Eine neue ÖIAG als Teil einer aktiven Industriepolitik

Das Verscherbeln der Telekom an einen mexikanischen Milliardär, fragwürdige Personalentscheidungen, missglückte Privatisierungen: Die ÖIAG sorgt immer häufiger für negative Schlagzeilen. „Die absurde Strategie der ehemaligen schwarz-blauen Regierung, der Republik den Einfluss auf ihre eigene Beteiligungsholding zu entziehen, indem sich der Aufsichtsrat aus sich selbst heraus erneuert, ist offensichtlich gescheitert“, sagt AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer und fordert statt der jetzigen ÖIAG eine Beteiligungsholding der öffentlichen Hand als Teil einer aktiven Industriepolitik.

„Es muss die gesetzliche Möglichkeit geschaffen werden, bestehende Beteiligungen aufzustocken und neue Industriebeteiligungen aufzubauen, um den österreichischen Standort heimischer Leitbetriebe und Arbeitsplätze zu sichern. Über die Zusammensetzung des Aufsichtsrates muss ausschließlich die Hauptversammlung entscheiden“, so der AK-Präsident weiter.

Industriepolitik darf nicht länger vernachlässigt werden

Spätestens seit der von den Finanzmärkten ausgegangenen Wirtschaftskrise erfährt die Industriepolitik eine Renaissance. Länder wie Österreich oder Deutschland, die einen nach wie vor relativ starken Industriesektor haben, sind besser durch die Krise gekommen als andere Länder. Die EU tritt daher für eine aktive Industriepolitik und eine Re-Industrialisierung Europas ein. Momentan sinkt aber der Industrieanteil am Bruttoinlandsprodukt (BIP) in Europa. Wenn die Industrie bei wirtschaftlicher Stagnation oder geringem Wachstum BIP-Anteile verliert, ist die Gefahr groß, dass es Versuche gibt, durch Firmenübernahmen Konkurrenten am Markt zu beseitigen. Der „Wettbewerb am Markt“ wandelt sich quasi in einen „Wettbewerb um den Markt“.

Eine Beteiligungsholding in öffentlicher Hand könnte Anteile an großen österreichischen Unternehmen erwerben, um sie abzusichern und Konzernzentralen im Land zu halten. Mit dieser Strategie stünde Österreich nicht alleine da. In vielen Ländern wird diese Art der nationalen Industriepolitik betrieben. Zum Beispiel sichert sich das deutsche Bundesland Niedersachsen durch eine Sperrminorität wesentliche Einflussrechte bei Volkswagen oder beim Stahlunternehmen Salzgitter. Dabei ist die Standortsicherung kein Selbstzweck. Es geht um die Durchsetzung von öffentlichen Interessen wie z.B. den Erhalt guter Arbeitsplätze oder den Klimaschutz. Angesichts von Rekordarbeitslosigkeit und Klimawandel ist das von großer Bedeutung.

Die Kombination von privaten Investoren mit einem staatlichen Kernaktionär, der öffentliche Interessen wahrt, hat sich in der österreichischen Praxis durchaus bewährt. Ein stabiler Kernaktionär spekuliert nicht kurzfristige, sondern verfolgt langfristige betriebliche Interessen, sodass der Unternehmenserfolg den Mitarbeitern/-innen, den verflochtenen Unternehmen und der Region insgesamt zugute kommt. Ein politischer Konsens über den Aufbau öffentlicher strategischer Beteiligungen wäre daher dringend erforderlich.

Dafür gibt es zwei Möglichkeiten. Die ÖIAG kann eigene Anleihen ausgeben, um damit den Aufbau von Beteiligungen zu finanzieren, wobei sie auch das volle Veranlagungsrisiko tragen würde. Eine andere Variante wäre der Aufbau eines von der ÖIAG gemanagten Unternehmensbeteiligungs-Fonds, bei dem die Orientierung auf das Gemeinwohl festgeschrieben ist. Die gewählte Variante muss jeweils im Einzelfall festgelegt werden.


Forderungen der Arbeiterkammer Oberösterreich:

· Die ÖIAG muss von einer Privatisierungs- in eine Beteiligungsholding umgewandelt werden; es muss die gesetzliche Möglichkeit geschaffen werden, bestehende Beteiligungen aufzustocken bzw. neue Industriebeteiligungen jedenfalls bis zu einer Sperrminorität aufzubauen.

· Der Unternehmenszweck einer solchen Beteiligungsholding muss neben der Verwaltung der aktuellen Beteiligungen die Standortsicherung Österreichischer Leitbetriebe durch den Aufbau von Beteiligungen sein. Daran ist auch der Erfolg des ÖIAG-Managements zu messen.

· Im Aufsichtsrat sowie in der Geschäftsführung muss eine ausgewogene Balance zwischen erwerbs- und gemeinwirtschaftlicher Erfahrung und Expertise gegeben sein. Die Entsendung in den Aufsichtsrat muss ausschließlich die Hauptversammlung entscheiden.

· Eine Eingliederung gemeinnütziger oder wichtiger Strukturunternehmen, wie der ÖBB und der ASFINAG, ist abzulehnen. Die Vertretung der Eigentümerinteressen bei diesen Unternehmen muss zu 100 Prozent in unmittelbarer politischer Verantwortung erfolgen.

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