Konsumentenschutztagung: Gemeinsam gegen die Abzocker im deutschsprachigen Raum

Österreichische KonsumentInnen nutzen heute bereits Angebote aus dem gesamten deutschsprachigen Raum. Der europäische Wirtschaftsraum wächst auch für KonsumentInnen zusammen, und zwar insbesondere dort, wo dieselbe Sprache gesprochen wird. Die Kehrseite des grenzüberschreitenden Geschäftsverkehrs ist es, dass auch die unseriöse Wirtschaft zunehmend in mehreren Staaten tätig wird. Oft beabsichtigt diese gezielt, der Rechtsverfolgung durch Handlungen in verschiedenen Staaten zu entgehen. Daher sind bei den diesjährigen Wilhelminenberggesprächen des BMASK zum Thema Catch me if you can! Geschäfte an der Grenze des Erlaubten auch VertreterInnen aus Deutschland und der Schweiz, aus Ungarn, Liechtenstein und den Niederlanden mit dabei.

Ziel der Tagung ist es, die Kooperation der verschiedenen AkteurInnen gezielt zu intensivieren, national und grenzüberschreitend. Im Anschluss an die Wilhelminenberggespräche findet daher eine Kickoff-Veranstaltung für vertiefte Arbeitsgespräche zur Bündelung von Kräften im Kampf gegen die Abzocker im deutschsprachigen Raum statt. Bundesminister Rudolf Hundstorfer, der die Tagung eröffnete, betonte, dass die Abzocker schon heute gegen verschiedenste Gesetze verstießen, aber einer wirksamen Rechtsverfolgung allzu oft gekonnt entkommen. Wenn sie Jugendliche und ältere Menschen über den Tisch ziehen, so verstoßen sie jedenfalls auch gegen den gesellschaftlichen Konsens, dass Wirtschaften mit dem Grundsatz des fair play einhergehen muss. Und da ist es auch zum Strafrecht nicht mehr weit, so der Bundesminister.

Bei der Tagung kommen ExpertInnen aus den verschiedensten Berufsgruppen (Konsumentenschutzbehörden, Verbraucherschutzorganisationen, StaatsanwältInnen, RichterInnen, PolizistInnen, AnwältInnen und Universitätsprofessoren) zusammen. Gleichzeit dient die Tagung der Klärung von Rechtsfragen, die KonsumentenschützerInnen aus den deutschsprachigen Ländern Tag für Tag beschäftigen und dem Aufzeigen von Handlungsbedarf auf rechtspolitischer Ebene. Die EU Richtlinie Verbraucherrechte, die in den nächsten Tagen beschlossen werden und im Anschluss umzusetzen sein wird, bietet hier auch neue Ansätze. So sollen KonsumentInnen bei Internetgeschäften immer zuerst die Kostenpflichtigkeit bestätigen müssen, bevor sie die Bestellung tätigen können.

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