E-Scooter bringen Vorteile – verantwortungsvoller Umgang vorausgesetzt

E-Scooter_vlnr Stadtpolizist Gerald Klement, GR Robert Berghammer, StR Stefan Maier und GR Günther Böck
E-Scooter_vlnr Stadtpolizist Gerald Klement, GR Robert Berghammer, StR Stefan Maier und GR Günther Böck

Ob für Einkaufsfahrten, zum Pendeln oder einfach zum Freizeitvergnügen: In vielen Städten erfreuen sich E-Scooter großer Beliebtheit. Sie sind unkompliziert zu bedienen und erhöhen den individuellen Mobilitätsradius. Neben E-PKW und E-Bike wird diese Art der E-Mobilität auch in der Stadt Vöcklabruck den Verkehr bereichern. ÖVP-GR Robert Berghammer und Mobilitätsstadtrat SPÖ Stefan Maier sind überzeugt, dass die Voraussetzung dafür ein verantwortungsvoller Umgang ist. Aus diesem Grund initiierten die beiden ein Treffen mit Verkehrssicherheitsverantwortlichen der Stadt. Im aktuellen Mobilitätsausschuss hat zum Thema E-Scooter ein fraktionsübergreifender Austausch stattgefunden.

E- Scooter sind eine verhältnismäßig kostengünstige Mobilitätsmöglichkeit. Die Reichweite liegt bei ca. 20km und mehr und bringt echte Fahrfreude – bei vielen Modellen E-ABS und E-ASR inklusive. ÖVP-GR Robert Berghammer dazu: „E-Scooter ermöglichen es innerstädtisch, das Auto häufiger stehen zu lassen. Die ÖVP hat zum Thema E-Scooter einen Austausch im Mobilitätsausschuss angeregt.“ GR Günther Böck zu den Hintergründen: „Bei allen Vorteilen, die E-Scooter mitbringen können, führt nur ein verantwortungsvoller Umgang zum Ausschluss der Gefahren. Für etwaige Sharinganbieter wollen wir Rahmenvorgaben. Sonst stehen die E-Scooter unkoordiniert herum. Die negativen Erfahrungen, die andere Städte gemacht haben, wollen wir nutzen.“

Mobilitätstadtrat SPÖ Stefan Maier schlägt in dieselbe Kerbe: „Uns ist wichtig, dass die Verkehrssicherheit nicht negativ beeinflusst wird. Aus diesem Grund haben wir im ersten Schritt das Gespräch mit Verkehrssicherheitsexperten gesucht:“

Stadtpolizist Gerald Klement führt aus: „Die beliebteste Variante mit einer Bauartgeschwindigkeit bis max. 25 km/h und einer max. Leistung von 600 Watt gilt als Fahrrad im Sinne der StVO. Diese E-Scooter dürfen überall, wo auch Fahrräder erlaubt sind, ohne Kennzeichen gefahren werden. Nach meiner Erfahrung werden solche E-Scooter immer wieder als StVo tauglich verkauft. Obwohl sie es nicht sind. Es gelten dieselben Sicherheits- und Ausstattungsvorschriften, also Glocke, Beleuchtung, Reflektoren usw. Vor allem Reflektoren fehlen häufig. Hier schaffen Klebefolien Abhilfe. Bitte informieren Sie sich, bevor Sie einen E-Scooter in Betrieb nehmen.


Für Fragen nimmt sich die Stadtpolizei gerne Zeit.“
Bürgermeister Herbert Brunsteiner: „Helfen Sie sich selbst und anderen, gesehen zu werden, und schalten Sie das Licht am E-Scooter immer ein. Nehmen Sie insbesondere auf Geh- und Radwegen Rücksicht - vor allem auf Fußgänger.“

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