GRÜNE OÖ -- Für einen freien Zugang zu den oberösterreichischen Badeseen!

Vom Attersee bis zum Wolfgangsee - unsere Seen sind unvergleichbare Naturjuwele. Grenzenlos schön und kristallklar sauber. Vor 30 Jahren nahe dem ökologischen Kollaps, sind sie heute prächtige Naturoasen, die Grünen haben dazu einen großen Beitrag geleistet. Ja, heute ist die Wasserqualität unserer Seen und Fließgewässer aufgrund engagierter Umweltpolitik Europaspitze - Oasen mit Trinkwasserqualität.

Aber: Es gibt immer weniger frei zugängliche Badeflächen, viele Plätze wandern in Privatbesitz, die Seezugänge werden verbaut. Der freie Seezugang ist Mangelware, Seeuferflächen sind in Privatbesitz, der Badegast steht oft vor Verbotstafeln, Schranken oder vor durch Bauwerke geschaffenen Tatsachen.

Gestartet haben die Grünen OÖ mit einer Sommerkampagne bereits im letzten Jahr, jetzt haben sie den Erhalt unserer Seezugänge auch in den Landtag gebracht. Die Forderungen: Keine weiteren Privatisierungen von Seegrundstücken und schrittweiser Rückkauf. Zusätzliche Badeplätze sollen entstehen, finanziert aus einem Badeplatz-Fonds, die Raumordnung muss verschärft werden, um Flächen zu sichern. Für die Seengebiete braucht es ein Entwicklungskonzept im Sinne des sanften Tourismus. Ähnlich wie in Bayern soll die Landesverfassung einen freien Seezugang für zukünftige Projekte absichern.


Wo geht es hier zum See?

Eintauchen im herrlich türkisblauen Nass in Trinkwasserqualität. Ein Platz an der Sonne umgeben von einer beindruckenden Naturlandschaft. Die Badeseen im Salzkammergut bieten die herrlichste Sommerfrische, die man sich erträumen kann. Speziell auch der Attersee.

Doch gerade an den großen Seen Oberösterreichs ist der freie Seezugang Mangelware, weil immer mehr Seeuferflächen in Privatbesitz sind und die Öffentlichkeit, sprich die Badegäste, dadurch oft keinen Zugang mehr haben. Dadurch unterscheiden sich mehrere Seen in Oberösterreich ganz stark etwa vom Bodensee oder auch von Bayerns Seen. Die Grünen OÖ sind daher der Meinung: Der Zugänglichkeit dieser Naturjuwelen darf nicht noch mehr eingeschränkt werden.

Kaum mehr freie Seezugänge am Attersee

Schon jetzt gibt es beispielsweise rund um den Attersee viel zu wenige frei zugängliche Uferstreifen „Alleine am Attersee gibt etwa nur noch rund 15 Stellen, die nicht verbaut sind oder sich in Privatbesitz befinden. Die Konsequenz: Es mangelt rund um den See an öffentlichen Badeplätzen, an den frei zugänglichen Plätzen drängen sich immer mehr Badegäste.

Wie real die Bedrohung einer zunehmenden Privatisierung des Seezuganges ist zeigt der Kärntner Wörthersee, der nur noch wenige öffentliche Badeplätze bietet. Doch auch der Wolfgangsee und der Traunsee haben nur noch wenige öffentlich zugängliche Badeplätze.

Das kann wohl nicht die Zukunft sein“, zeigen der Grüne Klubobmann und regionale Angeordnete für den Bezirk Vöcklabruck LAbg. Gottfried Hirz sowie die Grüne Bezirkssprecherin Claudia Hauschildt-Buschberger auf. „Wir wollen allen – Einheimischen wie unseren Gästen – den freien Blick, den freien Zugang und letztlich auch den vollen Bade- und Freizeitspaß bieten können“, so Hauschildt-Buschberger weiter.

„Die Freibäder sind an Badetagen, wie wir sie im letzten Jahr zum Glück in großem Maße hatten, randvoll. In Zeiten des Klimawandels können solche Sommer zur Normalität werden. Kaum jemand, der sich da nicht nach einer Abkühlung oder nach dem Feierabend sehnt, um sich zu erholen und neue Kräfte zu tanken, so. Sie fordert daher einen Stopp der Privatisierung der Seeufer: „Ich spreche mich klar für einen Privatisierungsstopp für Seegrundstücke aus, die im öffentlichen Eigentum von Land, Bund, Gemeinden und auch Bundesforsten stehen. Unsere Seen dürfen nicht weiter zum Ausverkauf stehen“, so Buschberger weiter.

Schützen wir unsere wertvollen Naturlandschaften!

