Abschlagsfreie Pension nach 45 Arbeitsjahren muss bleiben! Auch Verbesserung bei den Frauenpensionen nötig

Kaum angelobt, stellt die Regierung schon die im Vorjahr auf Initiative von Gewerkschaftern/-innen im Parlament beschlossene Abschlagsfreiheit der Pensionen nach 45 Arbeitsjahren in Frage. „Eine Abschaffung der Abschlagsfreiheit ist für uns völlig inakzeptabel. Auch wir wollen eine Änderung der Regelung, aber im Sinne einer Verbesserung für alle, sodass sie wirklich Männern und Frauen und allen Altersgruppen mit 45 Arbeitsjahren zugutekommt“, sagt AK-Präsident Dr. Kalliauer.

Obwohl im Regierungsprogramm im Kapitel Pensionen dazu nichts zu finden, haben sowohl der türkise Kanzler Kurz als auch der grüne Vize-Kanzler Kogler Verschlechterungen bei der Abschlagsfreiheit der Pensionen nach 45 Arbeitsjahren angekündigt. Kanzler Kurz behauptet, die Regelung habe „einen Schaden angerichtet“, den er „reparieren“ will. Vize-Kanzler Kogler hat im Ö1-Morgenjournal gesagt, er wünsche sich statt der Abschlagsfreiheit eine Besserstellung von Frauenpensionen, als sei nur eines von beiden verwirklichbar. Aus Sicht der AK Oberösterreich darf das aber kein Entweder-Oder sein. Beides ist möglich und notwendig.

Als erste Maßnahme sollte die lebenslange Durchrechnung bei der Festlegung der Pensionshöhe wieder abgeschafft werden, die besonders Frauen benachteiligt und zur früheren Regelung der besten 15 Jahre zurückgekehrt werden.

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