LR Anschober und LSR-Präs. Enzenhofer: Schulstart auch für rund 1.500 schulpflichtige Flüchtlingskinder in Oberösterreich – Bilanz, Neuerungen und Ausblick

Der Montag brachte auch den Schulstart für rund 1.500 schulpflichtige Kinder und 650 Jugendliche bis 18 Jahren mit Fluchthintergrund in Oberösterreich.
Erstere haben ab Tag 1 in Österreich das Recht auf Schulunterricht. OÖ geht hier einen tollen Weg: Durch die dezentrale Verteilung in den bestehenden Klassen starten die Kids gleich ab Tag 1 mit Spracherwerb und Lernen in ihren Alterskategorien durch. Gleichzeitig werden in der Schule Haltungen und Orientierung unserer Gesellschaft automatisch vermittelt, die Kids bauen ihr eigenes soziales Umfeld auf, werden in der Gesellschaft verankert, bekommen neue Perspektiven. Die Schule ist einer der wichtigsten Bereiche der Integration - Spracherwerb, Qualifizierung, Orientierung und Freunde. Dieser Weg funktioniert in Oberösterreich ausgezeichnet, dank des hohen Engagements aller Beteiligten.

Landesrat Rudi Anschober: „Kinder sind unsere Zukunft, auch jene, die schon Krieg, Gewalt und Flucht miterleben mussten, haben es verdient, wieder eine neue Perspektive zu bekommen. Danke an alle, die auf dem Weg der schulischen Integration mithelfen, allen voran die Pädagog/innen, die die neue Herausforderung tagtäglich toll meistern und neben Wissen auch Sprache, Orientierung und sozialen Halt mitgeben.“

Dank der engen Zusammenarbeit mit dem Landesschulrat OÖ ist die Durchsetzung des freiwilligen 10. Schuljahres auch für Flüchtlingskinder bei der Bundesregierung beschlossen – blieben im letzten Jahr Schultüren zu Beginn noch verschlossen, konnten am Montag schon viele die Plätze in ihren Klassen einnehmen. Es bleiben aber offene Forderungen, die einer optimalen Ausbildung junger Menschen mit Fluchthintergrund noch im Weg stehen, etwa die Lehrlingsfreifahrt oder ausreichend Plätze für Basisbildung.

Erfolge und noch bestehende Hürden in der schulischen Integration „Der Bildungsbereich ist eine der Säulen offensiver Integration. Für das Gelingen von Integration muss es unser Bestreben sein, bestehende Barrieren wegzuräumen. Bildung darf kein Privileg sein, sondern muss für alle zugänglich sein. Daran arbeiten wir gemeinsam“,so IntegrationsLandesrat Rudi Anschober über die Zusammenarbeit mit dem

Landesschulrat OÖ und den Pädagog/innen der oö. Pflichtschulen.
Ein großer Erfolg für Jugendliche mit Fluchthintergrund ist LR Anschober und dem Landesschulrat OÖ gelungen: Nach den Enttäuschungen der Betroffenen zum Schulbeginn 2016, konnte im Nationalrat die Veränderung des Schulautonomiegesetzes hinsichtlich einer Legalisierung des freiwilligen 10.Schuljahres für Flüchtlingskinder als außerordentliche Schüler/innen erreicht werden. Nun dürfen also auch Schüler/innen mit Fluchthintergrund, die das 9. Schuljahr außerordentlich besucht haben, ein freiwilliges 10. Schuljahr im Poly als außerordentliche oder ordentliche Schüler/innen besuchen – und Sprache sowie Wissen verbessern.
Weitere Bestrebungen aus Oberösterreich zur optimalen Integration von Menschen mit Fluchthintergrund im Bildungsbereich sind noch offen: - Gleichstellung von Lehrlingen mit Flucht-Hintergrund und österreichischen Jugendlichen bei Lehrlingstickets durch die Bundesregierung, damit die Anfahrt zu Berufsschule bzw. Arbeitsplatz kostengünstig bzw. kostenlos möglich ist.
- Qualifizierungspaket: Haben wir aktuell in Oberösterreich das Angebot von jährlich 500 Basisbildungsplätzen und 240 Plätzen für den Pflichtschulabschluss, so zeigen die hochgerechneten Bedarfe aus den ersten in OÖ durchgeführten Qualifizierungschecks, dass wir den Bedarf für 3.500 Basisbildungsplätze und 2.000 Pflichtschulabschlüsse haben würden.