Auch die Grüne Landes- und Naturschutzsprecherin Maria Buchmayr spricht sich ganz klar für den Erhalt und Schutz unserer Naturlandschaften aus: „Unser Naturraum ist begrenztes, aber umso wertvolleres Gut, das uns allen gehört. Erholung und Badevergnügen in unserer wunderbaren Naturlandschaft müssen daher auch in Zukunft allen offen stehen und dürfen nicht schleichend zum Privileg einzelner werden“. Auch die Bevölkerung steht klar hinter den Forderungen der Grünen. „Wir haben mit unserer Initiative bereits vor einem Jahr gestartet, waren an den Seen, haben mit vielen Menschen gesprochen. Und sie alle haben uns den Rücken gestärkt“. Aktuell haben die Grünen deshalb im Juni konkrete Anträge in den OÖ Landtag eingebracht, denn die Einzigartigkeit unserer Seen darf nicht einigen wenigen vorbehalten sein. „Wir alle wollen diese Juwele nicht nur aus der Ferne bewundern sondern darin eintauchen“, so Buchmayr, Buschberger und Hirz unisono.

Recht auf Badespaß für Alle – Grüne beantragen die Sicherstellung des freien Seezuganges für alle OberösterreicherInnen im Oö Landtag

Der Grüne Klubobmann Gottfried Hirz hat dazu im OÖ. Landtag eine Initiative für die Absicherung des freien Zugangs zu den OÖ. Badeseen gestartet und zur Sicherstellung des freien Seezuganges für alle OberösterreicherInnen ein Maßnahmenpaket beantragt.

Konkret fordern die Grünen darin:

- einen sofortiger Privatisierungsstopp für Seegrundstücke im öffentlichen Eigentum an den großen Badeseen

- die Einführung eines Badeplatz-Fonds zum Erwerb von Liegenschaften, die zum Verkauf anstehen, durch das Land Oberösterreich sowie für die Erhaltung und Sanierung bestehender öffentlicher Badeplätze durch die Gemeinden

- die Verschärfung der rechtlichen Rahmenbedingungen wie z. B. in der Raumordnung

- eine rasche Erstellung eines Entwicklungskonzepts für nachhaltigen und sanften Qualitätstourismus in den Seengebieten

Ziel ist die Schaffung zusätzlicher Badeplätze im öffentlichen Eigentum, damit Abkühlung in herrlichster Naturlandschaft in Oberösterreich auch in Zukunft allen offen steht und nicht schleichend zum Privileg einzelner wird. Mit einem OÖ. Badeplatz-Fonds soll das Land OÖ zum Verkauf stehende Badeplätze für die öffentliche Nutzung sichern und eine qualitätsvolle Infrastruktur (Toilettenanlagen, Umkleidemöglichkeiten etc.) sicherstellen.

Beratungen laufen bis Herbst

Es ist hoch an der Zeit den Verlust von wertvollsten Erholungsflächen durch Umwidmung und Bebauung zu stoppen, sind die Grünen überzeugt. Der Antrag der Grünen wird jetzt im Ausschuss des Landtages beraten, die Mitglieder der Oö. Landesregierung wurden aufgefordert Stellungnahme abzugeben, wie die geforderten Maßnahmen bestmöglich umgesetzt werden können. Im Herbst werden die Beratungen weitergeführt.

Freier Zugang als Staatsziel - Vorbild Bayern

Darüber hinaus haben die Grünen noch einen weiteren Antrag eingebracht, mit der konkreten Forderung die Sicherstellung des freien Seezugangs für alle OberösterreicherInnen als Staatszielbestimmung in der OÖ Landesverfassung zu verankern. „Ähnlich wie bei unseren Nachbarn soll die Landesverfassung einen freien Seezugang für zukünftige Projekte absichern.

Konkret schlagen wir einen Zusatz im Artikel 15 der OÖ Landesverfassung vor: „Das Land OÖ ist bestrebt, den freien Zugang der Allgemeinheit zu Bergen, Seen, Flüssen und sonstigen landschaftlichen Schönheiten möglichst weitgehend sicher zu stellen.“

„Natürlich kann dies nur für die Zukunft gehen. In Bayern geht dies aber soweit, dass bei besonders neuralgischen Flächen ein Vorkaufsrecht für die öffentliche Hand besteht. Was in Bayern möglich ist, muss wohl auch bei uns möglich sein“, betont Hirz. Dieser Antrag liegt den Mitgliedern des Oö. Landtages nun ebenfalls zur Beratung vor.

Im Detail: Grüne Forderungen für freien Seezugang an den großen Badeseen Oberösterreichs:

