212 Überstunden, Zuschläge und offene Urlaubstage nicht bezahlt –
AK erkämpfte 4.000 Euro Nachzahlung für Handelsangestellte

Nach Beendigung ihres Dienstverhältnisses kam eine kaufmännische Angestellte aus dem Bezirk Gmunden zur AK, um ihre Endabrechnung überprüfen zu lassen. Zum Glück, denn so kamen die Rechtsexperten/-innen der AK Gmunden dahinter, dass das Unternehmen, für das sie vier Jahre lang gearbeitet hatte, ihrer ehemaligen Mitarbeiterin über einen längeren Zeitraum viel Geld vorenthalten hatte. „Die AK musste zweimal intervenieren, bis die Firma alle offenen Ansprüche bezahlte. Dank der Hartnäckigkeit der AK bekam unser Mitglied rund 4.000 Euro nachgezahlt“, freut sich AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer über den Erfolg.

Vier Jahre lang war die Angestellte bei einem Handelsbetrieb mit Sitz in der Steiermark beschäftigt und hatte in dieser Zeit hunderte Mehr- und Überstunden gemacht. Lediglich 89 davon waren ihr bezahlt worden. Zum Glück hatte sie genaue und gut nachvollziehbare Arbeitszeitaufzeichnungen geführt. So konnten die Rechtsexperten/-innen der AK Gmunden rasch feststellen, dass mit Beendigung des Dienstverhältnisses weitere 212 Überstunden offen waren.

Darüber hinaus hatte die Frau jedes Kalenderjahr jeweils an mindestens drei Adventsamstagen nach 13 Uhr gearbeitet und dafür keine Zuschläge bekommen, die ihr laut Kollektivvertrag zugestanden wären. Ihre Arbeitsleistungen nach 13 Uhr wären demnach mit einem 100-prozentigen Zuschlag zu bezahlen gewesen. Damit nicht genug, war ihr der Arbeitgeber auch noch das Entgelt für 24 Tage nicht konsumierten Urlaub schuldig.

Nach Intervention der AK Gmunden zahlte das Unternehmen den offenen Urlaub und die Samstagszuschläge für die letzten drei Jahre nach. Die Überstunden blieb es ihr aber weiterhin schuldig. Die AK musste ein zweites Mal intervenieren, damit der säumige Unternehmer endlich sämtliche Ansprüche beglich. Insgesamt bekam die Frau 4.000 Euro nachbezahlt.

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