Schulische Integration von Flüchtlingen in Österreich: Daten Nach Recherchen der APA bei Statistik Austria und dem Bildungsministerium besuchten 18.000 Flüchtlinge im vergangenen Schuljahr österreichische Schulen, das entspricht einem Gesamtanteil von rund 1,3 Prozent. Die Schüler/innen mit Fluchthintergrund in Oberösterreich teilen sich dabei auf Volksschule (716) und mittlere Schule (771 Jugendliche) auf.

Insgesamt steigt der Anteil ausländischer Schüler/innen seit Jahren kontinuierlich an, betrug zuletzt rund 12 %, Oberösterreichs Schulen liegen mit 20.784 ausländischen Schüler/innen im Schuljahr 2014/15 etwas über dem bundesweiten Durchschnitt. Die größten Herkunftsgruppen stellten im Schuljahr 2015/16 Kinder und Jugendliche aus der Türkei, aus Deutschland, aus Serbien und Montenegro dar.
Seit Anfang 2015 sind rund 20.000 Asylwerber/innen nach OÖ gekommen. Aktuell leben 11.198 Menschen in der Grundversorgung von Land und Bund bzw. im Privatverzug in Oberösterreich. Von den Landesgrundversorgten sind knapp 4.000 im Alter von 0 bis 18 Jahren:

GVS Oberösterreich – nach Altersgruppen Altersgruppe Leistungsbezieher aktiv
Kleinkind (-3) 752
Vorschulalter (3-6) 707
Schulpflichtig (6-15) 1.745
Jugendliche (15-18) 703
Erwachsene (18-60) 6.624
Senioren (60+) 193
10.724

Ein paar hundert Kinder von 3-6 Jahren mit Fluchthintergrund sind in Oberösterreich schon in die Kindergärten integriert, viele auch in den oö.
Horten.
Landesschulrat OÖ: Aktuelle Situation in der Beschulung von Flüchtlingen (Stichtag: 04.09.2017) xinsgesamt 1.487 Flüchtlingskinder im schulpflichtigen Alter (VS: 716, NMS/PTS: 771) x zusätzlich nicht mehr schulpflichtig: 654 (bis 18. Lebensjahr) x zusätzlich noch nicht schulpflichtig: 623 (ab 3. Lebensjahr) Unser Grundsatz: LSR OÖ geht lösungsorientiert, professionell und pragmatisch an die Sache heran.

Stabsstelle am LSR eingerichtet Es wurde eine Stabsstelle am LSR OÖ (Pädagog/innen, Psycholog/innen, Jurist/innen, Schulaufsicht) eingerichtet, Chefkoordinator ist LSI Werner Schlögelhofer, zur Planung und Steuerung sowie Koordination bei auftretenden Problemen.

Auf Basis einer Liste mit allen schulpflichtigen Kindern mit aktuellem Flucht-Hintergrund ist die Einschulung vor allem im Bereich der Allgemeinbildenden Pflichtschulen (APS) passiert – und trotz großer Herausforderung in den letzten zwei Schuljahren sehr gut gelöst worden.
„Die Beschulung der Flüchtlingskinder erfolgt im Pflichtschulbereich vor allem integrativ an jener Schule, in deren Sprengel das Kind untergebracht ist. Wichtig war und ist es, keine Zentralisierung zu schaffen, sondern vor Ort zu beschulen und damit die Kinder und Jugendlichen sozial zu integrieren. Das ist den Schulleiter/innen und Lehrer/innen sehr gut gelungen. Hier wurde pädagogisch und auch organisatorisch sehr professionell agiert“,so der amtsf. Landesschulratspräsident Fritz Enzenhofer.

