Kostenloser AK-Rechtsschutz seit 25 Jahren: Für Mitglieder 1,5 Milliarden Euro erkämpft

AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer - Foto Arbeiterkammer OÖ
AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer - Foto Arbeiterkammer OÖ

Mit einer Festveranstaltung beging die AK Oberösterreich die Einführung des kostenlosen Rechtsschutzes vor 25 Jahren. „Der AK-Rechtsschutz ist eine einzigartige Erfolgsgeschichte“, sagte AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer. „Wir haben seit seiner Einführung rund fünf Millionen Beratungen im Arbeits-, Sozial- und Insolvenzrecht geleistet sowie für unsere Mitglieder 1,5 Milliarden Euro erkämpft!“

Im Jahr 1992 trat die bis heute geltende Fassung des Arbeiterkammergesetzes in Kraft. Damit wurde ein Rechtsanspruch der AK-Mitglieder auf kostenlose Beratung und Vertretung in arbeits-, sozial- und insolvenzrechtlichen Fragen geschaffen.

Die Einführung des Rechtsschutzes war eine enorme Herausforderung. Dass diese Herausforderung bewältigt werden konnte, wurde mit einer einzigartigen Erfolgsgeschichte belohnt.

Allein im Vorjahr hat die AK Oberösterreich 205.000 Rechtsberatungen geleistet. In 12.000 Fällen hat sie vertreten und für ihre Mitglieder dabei 77 Millionen Euro erstritten

Rechnet man die Leistungen des AK-Rechtsschutzes in den 25 Jahren seines Bestehens zusammen, wird der große Nutzen für die Mitglieder noch deutlicher: 4,96 Millionen Rechtsberatungen wurden durchgeführt, davon 3,4 Millionen telefonisch, 1,49 Millionen persönlich und 70.000 schriftlich. In rund 225.000 Fällen hat die AK vertreten und dabei 1,5 Milliarden Euro erkämpft.

„Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind es, die die Werte schaffen. Viele von ihnen hätten ohne den kostenlosen AK-Rechtsschutz aber keine Chance, zu ihrem Recht zu kommen. Dass es ihn gibt, ist ein Grund zu feiern!“, freute sich AK-Präsident Kalliauer.

Bei der Festveranstaltung in der AK Linz wurde nicht nur daran erinnert, wie alles begann. Dr. Elias Felten, Professor für Arbeits- und Sozialrecht an der Johannes-Kepler-Universität Linz und an der Paris-Lodron-Universität Salzburg, ging in seinem Festvortrag über den Wandel in der Arbeitswelt auch auf künftige Herausforderungen ein. „Das geltende Arbeitsrecht bietet bereits jetzt eine Reihe von konkreten Antworten auf neue Arbeitsformen wie Job Sharing, Casual Work oder Employee Sharing. Allerdings sind die Grenzen des Arbeitsrechts da erreicht, wo vieles auf selbständiger Basis erledigt werden kann. Dafür gibt es noch keine klaren Lösungen und hier ist der Gesetzgeber gefordert“, so Felten.

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