Internationaler Frauentag - PRO-GE Frauen fordern mehr Einsatz im Kampf gegen Altersarmut

Wien. (OTS) - Anlässlich des diesjährigen Internationalen Frauentags am 8. März fordert die Frauenorganisation der Gewerkschaft PRO-GE von der Bundesregierung mehr Einsatz im Kampf gegen Altersarmut. Vor allem Frauen sind von der Verlängerung des Durchrechnungszeitraumes für die künftige Pensionshöhe massiv betroffen. Dieser beträgt heuer bereits 33 Jahre. Während früher die besten 15 Jahre für die Pensionsberechnung herangezogen wurden, schmälern jetzt die Phasen von Teilzeitbeschäftigung, von geringfügiger Beschäftigung, die Kindererziehungszeiten oder auch Arbeitslosigkeit die künftige Pensionshöhe.

„Die Durchschnittspension einer Arbeiterin beträgt gerade einmal 773 Euro. Die Bundesregierung verschließt die Augen und tut nichts gegen die steigende Altersarmut von Frauen“, kritisiert die PRO-GE Bundesfrauenvorsitzende Klaudia Frieben und fordert unter anderem einen Rechtsanspruch für den Wechsel von Teilzeit- auf Vollzeitbeschäftigung und eine Pensionsberechnung mit den einkommensstärksten 15 Jahre.

Die negativen Auswirkungen der Corona-Pandemie für den Arbeitsmarkt bekommen Frauen stark zu spüren. Viele haben mit Einkommensverlusten oder gar mit dem Verlust des Arbeitsplatzes zu kämpfen. Die Frauenarbeitslosigkeit ist seit Beginn der Pandemie um rund 40 Prozent gestiegen. Existenzsichernde Arbeitsplätze sind in manchen Regionen nicht mehr zu finden, lediglich Teilzeitbeschäftigung wird angeboten. „Der Weg in die Armut und besonders in die Altersarmut ist vorprogrammiert. Die Regierung muss endlich handeln. Wir fordern eine ehrliche Politik zur Altersabsicherung von Frauen statt billiger Kosmetik“, sagt Frieben.

Die Forderungen der PRO-GE Frauen im Überblick:

Pensionsberechnung aufgrund der besten 15 einkommensstärksten Jahre oder den Verzicht auf die schlechtesten Jahre
Verbesserte Anrechnung von Kindererziehungs- und Pflegezeiten
Der verbesserte Zugang für Frauen zur Schwerarbeitspension
Keine Abschläge bei der Langzeitversichertenregelung, „45 Jahre sind genug!“
Rechtsanspruch auf einen Kinderbetreuungsplatz ab dem 1. Lebensjahr sowie einen massiven Ausbau von Ganztagsschulen,
Rechtsanspruch von Teilzeit auf Vollzeit

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