Dauerbrenner Überstunden in der AK-Beratung

AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer - Foto Arbeiterkammer OÖ
AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer - Foto Arbeiterkammer OÖ

Gar nicht oder nicht korrekt bezahlte Überstunden gehören zu den häufigsten Problemen, mit denen die Expertinnen und Experten der Arbeiterkammer Oberösterreich in der Arbeitsrechtsberatung konfrontiert werden. Betroffen ist der leitende Angestellte ebenso wie die Reinigungskraft, wie zwei Beispiele aus dem Rechtsschutz Linz zeigen. In beiden Fällen konnte die AK für die Betroffenen eine Nachzahlung erreichen. „Das Um und Auf sind genau dokumentierte Arbeitszeiten, damit im Streitfall die geleistete Arbeitszeit ordentlich belegt werden kann“, sagt AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer. Mit den geplanten Gesetzesänderungen ab 1. September – Stichwort Zwölf-Stunden-Tag – erwartet die AK noch mehr Überstunden-Fälle.

Ein Arbeitnehmer aus dem Großraum Linz war drei Jahre lang als leitender Angestellter bei einer Transportfirma beschäftigt. Nachdem er das Arbeitsverhältnis beendet hatte, wandte er sich an die Arbeiterkammer in Linz, um seine Endabrechnung überprüfen zu lassen. Die Rechtsberater/-innen stellten fest, dass der Mann fast 160 Überstunden geleistet hatte, diese aber ohne den gesetzlichen Zuschlag von 50 Prozent abgerechnet worden waren. Der Arbeitgeber argumentierte, er habe die Überstunden nicht angeordnet und deshalb seien auch keine Zuschläge zu bezahlen.

Die Arbeit des Angestellten wäre aber in der normalen Arbeitszeit gar nicht zu erledigen gewesen, und der Chef hatte die Arbeitszeitaufzeichnungen des Mannes stets akzeptiert und die Überstunden nie beanstandet – deshalb wurden sie ja auch abgerechnet, wenn auch nicht korrekt. Da der Arbeitgeber nicht einlenkte, forderte die AK die Überstundenzuschläge und offene Sonderzahlungen gerichtlich ein. Im Zuge des Verfahrens erklärte sich der Arbeitgeber schließlich zu einem Vergleich bereit, der Angestellte bekam 1000 Euro.

Um nicht bezahlte Überstunden und Mehrarbeitsstunden ging es auch im Fall einer weiblichen Reinigungskraft aus Linz. Vier Monate lang war die Frau bei einer Reinigungsfirma Teilzeit beschäftigt, ehe sie gekündigt wurde. Auch sie wandte sich an die Arbeiterkammer, weil sie den Verdacht hegte, dass sie nicht korrekt bezahlt worden war. Die Frau musste häufig in mehreren weit voneinander entfernten Objekten putzen, die erforderliche Reisezeit hatte der Arbeitgeber aber in den Dienstplänen nicht zur Gänze berücksichtigt. Es stellte sich heraus, dass die aktiven Reisezeiten samt Mehrarbeits- und Überstunden nicht bezahlt worden waren. Leider hatte die Frau nur lückenhafte Arbeitszeitaufzeichnungen geführt, weshalb die Durchsetzung ihrer Ansprüche vor Gericht möglicherweise nicht zur Gänze gelungen wäre. In einem außergerichtlichen Vergleich erreichte die AK für die Reinigungsfrau schließlich eine Nachzahlung von 2000 Euro brutto.

Die österreichischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben im vergangenen Jahr rund 250 Millionen Überstunden geleistet. Fast ein Fünftel davon wurde nicht bezahlt, weder in Zeitausgleich noch in Geld. Damit haben Unternehmen den Betroffenen rund eine Milliarde Euro vorenthalten! Alleine den oberösterreichischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern entgingen durch „Überstundenklau“ rund 150 Millionen Euro.

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