Rückblick 2010: Gesetzliche Neuerungen im Straßenverkehr

Das Jahr 2010 brachte einige Gesetzesänderungen für Verkehrsteilnehmer mit sich. Und so manches Jubiläum bestehender Regelungen gibt Anlass für Überlegungen zu weiteren Änderungen.

Im Jahr 2010 wurden zahlreiche gesetzliche Neuerungen beschlossen, die einen deutlichen Beitrag zur Verkehrssicherheit leisten werden. Das KfV (Kuratorium für Verkehrssicherheit) gibt einen Überblick über die wichtigsten:

? FSG-Novelle: gestaffelte Entziehungszeiten für Raser
Mit der FSG-Novelle, die Ende November im Nationalrat beschlossen wurde, erwarten Raser längere Führerscheinentziehungszeiten: Bisher betrug die Entziehungsdauer bei Tempoüberschreitungen von 40 km/h (Ortsgebiet) bzw.
50 km/h (außerhalb des Ortsgebietes) ? oder mehr ? zwei Wochen. ?Neu ist, dass mit der Höhe der Überschreitung auch die Dauer der Führerscheinentziehung steigt. Damit stehen vor allem Raser, die deutlich zu schnell fahren, im Visier?, sagt Armin Kaltenegger, Leiter Recht im KfV.

Mit der FSG-Novelle wurde auch für Fahrzeuge von Feuerwehren, Rettungsorganisationen und bestimmte Fahrzeuge des öffentlichen Sicherheitsdienstes die Möglichkeit geschaffen, diese ? bis zu einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von 5,5 t ? mit einem Führerschein der Klasse B zu lenken. Voraussetzungen für das Lenken dieser Spezialfahrzeuge sind allerdings eine organisationsinterne theoretische und praktische Ausbildung und Prüfung.

? StVO-Novelle: Vereinfachung zur Strafverfolgung ausländischer Kfz-Lenker
Ebenfalls Ende November beschlossen wurden neue Möglichkeiten zur Strafverfolgung ausländischer Lenker: Bis eine vorläufige finanzielle Sicherheit geleistet ist, darf das Fahrzeug stillgelegt werden ? und zwar unabhängig vom begangenen Delikt. Der Fahrer darf also an der Weiterfahrt gehindert werden, indem ihm z.B. der Schlüssel abgenommen oder das Fahrzeug mit einer technischen Sicherung fixiert wird, bis die Strafe bezahlt oder eine Sicherheit geleistet wurde. Wird diese Stilllegung nicht innerhalb von 72 Stunden aufgehoben, kann das Kfz auch beschlagnahmt werden. Betroffen von diesen neuen Maßnahmen sind vorwiegend ausländische Kfz-Lenker, die bisher auch ohne Bezahlung der Strafe weiterfahren durften.

? Novelle zum Eisenbahngesetzes: Möglichkeiten zur Überwachung Mit der geänderten Verordnung im Eisenbahngesetz wurde die rechtliche Möglichkeit für den Einsatz von Videokameras an Eisenbahnkreuzungen geschaffen. KfV-Erhebungen haben gezeigt, dass jeder dritte Autofahrer Bahnübergänge auch bei geschlossenem Halbschranken queren würde, bei rotem Lichtsignal sogar jeder zweite. ?Die beste technische Sicherung nützt nichts, wenn Verkehrsteilnehmer sie nicht beachten. Die Novelle des Eisenbahngesetzes ermöglicht eine automatisierte Videokamera und damit eine verstärkte Kontrolle bei Eisenbahnkreuzungen?, zeigt sich Kaltenegger erfreut.

Jahrestage und Jubiläen: Anlass für weitere Überlegungen zu Gesetzesänderungen
2010 war auch ein Jahr der Jubiläen. So mancher Jahrestag bot damit Anlass für weitere Überlegungen zu gesetzlichen Änderungen:

? 50 Jahre StVO: Überarbeitung notwendig
Seit 1960 gilt in Österreich die Straßenverkehrsordnung (StVO) ? in den vergangenen 50 Jahren haben sich die Grundlagen, Probleme und Ziele im Straßenverkehr jedoch massiv gewandelt. ?50 Jahre StVO sind daher ein guter Anlass, die bestehenden Regelungen zu überdenken und zu überarbeiten. In den vergangenen Jahren gab es immer wieder gute Anpassungen ? diese positiven Ansätze sollten weitergeführt werden?, betont Kaltenegger. So sind beispielsweise eine Erleichterung der Geschwindigkeitsüberwachung durch Gemeinden oder der Videobeobachtung von Schutzwegen denkbar.

? Ein Jahr Verkehrscoaching: Alkoholunfälle gehen zurück
Seit 1.9.2009 müssen Lenker, die zum ersten Mal mit Promillewerten zwischen 0,8 bis 1,19 am Steuer erwischt werden, ein Verkehrscoaching absolvieren. Und das zeigt bereits Wirkung: Die Zahl der Alkoholunfälle ist in den ersten neun Monaten 2010 im Vergleich zum selben Zeitraum 2009 um elf Prozent zurückgegangen. Das ist der stärkste Rückgang bei Alkoholunfällen in den vergangenen Jahren. Die Unfallzahlen belegen klar: Das Verkehrscoaching und die flankierenden Maßnahmen ? wie höhere Geldstrafen, verstärkte Kontrollen mit Alkoholvortestgeräten sowie bewusstseinsbildende Maßnahmen ? haben sich damit bewährt.

? Fünf Jahre Vormerksystem: Erweiterungen denkbar
In den vergangenen fünf Jahren hat sich gezeigt, dass die Einführung des Vormerksystems ein wichtiger Schritt war, aber auch weiterhin Verbesserungsbedarf besteht: Das Vormerksystem sollte um die Delikte Geschwindigkeitsübertretungen, Handytelefonieren am Steuer ohne Freisprecheinrichtung und Nichtanlegen des Sicherheitsgurtes erweitert werden. Grundsätzliches Ziel des Vormerksystems ist es, Lenker zu einer dauerhaften Verhaltensänderung zu bewegen.

? 30 Jahre Helmi: 30 Jahre im Dienst der Kindersicherheit
30 Jahre Helmi stehen für 30 Jahre Engagement im Bereich Kindersicherheit.
Seit 1980, als die erste Helmi-Sendung on air ging, ist die Zahl der Verkehrsunfälle von Kindern um 48 Prozent zurückgegangen. Neben einer Vielzahl an Verkehrssicherheitsmaßnahmen hat Helmi als die Sicherheitsfigur des KfV maßgeblich zu dieser Reduktion beigetragen, ist das KfV sicher. Unter dem Leitsatz ?Augen auf, Ohren auf!? rufen Helmi und sein Hundefreund Sokrates in insgesamt rund 1.350 Sendungen Kinder zur Vorsicht in Gefahrensituationen auf. Unfallprävention ? nicht nur im Straßenverkehr, sondern in allen Lebensbereichen ? ist Helmis größtes Anliegen. Sein 30. Geburtstag im Jahr 2010 war für das KfV Anlass für eine große Geburtstagstour durch Österreich. Insgesamt rund 3.000 Kinder ließen sich bei der Tour zum Sicherheitsdetektiv ausbilden.

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