LR Hiegelsberger: Vogelgrippe Krisenmanagementplan greift in OÖ

Am Südufer des Grabensees, an der Landesgrenze des Salzburger Flachgaues zum Innviertel, wurde bei einer Tafelente der Virus H5N8 nachgewiesen. „Dies führt zu einer Stallhaltungspflicht für Haus- und Nutzgeflügel, auch in Teilen Oberösterreichs. Man müsse aber keine Angst vor der Vogelgrippe haben, es sind keine Übertragungsfälle auf den Menschen bekannt“, so Agrar-Landesrat Max Hiegelsberger.

Da neben Wildvögeln auch das Nutzgeflügel zu den gefährdeten Tierarten zählt, ordnete das Gesundheitsministerium nun auch für Teile von Oberösterreich und Salzburg die verpflichtende Haltung des Haus- und Nutzgeflügels in geschlossenen Ställen, ohne Zugang ins Freie, an. „Ziel dieser vorsorglichen Maßnahmen ist es, eine Ansteckung des hochempfänglichen Hausgeflügels durch Wildvögel bestmöglich zu verhindern. Der Kontakt zu Zug- und Wildvögeln wird durch die Stallhaltungspflicht unterbunden und das Geflügel geschützt“, sagt Hiegelsberger.

Konkret sind in Oberösterreich alle Gemeinden direkt an den großen Seen sowie entlang der Flüsse Salzach, Inn und obere Teile der Donau (im Bezirk Schärding) von dieser Stallhaltungspflicht betroffen. Um den Schutz darüber hinausgehend noch zu erhöhen, gilt die Stallhaltungspflicht aufgrund der Vielzahl an Geflügelhaltern auch für den gesamten Bezirk Braunau.

In vielen Regionen Europas und vor allem auch im benachbarten Bayern wurde bereits das Auftreten des H5N8-Virus gemeldet. Stallhaltungspflicht besteht bereits seit den Fällen am Bodensee auch in Vorarlberg und übrigens auch in ganz Bayern. Die Verbreitung von Influenza-Viren über Zugvögel ist an sich nichts Ungewöhnliches. Zugvögel bringen verschiedene Erreger mit sich, ohne selbst ernst daran zu erkranken. Trifft der Erreger aber auf empfängliche (Wild-)Tiere, so kann es dort zu Krankheits- und Todesfällen führen. Im konkreten Fall handelt es sich um das Vogelgrippevirus H5N8, das aus Asien nach Europa gekommen ist und für den Menschen ungefährlich ist.

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