Umfangreiche Sprachförderung als Mittel zur Integration Allen Beteiligten ist bewusst: Ausreichende Deutschkenntnisse sind die Basis für das Gelingen des Unterrichts und auch die Voraussetzung für die Integration dieser Kinder und Jugendlichen. Sie haben einen besonderen Förderbedarf. Sie sind zunächst oft kaum in der Lage zu kommunizieren, weil sie außerhalb ihrer Gruppe niemand haben, der sie versteht. Erst dann, wenn sie einigermaßen Deutsch können, funktioniert die Kommunikation.

Wir treten in dieser Frage gegen die drohende Sprachlosigkeit der Flüchtlingskinder ein. Es geht darum, mit speziellem Sprachunterricht zu verhindern, dass diese Kinder in Ghettos gedrängt werden bzw. auch darum, sie aus Ghettos herauszuholen, wenn solche entstehen.
Nach Erfahrungen – auch mit anderen Kindern mit Migrationshintergrund in Oberösterreich – benötigen die Flüchtlinge ein enorm hohes Maß an Zuwendung und Deutschförderung, bis der Großteil von ihnen dem Unterricht gut oder sehr gut folgen kann.

Der Großteil der schulpflichtigen Kinder aus dem arabischen Raum muss zudem erst alphabetisiert werden, weil die allermeisten in Wort und Schrift nur ihre arabische Sprache erlernt haben.

Ausgereiftes Bildungskonzept Oö. Schulen haben ein ausgereiftes Bildungskonzept für Kinder mit nichtdeutscher Muttersprache – langjährige Erfahrungen durch frühere Krisen, die verstärkte Migration ausgelöst haben, bzw. durch laufende Binnenmigration (vor allem im Zentralraum): x keine Unterscheidung in Bezug auf den Asylstatus x keine klare Unterscheidung in Bezug auf das Herkunftsland x Alphabetisierung (tw. Hilfe durch VS-Lehrer/innen am Schulstandort) x Unterscheidung Umgangssprache – Hochsprache – Bildungssprache xbis zu 2 Jahre außerordentliche/r Schüler/in nicht deutscher Muttersprache x anschließend bis zu 4 Jahre ordentliche/r Schüler/in nicht deutscher Muttersprache x einerseits Erlernen der deutschen Sprache (sowohl ungelenkt, als auch dezidiert) x andererseits sprachsensibler Unterricht in allen Unterrichtsfächern x integrative Sprachförderung x Sprachförderkurs parallel zum Unterricht ab 8 Kindern im Ausmaß von 11 Stunden/Woche (ungelenkten Spracherwerb beachten: ME, BE, WE, BSP, ...) x bei geringerer Anzahl Einzelförderstunden x bedarfsgerechte Vergabe dieser Ressourcen über LSR x max. 2 Stunden dezidierter Sprachunterricht pro Tag + ev. 1 Förderstunde pro Woche x insgesamt auch 5 Standorte mit offenen Sprachklassen (VS 2, NMS 3) x temporär in offener Sprachklasse, dann integrativ in Regelklasse xbestehendes System (z.B. Linz) hat uns einerseits bei der

Flüchtlingsthematik geholfen x andererseits neue Klassen (z.B. Bad Kreuzen) in Unterbringungsorten mit großer Fluktuation x Lehrer/innen mit Zusatzausbildung Deutsch als Zweitsprache x ein/e verantwortliche/r Lehrer/in für Sprachförderung an jedem Schulstandort x ein/e verantwortliche/r Lehrer/in als Expert/in in jeder Bildungsregion (Austausch, Koordination, Fortbildung, professionelle Lerngemeinschaft) – Lehrgang an der PH OÖ

Neu! Aufnahmemöglichkeit von a.o. Schüler/innen im freiwilligen 10. Schuljahr Durch eine Reform im Bereich der Polytechnischen Schule besteht für a.o.
Schüler/innen ab diesem Schuljahr die Möglichkeit, für ein freiwilliges 10.
Schuljahr. Schüler/innen, die während der Schulpflicht oder nach Weiterbesuch der Schule in einem freiwilligen 10. Schuljahr die 4. Klasse der HS/NMS/Polytechnischen Schule nicht erfolgreich abgeschlossen haben, dürfen in einem freiwilligen 10. bzw. 11. Schuljahr diese Schulen besuchen. Dafür bedarf es einer Zustimmung des Schulerhalters und der Bewilligung der zuständigen Schulbehörde. Zudem darf zu Beginn des betreffenden Schuljahres das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet sein.

