Anzeige gegen Gmundner Bürgermeister

Mit einem staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Untreue sieht sich Bürgermeister Mag. Stefan Krapf konfrontiert. Grund hierfür ist eine Anzeige von GR DI Josef Sperrer in Zusammenhang mit der Vermietung der „Orther Stub’n“, des Restaurants im Seeschloss Ort, das bekanntlich der Stadt gehört.

Die Suche nach einem neuen Mieter würde der Bürgermeister nach heutigem Erkenntnisstand anders abwickeln. Er ist dafür auch vom Prüfungsausschuss kritisiert worden, obwohl in verschiedensten Gremien die Wahl der neuen Pächter lobend erwähnt und befürwortet wurde. Drei Ausschüsse und der Gemeinderat hatten sich längere Zeit damit beschäftigt und der Fall schien beendet, nachdem mehrere Juristen im Rechtsausschuss der Stadt laut Protokoll vom 13. 12. 2018 erklärt hatten, dass „kein strafrechtlich relevanter Tatbestand angenommen werden kann“.

Umso überraschter zeigte sich Bürgermeister Krapf, als er vor zwei Wochen erfuhr, dass ihn DI Josef Sperrer, der Obmann des Prüfungsausschusses, am 5. 2. wegen Amtsanmaßung, Untreue und Amtsmissbrauchs bei der Staatsanwaltschaft angezeigt hatte. Zwei der angezeigten Tatbestände verwarf der Staatsanwalt. Nur in Sachen Untreue erteilte er Kriminalisten einen Ermittlungsauftrag mit mehreren Zeugeneinvernahmen.
Krapf und sein Anwalt Dr. Christoph Mizelli rechnen fest damit, dass das Ermittlungsverfahren eingestellt wird und nennen die Anzeige ein „grobes politisches Foul“, das die Grenzen der Fairness absolut überschreite.

Sperrer habe nach der Expertise mehrerer Juristen wider besseres Wissen gehandelt und dazu in seiner Anzeige nicht von einem Verdacht gesprochen, sondern davon, dass die genannten Tatbestände tatsächlich gegeben seien. Das verletze elementarste rechtliche Prinzipien und habe straf- und zivilrechtliche Konsequenzen, meint Dr. Mizelli. Er rate Krapf, falls das Verfahren eingestellt werde, den Ausschussobmann wegen des Verdachts der Verleumdung und Kreditschädigung gerichtlich zu belangen.

Angebot im Nachhinein
Im Kern der Auseinandersetzung steht der Vorwurf, dass Krapf die Stadt durch ein Negieren lukrativerer Angebote und die Vergabe an die jetzigen Betreiber des Restaurants um 35.000 Euro geschädigt habe.

Dem kontert der Bürgermeister mit einer chronologischen Aufschlüsselung der Ereignisse. Er, Krapf, hatte den Vormieter nachweislich am 23. 1. 2018 per Mail davon informiert, dass das Bewerber-Hearing zugunsten der jetzigen Mieter ausgegangen sei. Erst zwei Tage später unterzeichnete der Vormieter mit dem nicht zum Zug gekommenen Interessenten einen „Kaufvertrag und Ablösevereinbarung“, wonach dieser an ihn netto 78.000 Euro bezahlen würde. Das sei ein nicht zu tolerierender nachträglicher Versuch, Stadt und Bürgermeister unter Druck zu setzen und das Hearing-Ergebnis auszuhebeln. Der Vormieter habe einen ihm genehmen Interessenten durchsetzen wollen, sagt Dr. Mizelli: „In so einen Vertrag kann man jeden beliebigen Betrag einfügen und dann behaupten, die Gemeinde erlitte durch die Vergabe einen Vermögensnachteil.“

Dr. Mizelli sieht kein strafrechtlich relevantes Verhalten des Bürgermeisters und schließt sich somit vollinhaltlich der Meinung der befassten Juristen des Rechtsausschusses der Stadtgemeinde an.

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