AK Forderungen an die zukünftige Bundesregierung

AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer - Foto Arbeiterkammer OÖ
AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer - Foto Arbeiterkammer OÖ

Die oberösterreichische Arbeiterkammer fordert von der zukünftigen Bundesregierung eine Politik, die den Anliegen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer höchste Priorität einräumt. Sie muss Arbeit entlasten, die Arbeitslosigkeit bekämpfen, Bildungschancen ausbauen und die Arbeitswelt menschlicher gestalten. „Die Arbeitnehmer vollbringen in allen Bereichen unserer Gesellschaft enorme Leistungen – egal wo sie tätig sind: am Bau, in der Pflegearbeit, in der Forschung! Sie sind es, die den Wohlstand erarbeiten. Deshalb gebührt ihnen auch ein gerechter Anteil“, sagt AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer.

Eine der dringendsten Aufgaben ist es aus Sicht der AK Oberösterreich, mehr Gerechtigkeit in das österreichische Steuersystem zu bringen. Arbeitnehmer/-innen und Konsumenten/-innen leisten zusammen mehr als acht von zehn Steuereuros. Unternehmen und Vermögende tragen gerade einmal etwas mehr als einen Euro bei. Diese Ungleichverteilung des Steueraufkommens ist auch laut OECD-Studien im internationalen Vergleich extrem. Lohn- und Einkommensteuern müssen daher gesenkt, Steuern auf Millionenvermögen und –erbschaften erhöht bzw. eingeführt werden.

Das zweite Muss ist ein entschlossener Kampf gegen die Arbeitslosigkeit. Trotz aktuell guter Konjunktur in Österreich geht sie leider nur sehr langsam zurück. Das Arbeitsmarktservice (AMS) muss zu einer Aus- und Weiterbildungsagentur ausgebaut werden. Die Aktion 20.000 für Ältere soll auf Langzeitarbeitslose im Haupterwerbsalter erweitert werden. Ein wirksames Bonus-Malus-Modell muss sicherstellen, dass Betriebe mehr Ältere beschäftigen. Und um Armut zu verhindern, müssen die Nettoersatzrate beim Arbeitslosengeld erhöht, die Bezugsdauer verlängert und die Anrechnung des Partnereinkommens bei der Notstandshilfe abgeschafft werden.

Mit Sorge betrachtet die AK die dauernden Angriffe zahlreicher Politiker auf die Pensionen. „Das österreichische Pensionssystem ist keineswegs schrottreif, sondern steht auf einer guten Basis, auch unter Berücksichtigung der demografischen Entwicklung“, erklärt AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer. „Es wurde bereits mehrmals tiefgreifend und nachhaltig reformiert. Weitere Optimierungen sind nicht auszuschließen, jedoch sicher nicht zu Lasten der ASVG-Versicherten“. Die Arbeiterkammer fordert daher ein klares politisches Bekenntnis der Regierung zum öffentlichen Pensionssystem nach dem Umlageverfahren und zu lebensstandardsichernden Pensionen. Einen „Pensionsautomatismus“ lehnt die AK ab. Und der vereinbarte Zeitpfad zur Angleichung des Pensionsantrittsalters von Frauen und Männern muss eingehalten werden.

Schneller, dichter, unsicherer, komplexer – die Veränderungen in der Arbeitswelt sind deutlich spürbar. Die Beschäftigten müssen dringend mehr Zeitsouveränität erhalten. Mittelfristiges Ziel ist eine Herabsetzung der Normalarbeitszeit auf 35 Stunden mit Ausgleich bei Lohn und Personal. Rechtsansprüche auf Bildungskarenz und betriebliche Weiterbildung sowie einen Wechsel zwischen Voll- auf Teilzeit würden den Druck reduzieren. Weitere Arbeitszeitflexibilisierung darf auf keinen Fall gegen die Beschäftigten beschlossen werden und zur Umgehung von Überstundenzuschlägen führen. Längst überfällig ist eine sechste Urlaubswoche nach 25 Arbeitsjahren für alle, und nicht nur, wie derzeit, für Menschen, die 25 Jahre im selben Betrieb gearbeitet haben.

Das Bildungssystem muss auf allen Ebenen verbessert werden. Vordringlich sind eine gemeinsame Schule für alle 6- bis 15-Jährigen und der Ausbau qualitätsvoller ganztägiger Schulen. Auch die Qualität der Lehrausbildung muss gesteigert werden. Die Berufsschulzeit in allen 3-jährigen Lehrberufen soll auf zumindest 1260 Stunden ausgebaut werden. Überbetriebliche Lehrwerkstätten sollen verstärkt Betriebe unterstützen, die nicht alle Ausbildungsinhalte selbst vermitteln können. Lehrstellenförderungen sollen künftig an Qualitätskriterien gebunden sein.

In den letzten Jahren sind die Mieten weit über die Inflationsraten hinaus gestiegen. Das muss durch gesetzliche Regelungen gestoppt werden. Preistreibend ist z.B. die große Zahl befristeter Mietverträge. Sie sollen daher abgeschafft werden. Während der Befristung wagen es Mieter/-innen kaum, gegen Gesetzwidrigkeiten der Vermieter/-innen vorzugehen. Bei Vertragsverlängerung werden oft die Mieten erhöht. Bei Richtwert-Wohnungen soll die Höhe der Zuschläge in Zukunft gesetzlich klar festgelegt bzw. begrenzt und im Mietvertrag genau aufgeschlüsselt werden. Provisionen für Makler/-innen sollen nur die Auftraggeber/-innen - in der Regel die Vermieter/-innen - zahlen müssen. Grundsteuer, Verwaltungs- und Versicherungskosten sollen nicht mehr als Betriebskosten auf die Mieter/-innen überwälzt werden dürfen.

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