1. Sofortiger Privatisierungsstopp für Seegrundstücke im öffentlichen Eigentum (Gemeinden, Land, Bundesforste,...) an den großen Badeseen
Ein sofortiger Privatisierungsstopp könnte über einen Beschluss der Landesregierung für die landeseigenen Grundstücke schnell bewerkstelligt werden. Ein Erlass an die Gemeinden, keine gemeindeeigenen Seegrundstücke mehr von Grünland in Bauland umzuwidmen würde die Attraktivität des Verkaufs dieser Grundstücke mindern. Weiters muss sich die Landesregierung bei der Bundesregierung dafür einsetzen, die Bundeseigenen Grundstücke zu erhalten.
Beispiel Steinbach: Nach dem Neubau des Dorfzentrums wurde das alte Gemeindeamt samt öffentlichem Seezugang kürzlich an ein Immobilienunternehmen verkauft. Damit wurde zum Einen eine große Chance vertan, leistbaren Wohnraum für junge SteinbacherInnen zu schaffen, denn aus Sicht der Grünen Steinbach hätte dieses Objekt großes Potential für die Errichtung leistbarer Wohnungen für SteinbacherInnen gehabt. Der Umbau hat bereits begonnen, die Wohnungen kann man bereits online besichtigen: Angeboten als Ferien- Luxusimmobilien!
Zum anderen wurde auch ein großer Teil des dazugehörigen Seezugangs mit dem alten Gemeindehaus mitverkauft und somit ein großer Teil des bisherigen öffentlichen Seezuganges privatisiert und der Öffentlichkeit entzogen. Sobald die Wohnungen fertig gestellt sind, wird dieser Seezugang den SteinbacherInnen und den Gästen nicht mehr zugänglich sein. Dies ist umso bedauerlicher, da dieser Seezugang vor allem für Familien mit Kleinkindern und älteren Menschen ideal ist, da dieser Seezugang flach und ohne Hindernisse ist.


2. Einführung eines Badeplatz-Fonds zum Erwerb von Liegenschaften, die zum Verkauf anstehen, durch das Land OÖ.
Ziel dieses Fonds muss es sein, den Anteil öffentlicher Badeplätze wieder deutlich anzuheben und damit den freien Seezugang schrittweise zu erhöhen. Ein entsprechender Fonds könnte zum einen durch den Oö. Landschaftsentwicklungsfonds gespeist werden, der mit der letzten Oö. Naturschutzgesetznovelle 2014 eingerichtet wurde und insbesondere auch zur langfristigen naturschutzfachlichen Sicherung von ökologisch wertvollen Land- und Wasserflächen dienen soll (§ 58a OÖ. Natur- und Landschaftsschutzgesetz). Zum anderen könnte dieser Fonds neben Landesmitteln auch noch z.B. durch die Tourismusabgabe gespeist werden.

3. Verschärfung der Raumordnung
Es bedarf zusätzlicher Bestimmungen, um weitere Verluste von Natur- und Freiflächen auf Seegrundstücken durch Umwidmungen und Bauprojekten zu stoppen. Denn immer wieder scheint das Oö. Raumordnungsgesetz als unzureichend, wenn es um den Erhalt von wertvollen Seegrundstücken geht. Hier müssen die Vorschriften auf Herz und Nieren geprüft werden, damit diese wertvollen Naturräume nicht kurzsichtigen Bauprojekten zum Opfer fallen.
Einen ersten Erfolg für Natur und Mensch gibt es aber hinsichtlich der geplanten Marina Weyregg zu verbuchen. Die Naturschutzbehörde der Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck hat im Genehmigungsverfahren für das umstrittene Projekt einen negativen Bescheid ausgestellt. Die Realisierung der geplanten Marina in der 500 Meter Uferschutzzone würde eine schützenswürdige Seewiese völlig zerstören. Das Landesverwaltungsgericht hat erst kürzlich die Erkenntnis der BH Vöcklabruck bestätigt. Damit wird es keine Marina in Weyregg geben. Es ist eine erfreuliche Entscheidung und es ist vor allem ein Erfolg für Mensch und Natur.

4. Rasche Erstellung eines Entwicklungskonzepts für nachhaltigen und sanften Qualitätstourismus in den Seengebieten
Damit werden Entwicklungs- und Arbeitsplatzperspektiven abseits von Mega-Projekte und Großinvestoren geschaffen. Die Erstellung eines Entwicklungskonzepts für den nachhaltigen Erhalt von freien Seezugängen ist unerlässlich. Dafür muss in erster Linie der Status Quo erhoben werden. Dann muss geprüft werden, auf welche Weise diese letzten freien Seezugänge erhalten und auch erweitert werden können. Ebenso braucht es einen Rahmenplan, wie diese Seezugänge für die Öffentlichkeit aufgeschlossen werden (Abfallentsorgung, Imbiss, Toilettanlagen, Umkleide...), diese Einrichtungen langfristig erhalten werden und vor allem muss auch der Einklang mit dem Naturschutz gefunden werden.

5. Sicherstellung des freien Seezuganges in der OÖ Landesverfassung

Ziel muss es sein, die Nutzung der Gewässer und auch alleranderen landschaftlichen Schönheiten für die Allgemeinheit sicher zu stellen. Es gibt internationale Beispiele für die Verankerung des freien Zugangs zu Seen und anderen Naturschönheiten in der Verfassung. So soll auch eine Staatszielbestimmung in der Oberösterreichische Landesverfassung verankert werden, die den freien Zugang der Allgemeinheit zu Bergen, Seen, Flüssen und allen anderen Naturschönheiten unserer Heimat absichert.


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