AK präsentiert Maßnahmen gegen Altersarbeitslosigkeit

Plus 35 Prozent in den letzten fünf Jahren: Die dramatische Entwicklung der Altersarbeitslosigkeit zeigt deutlich, dass Ältere Unterstützung auf dem Arbeitsmarkt brauchen. Erfreulich ist, dass die Forderung der Arbeiterkammer nach einem Bonus-Malus-System Eingang ins Regierungsprogramm gefunden hat. Jetzt kommt es auf die zügige und effektive Umsetzung an. „Nur entsprechende finanzielle Anreize werden bewirken, dass die Betriebe tatsächlich mehr Ältere einstellen oder ältere Kolleginnen und Kollegen länger beschäftigen“, sagt AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer.

Bei Älteren und bei Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen steigt die Arbeitslosigkeit weit überdurchschnittlich. Arbeitslose, die älter und gesundheitlich angeschlagen sind, haben derzeit kaum Chancen, wieder einen Arbeitsplatz zu finden. Angesichts dieser Entwicklungen ist die Verankerung eines Bonus-Malus-Systems im neuen Regierungsübereinkommen ein wichtiger Schritt. Mit der Vorgabe von Mindestanteilen Älterer an allen Beschäftigten eines Betriebs müssen die Unternehmen ihre gesellschaftspolitische Verantwortung wahrnehmen. Entweder sie beschäftigen tatsächlich ausreichend viele ältere Mitarbeiter/-innen, oder sie übernehmen zumindest einen Teil der sozialen Kosten der Altersarbeitslosigkeit, die sie mit ihrer Personalpolitik verursachen.

Doch auf dem Weg zu besseren Beschäftigungschancen für ältere Arbeitnehmer/-innen gilt es, noch einige Stolpersteine aus dem Weg zu räumen: So soll sich die geforderte Quote der über 55-jährigen Beschäftigten am jeweiligen Branchendurchschnitt orientieren. Damit besteht die Gefahr, dass Branchen, die bislang kaum ältere Mitarbeiter/-innen beschäftigt haben, einen vergleichsweise niedrigen Zielwert als Vorgabe erhalten und damit sozusagen für ihr bisheriges schlechtes Verhalten belohnt werden. „Die Zielvorgaben müssen sich am Anteil der Älteren am Arbeitskräftepotenzial orientieren und nicht an den unbefriedigenden Istwerten“, fordert Kalliauer. Ein allgemeiner Zielwert, der für alle Branchen gilt, wäre die bessere Variante.

Neben der Höhe des Zielwertes sind die finanziellen Anreize bei Abweichungen von diesem Zielwert ausschlaggebend dafür, wie sehr sich Unternehmen für die Beschäftigung Älterer interessieren. Wenn – wie im Regierungsprogramm angedeutet – die Strafen im künftigen Bonus-Malus-Modell etwa gleich hoch wie das Volumen der derzeitigen Auflösungsabgabe sein sollen, dann werden Lenkungseffekte ausbleiben. Wenn der Malus bzw. umgekehrt der Bonus vielleicht 30 Euro pro Monat ausmacht, werden Unternehmen ihre Personalpolitik nicht ändern, das Bonus-Malus-System würde zu einer Alibiaktion verkommen. Vermutlich müssen die Beträge in der Größenordnung von 400 oder 500 Euro monatlich liegen, damit sich Unternehmen gezielt um eine verstärkte Beschäftigung Älterer bemühen.

Entscheidend für die Höhe dieser Beträge müssen die Beschäftigungseffekte sein. Es geht nicht um Einnahmen für den Finanzminister, sondern um Arbeitsplätze für Ältere. Das bedeutet für die Arbeiterkammer: Je nach Reaktion der Betriebe müssen bzw. können die Maluszahlungen, aber auch die Prämien rasch angehoben oder gesenkt werden.

Die bei der Regierungsklausur angekündigte Aufstockung der Mittel für die Beschäftigungsförderung Älterer um 350 Millionen Euro deutet darauf hin, dass man erkannt hat: Minimale Beträge werden wirkungslos bleiben. So wie nun offenbar darauf gesetzt wird, dass man nur mit höheren Lohnsubventionen Unternehmen zur Einstellung älterer Arbeitsloser bewegen kann, wird man auch höhere Strafen vorsehen müssen, um Betriebe davon abzubringen, ältere Mitarbeiter/-innen zu kündigen.

Aus Sicht der betroffenen älteren Arbeitnehmer/-innen wäre jedenfalls ein zügiger Zeitplan wünschenswert. Laut Regierungsprogramm sollen die neuen Abgaben bzw. Prämien erst ab 2017 in Kraft treten.



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