen Einrichtungen in Oberösterreich übermittelt. Bei den Empfehlungen handelt es sich grundsätzlich um einen Zwei-Stufen-Plan, der, je nach Risikoeinschätzung, allgemein gültige Empfehlungen sowie Empfehlungen bei erhöhtem Risiko beinhaltet. Aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens gelten vorerst die Empfehlungen bei erhöhter Risikolage.

„Unser Ziel ist es, angesichts der großen Herausforderungen durch Corona, die Gesundheit der Oberösterreicherinnen und Oberösterreicher bestmöglich zu schützen. Neben dem Schutz für die für die besonders gefährdeten Gruppen in den Alten- und Pflegeheimen braucht es auch den nötigen Schutz für all jene, die sich in sozialen Einrichtungen befinden oder Dienstleistungen des Sozialressorts in Anspruch nehmen. Allen voran werden hier die wichtigsten Regeln das Tragen eines Mund-Nasenschutzes, der ausreichende Sicherheitsabstand und die nötige Handhygiene bleiben. Darüber hinaus werden weitere, auf die individuelle Besonderheit des Angebotes abgestimmte Maßnahmen gelten“, betonen Gesundheitsreferentin LH-Stellvertreterin Mag.a Christine Haberlander, Sozial-Landesrätin Birgit Gerstorfer und Integrations-Landesrat Stefan Kaineder.


Die Empfehlungen gelten für folgende Bereiche:
• Angebote nach dem Chancengleichheitsgesetz für Menschen mit Beeinträchtigungen
• Wohnungslosenhilfe
• Frauenhäuser
• Grundversorgung für Fremde
• Mobile Angebote
Neben allgemein gültigen Empfehlungen, wie dass Besuche im Bewohnerzimmer oder in definierten Besuchszonen stattfinden und Gesundheitschecks durchzuführen sind, sollen in der aktuellen Situation bei einem erhöhtem Risiko Besuche auf zwei Besucherinnen oder Besucher pro Tag und Bewohnerin oder Bewohner festgelegt werden.

• Mobile Dienste
Auch jetzt tragen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durchgehend einen Mund-Nasenschutz. Bei einem erhöhten Risiko ist eine zusätzliche Empfehlung etwa, dass beim Unterschreiten des 1-Meter-Mindestabstands, eine FFP2-Maske in Verbindung mit einer Brille oder einem Visier getragen werden sollte. Weiters soll auf die Bundesvorgaben in Bezug auf geschützten Kontakt geachtet werden.

• Geschütztes Arbeiten bei Beeinträchtigten
Eine Teilnahme am geschützten Arbeiten ist nur dann möglich, wenn keine Symptome einer Infektionskrankheit vorliegen. Bei einem erhöhten Risiko ist die Empfehlung, nach Möglichkeit auf ein digitales Angebot umzusteigen.

• Notschlafstelle
Hier ist ein Regelbetrieb unter Einhaltung der Schutz- und Hygienemaßnahmen möglich. Bei einem erhöhten Risiko ist die zusätzliche Empfehlung etwa, dass täglich eine Messung der Körpertemperatur durchgeführt und dokumentiert wird.

• Alkohol- und Suchtberatungsstellen
• Schuldnerberatung
• Frauenberatungsstellen
Bei normalem Risiko wird die Kundin oder der Kunde beim Eingang abgeholt und direkt in den Beratungsraum geführt. Dabei ist darauf zu achten, dass sich keine Kundinnen oder Kunden in den Räumlichkeiten begegnen. Bei einem erhöhten Risiko ist die zusätzliche Empfehlung, die persönlichen Angebote zu reduzieren und auf telefonische bzw. Online-Angebote umzustellen.

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