Unterbezahlt, eingeschüchtert, sexuell belästigt

Gut ein Jahrhundert nach dem ersten internationalen Frauentag ist die Arbeitswelt für viele Frauen noch lange nicht in Ordnung. Das zeigen zahlreiche Fälle aus der Gleichbehandlungsberatung der Arbeiterkammer Oberösterreich. Sexuelle Belästigung ist dabei nach wie vor das Thema Nummer eins. In einem besonders drastischen Fall hat die AK nun eine Nachzahlung von rund 15.000 Euro für eine Kellnerin erreicht. Die Frau war mehrfach sexuell belästigt und später im Krankenstand gekündigt worden. Dabei blieb ihr der Arbeitgeber noch viele Ansprüche schuldig. „Arbeitnehmerinnen, denen so etwas passiert, sollten sich jedenfalls an die Arbeiterkammer wenden. Es lohnt sich und bewegt vielleicht potenzielle Täter zum Umdenken“, sagt AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer.

Die Monate, die eine Arbeitnehmerin in einem Gastronomie- und Beherbergungsbetrieb in Oberösterreich beschäftigt war, wurden für sie zum Martyrium. Ein Kollege, der ihr gegenüber stets als Chef auftrat, obwohl er das de facto nicht war, belästigte sie verbal und kam ihr auch zu nahe. Unter anderem folgte er der Kellnerin in einen Nebenraum, presste sich an sie und sprach von seinem erigierten Glied. Einmal versperrte er nach der Sperrstunde das Lokal, steckte den Schlüssel ein und „bat“ die Frau, sie möge doch noch bleiben. Er behauptete, dass er schon mit vielen Kellnerinnen geschlafen habe und gab der Frau zu verstehen, dass er auch mit ihr schlafen wolle, damit sie ihren Job behalten könne.

Im oben geschilderten Fall wurde die Kellnerin erst von der eintreffenden Reinigungskraft aus der äußerst bedrohlichen und unangenehmen Situation befreit. Die Arbeitnehmerin war so eingeschüchtert, dass sie den Vorfall vorerst nicht meldete. Erst als sie während eines längeren Krankenstandes gekündigt wurde, wandte sie sich an die Arbeiterkammer.

Diese forderte Schadenersatz für die sexuelle Belästigung sowie zahlreiche offen gebliebene Ansprüche (Lohn, Überstundenentgelt, Feiertagsarbeitsentgelt, Urlaubsersatzleistung etc.). Die Sache ging schließlich vor Gericht, die Firma wurde zur Zahlung von Schadenersatz für die sexuelle Belästigung in Höhe von 1.000 Euro sowie aller anderen offenen arbeitsrechtlichen Ansprüche in Höhe von mehr als 14.000 Euro verurteilt. Da der Betrieb insolvent wurde, bekam die Kellnerin ihr Geld schließlich aus dem Insolvenzfonds.

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