Sozial-Landesrätin Birgit Gerstorfer: Heute beginnt Antragsfrist für Heizkostenzuschuss 2018 / 2019

Sozial-Landesrätin Birgit Gerstorfer
Sozial-Landesrätin Birgit Gerstorfer

Im Dezember wurde in der Oö. Landesregierung auf Antrag von Sozial-Landesrätin Birgit Gerstorfer ein Heizkostenzuschuss für finanziell schlechter gestellte Oberösterreicherinnen und Oberösterreicher beschlossen. In Summe werden dafür 2,87 Millionen Euro im Budget 2019 vorgesehen. Im vergangenen Jahr wurden 17.680 Oberösterreicherinnen und Oberösterreicher durch den Heizkostenzuschuss unterstützt.

Die Antragsfrist für den Heizkostenzuschuss läuft vom 07. Jänner 2019 bis zum 12. April 2019. Anträge können in den Gemeindeämtern bzw. Magistraten gestellt werden. Ein Antragsformular wird ab dem Beginn der Antragsfrist auch auf der Homepage des Landes Oberösterreich unter http://www.land-oberoesterreich.gv.at zum Download bereitstehen.

„Die jährlichen Heizungskosten stellen für Personen mit geringem Einkommen eine enorme Belastung dar. Gerade in den kalten Wintermonaten ist die Gemeinschaft gefragt, einkommensschwachen Oberösterreicherinnen und Oberösterreichern solidarisch unter die Arme zu greifen. Alleine im vergangenen Jahr konnten durch den Zuschuss 17.680 Oberösterreicherinnen und Oberösterreicher sowie deren Familien unterstützt werden“, so Birgit Gerstorfer, die als Sozial-Landesrätin den Heizkostenzuschuss 2018 / 2019 auf den Weg gebracht hat.

Der Heizkostenzuschuss für die Heizperiode 2018 / 2019 beträgt wieder 152 Euro und gebührt allen Oberösterreicherinnen und Oberösterreichern deren durchschnittliches monatliches Nettoeinkommen die Höhe der Ausgleichszulagenrichtsätze 2018 nicht überschreitet (aller der tatsächlich im Haushalt/der Wohnung lebenden Personen).

Die Ausgleichszulagenrichtsätze 2018 betragen für:
- Alleinstehende: 909,42 Euro
- Ehepaar/Lebensgemeinschaften: 1.363,52 Euro (Erhöhung je Kind: 169,39 Euro)

Die Bedarfsorientierte Mindestsicherung deckt die Kosten des Heizens bereits ab, weswegen Personen die zurzeit die Mindestsicherung beziehen keinen Anspruch auf den Heizkostenzuschuss haben. Oberösterreicherinnen und Oberösterreicher, welche die Mindestsicherung im Jahr 2018 nur für wenige Monate bezogen haben, wird analog zu dieser Regelung pro Bezugsmonat 1/12 des Heizkostenzuschusses zum Abzug gebracht.

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