Schon bisher war möglich: x Schüler/innen einer HS/NMS, die die 4. Klasse nicht erfolgreich abgeschlossen haben, dürfen ein freiwilliges 10. bzw. 11. Schuljahr auch an einer Polytechnischen Schule besuchen.
x Schüler/innen, die die 9. Schulstufe oder das 9. Schuljahr an einer Polytechnischen Schule nicht erfolgreich beendet haben, dürfen die PTS in einem freiwilligen 10. Schuljahr besuchen.

Neu ist: x Schüler/innen, die eine HS/NMS im 9. Schuljahr als schulpflichtig außerordentlich besucht haben, dürfen in einem freiwilligen 10.
Schuljahr auch die Polytechnische Schule als außerordentliche oder ordentliche Schüler/innen absolvieren. Das unterstützt jene Schüler/innen, die wegen mangelnder Sprachkenntnisse nicht als ordentliche Schüler/innen an einer NMS aufgenommen werden konnten.

„Übergangslehrgänge“ für nicht mehr schulpflichtige Flüchtlinge x zwei unterschiedliche Lehrgangstypen: Lehrgang zur Vorbereitung auf den Einstieg in mittlere/höhere Schulen bzw. in das duale System bzw. Lehrgang zur Vorbereitung auf den Pflichtschulabschluss x entsprechende Lehrpläne für jeden der beiden Lehrgangstypen x Finanzierung über BMB an Bundesschulen x An folgenden Standorten wird es in OÖ wieder „Übergangslehrgänge“ geben. HLW Braunau, HAK Freistadt, HLW Landwiedstraße HAK Perg, HAK Steyr, HTL Vöcklabruck, BORG Perg, BRG/BORG Kirchdorf, BRG Linz Hamerlingstraße, BG/BRG Braunau, ORG Steyr „ROSE“, WRG/ORG d. Franziskanerinnen Wels, Akademisches Gymnasium Linz, Spittelwiese. Start ist voraussichtlich Mitte November.
x Von den letzten Übergangslehrgängen (Typ1: 222 Jugendliche, Typ2: 173 Jugendliche) hat der Anschluss an weitere Bildungsangebote sehr gut funktioniert: Rund ein Drittel hat die Aufnahme in weiterführende Schulen geschafft, ein Viertel bis Drittel hat den Pflichtschulabschluss nachgeholt und rund ein Achtel eine Lehre gestartet.

Erwachsenengerechter Pflichtschulabschluss x erwachsenengerechte Form x Attraktivitätssteigerung und bessere Zielgruppenerreichung xNachhaltige Stärkung der Schlüsselkompetenzen von bildungsbenachteiligten Personen x Verbesserung der Chancen am Arbeitsmarkt x Beitrag zur Integration und positiv erlebter Interkulturalität x Prüfungsumfang: 4 Pflichtfächer + 2 Wahlfächer xErwachsenengerechter Pflichtschulabschluss: insgesamt 6 Prüfungsfächer x Externistenprüfung bisher: 13 Prüfungsfächer x 4 Pflichtfächer: o Deutsch – Kommunikation und Gesellschaft o Englisch – Globalität und Transkulturalität o Mathematik o Berufsorientierung x 4 Wahlfächer (2 zu wählen): o Kreativität und Gestaltung o Gesundheit und Soziales o Weitere Sprachen o Natur und Technik x Prüfungskommission an einer Neuen Mittelschule x Kooperation mit Erwachsenenbildung xkein „Geschenk“, sondern klarer Nachweis der geforderten Kompetenzen erforderlich

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Foto - Caritas

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