Beispielloses Vorgehen der Regierung gegen Arbeitnehmer

AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer - Foto Arbeiterkammer OÖ
AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer - Foto Arbeiterkammer OÖ

Die Befürchtungen von Arbeiterkammer und Gewerkschaften zu den Arbeitszeitplänen der Bundesregierung haben sich leider bewahrheitet. Wenn der vorliegende Gesetzesentwurf beschlossen wird, werden die Arbeitgeber einseitig und kurzfristig 12-Stunden-Tage und 60-Stunden-Woche diktieren können. „Von der behaupteten Freiwilligkeit der Arbeitnehmer kann keine Rede sein. Und es werden auf jeden Fall Überstundenzuschläge wegfallen. Das Wording der Bundesregierung von einer ‚Win-Win-Situation‘ für alle Beteiligten ist blanker Zynismus. Die Arbeitnehmer sind die klaren Verlierer“, sagt AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer.

Die Ausweitung der höchstzulässigen Arbeitszeiten auf zwölf Stunden pro Tag und 60 Stunden pro Woche setzt die Arbeitnehmer/-innen massiv unter Druck. Die von Regierung behauptete Freiwilligkeit der überlangen Arbeitstage und Arbeitswochen hat mit der Realität nichts zu tun. Arbeitgeber können 12-Stunden Tage und 60-Stunden-Wochen ohne Zustimmung der Arbeitnehmer/-innen und Betriebsräte einfach anordnen. Die besondere Ablehnungsmöglichkeit bei nicht klar definierten „berücksichtigungswürdigen persönlichen Gründen“ wird in den meisten Fällen nur auf dem Papier bestehen. Völlig unberücksichtigt bleibt dabei das Machtgefälle zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Welche Arbeitnehmerin/Welcher Arbeitnehmer wird es wagen, von diesem Recht Gebrauch zu machen, wenn der Arbeitgeber mit beruflichen Konsequenzen droht? In der Regel werden die Arbeitnehmer/-innen gezwungen sein, länger zu arbeiten.

Völlig unglaubwürdig ist auch die Ankündigung der Bundesregierung, dass sämtliche Überstundenzuschläge wie bisher erhalten bleiben. Was in Zukunft überhaupt als Überstunde gilt, ist völlig unklar. Vor allem bei Gleitzeit werden sich dadurch wesentliche Nachteile für Arbeitnehmer/-innen ergeben. Schon jetzt war es schwierig, Überstunden bei Gleitzeit zu definieren. Wenn nunmehr die tägliche Normalarbeitszeit fünfmal die Woche zwölf Stunden und die Wochenarbeitszeit bis zu 60 Stunden dauern kann, werden bei Gleitzeit kaum mehr Überstunden anfallen. Genau deshalb ist zu befürchten, dass Arbeitgeber ihre Beschäftigten in solche Gleitzeitmodelle drängen, um ihnen keine Überstundenzuschläge mehr zahlen zu müssen.

Auch sollen Zeitguthaben in Zukunft mittels Kollektivvertrag – statt bisher einmal – mehrmals in den nächsten Durchrechnungszeitraum übertragen werden können. Auch dadurch würden Überstundenzuschläge wegfallen. Die Arbeitgeber werden entsprechenden Druck auf die Kollektivvertragsverhandler der Arbeitnehmer ausüben.

Beispiellos ist auch, dass die Regierung solch weitreichende Eingriffe in die Rechte der Arbeitnehmer/-innen per Initiativantrag durch das Parlament peitscht, ohne mit deren Vertretern/-innen auch nur gesprochen zu haben. Dadurch wird auch das übliche Begutachtungsverfahren umgangen. „Das ist eine demokratiepolitisch bedenkliche Handlungsweise und eine grobe Missachtung der Sozialpartnerschaft. Wir lehnen nicht nur dieses Vorgehen, sondern auch zentrale Inhalte des Gesetzesentwurfes ab, weil sie Arbeitnehmer grob benachteiligen, und wir werden gemeinsam mit den Gewerkschaften entsprechenden Widerstand leisten“, kündigt AK-Präsident Kalliauer an.

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