AK schlägt Alarm: Immer weniger Jugendliche bekommen Schulbeihilfe

Der Schulbeginn steht vor der Tür, viele Eltern denken schon jetzt besorgt an die ständig steigenden Kosten für Schulartikel, Ausflüge oder Nachhilfe. Denn die Beihilfen für Schülerinnen und Schüler steigen nicht im gleichen Ausmaß, im Gegenteil: Die Zahl der gewährten Beihilfen sinkt seit Jahren, und weil die Einkommensgrenzen nicht erhöht werden, haben immer weniger Jugendliche Anspruch auf Schulbeihilfe. Für viele Eltern stellt sich da die Frage: Kann ich mir für mein Kind den Besuch einer weiterführenden Schule überhaupt leisten?

Derzeit liegt der Grundbetrag der Schulbeihilfe bei 1130 Euro pro Jahr, er kann sich unter bestimmten Umständen erhöhen oder vermindern. Voraussetzung für einen Antrag ist die „soziale Bedürftigkeit“. Ob eine Familie „sozial bedürftig“ ist, hängt vom Einkommen, vom Familienstand und von der Familiengröße ab. Das Berechnungssystem für die Ermittlung der zumutbaren Unterhaltsleistung der Eltern und die Höhe der Schulbeihilfe ist allerdings seit sieben Jahren nicht mehr angepasst worden, weshalb viele Jugendliche aus dem Bezugskreis herausfallen, obwohl die Einkommen ihrer Eltern niedrig sind. „Die Beihilfe müsste laut Preisindex mittlerweile um 16 Prozent angehoben werden, und auch die Grenze für die soziale Bedürftigkeit muss deutlich erhöht werden, wenn sie die finanzielle Realität der Eltern widerspiegeln soll“, fordert AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer. Das wäre ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu mehr Bildungsgerechtigkeit.

Die Arbeiterkammer kritisiert auch, dass die Schulbeihilfen erst ab der zehnten Schulstufe beantragt werden können. Schulkosten entstehen schließlich schon vorher, besonders geballt zu Beginn der neunten Schulstufe. Der Anspruch auf Heimbeihilfe für Schülerinnen und Schüler, die im Internat wohnen, besteht übrigens bereits ab der neunten Schulstufe.

Es gibt aber auch Positives: Damit die Eltern eine Schulbeihilfe bekommen, mussten Schülerinnen und Schüler in den Pflichtgegenständen früher einen Notendurchschnitt von schlechtestenfalls 2,9 erreichen. Diese zusätzliche Hürde fällt jetzt weg. Damit wurde eine langjährige Forderung der Arbeiterkammer erfüllt. Auch dass die Anträge nun auf der Internetseite des Bildungsministeriums direkt ausgefüllt werden können – bisher lagen die Formulare nur in den Schuldirektionen auf – ist eine Verbesserung.

Tipp der Arbeiterkammer: Im Zweifelsfall unbedingt einen Antrag stellen! Anträge sind bis Ende des Kalenderjahres einzubringen. Auf ooe.arbeiterkammer.at gibt’s mehr Informationen zu Schul- und Heimbeihilfen. Hier finden Sie auch den Schulbeihilfenrechner der AK, der Ihnen Orientierung bietet und mit dem Sie die eigenen Beihilfeansprüche berechnen können.

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