AK OÖ fordert Rechtssicherheit für Betroffene abgesagter Reisen!

AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer.
AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer.

Viele verunsicherte Konsumenten/-innen wenden sich aktuell an die Konsumentenschützer/-innen der Arbeiterkammer Oberösterreich, weil ihre Flüge und Reisen abgesagt wurden und sie nun um ihr Geld bangen. „Viele Kunden wären bereit, Umbuchungen oder Reisegutscheine zu akzeptieren. Allerdings nur wenn sie sicher sein können, dass diese im Falle einer Insolvenz des Reisbüros oder der Fluglinie nicht verfallen. Wir fordern daher Haftungsübernahmen für umgebuchte Reisen, Flüge und Gutscheine durch den Staat. Das würde nicht nur den Konsumenten helfen, sondern auch den Reisebüros und Fluglinien nützen und so Arbeitsplätze sichern“, sagt AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer.

Rechtlich ist die Situation bei Reisen, die aufgrund von Corona nicht angetreten werden können bzw. konnten, eindeutig. Betroffene müssen ihr Geld zurückbekommen, wenn die Leistungen nicht erbracht werden bzw. nicht in Anspruch genommen werden kann.

Tatsächlich bieten aktuell als Lösung in der Ausnahmesituation aber Fluglinien, Reisebüros und -veranstalter ihren Kunden/-innen Gutscheine an bzw. wollen eine Umbuchung auf einen späteren Reisezeitpunkt vornehmen. Auf europäischer Ebene gibt es bereits politische Unterstützung dafür. Es wird nämlich befürchtet, dass die europäische Reisebranche die finanziellen Belastungen der Rückzahlungen nicht stemmen kann und durch die daraus folgenden Insolvenzen alle – Unternehmen, Arbeitnehmer/-innen und Konsumenten/-innen - verlieren.

Viele Konsumenten/-innen wären bereit, eine Umbuchung der bereits bezahlten oder angezahlten Reise oder einen Gutschein vom Reisebüro bzw. der Fluglinie zu akzeptieren. Kunden/-innen brauchen aber die Sicherheit, dass der Vertragspartner nicht insolvent wird und die Gutscheine dann verloren sind. In diesem Fall wäre die Reise hinfällig und Geld zurück gibt es auch nicht.

Die AK OÖ schlägt daher eine staatliche Haftungsübernahme für umgebuchte Reisen, Flüge und Gutscheine vor. Diese soll schlagend werden, wenn der Anbieter – ein heimisches Reisebüro, ein Reiseveranstalter oder eine österreichische Fluglinie – insolvent wird. „Das wäre eine win-win-Situation für alle Beteiligten“, unterstreicht der Präsident, der dabei sowohl die Rechte der Konsumentinnen und Konsumenten als auch die wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung, vor allem aber auch die Arbeitsplätze in der Reisebranche im Fokus hat.

Im Falle einer gesetzlichen Regelung fordern die Experten/-innen der AK OÖ einheitliche Vorgaben für die Umbuchungsmöglichkeiten betroffener Kunden. So sollen Gutscheine eine Gültigkeit bis mindestens Ende 2021 aufweisen und der Buchungszeitraum für die Ersatzreise/den Ersatzflug muss jedenfalls bis Jahresende 2020 ausgedehnt werden. Kürzere Fristen, wie aktuell z.B. bis Mai angeboten, sind den Arbeitnehmern/-innen in der aktuellen Situation nicht zumutbar. Viele wissen noch gar nicht, wann sie Urlaub nehmen können. Abgesehen davon ist die allgemeine Situation in vielen Ländern voraussichtlich noch länger ungewiss.

Der Preis für die verschobenen Reisen - unter gleichen Voraussetzungen (ähnlicher Reisezeitraum, selbe Hotelkategorien, idente Reiserouten, usw.) - muss auch bis Ende 2021 gleichbleiben bzw. darf sich nur aufgrund nachvollziehbarer Preissteigerungen um maximal 10 Prozent erhöhen. Bei größeren Preissteigerungen haben die Konsumenten/-innen zu jedem Zeitpunkt Anspruch auf die Rückerstattung sämtlicher geleisteter Zahlungen. Nur so kann verhindert werden, dass es zu großen Preissprüngen kommt und hohe Beträge von den Reisenden verlangt werden.

„Wir sind hier gerne bereit, konkrete konstruktive Lösungen im Rahmen der Sozialpartnerschaft zu erarbeiten!“, bietet Präsident Dr. Johann Kalliauer an.

Wünschenswert ist eine europaweite Regelung, da viele Österreicher/-innen bei deutschen und europäischen Reiseveranstaltern gebucht haben. Keinesfalls darf durch europäische Anlassgesetzgebung das gesamte Risiko auf Konsumenten/-innen abgewälzt werden, indem sie zur Annahme von Gutschriften gezwungen werden. Hier sind die Vertreter des Bundesministeriums für Tourismus aufgefordert, sich in Brüssel auf die Seite der Kunden/-innen zu stellen und nicht nur die Reisebranche zu vertreten.

Die Konsumentenschützer/-innen der AK OÖ setzen sich wie bisher für die Durchsetzung der Rechte von Reisenden ein. Ganz besonders hart werden die Expertinnen und Experten gegen jene Unternehmen vorgehen, die in dieser schwierigen Zeit ihre Kunden falsch informieren, wie beispielsweise Laudamotion, die dreist gegenüber Betroffenen behauptet, dass wegen Corona gar keine Rückvergütung des Geldes zustehen würde. Auch bei Online-Plattformen, die hohe Bearbeitungsgebühren kassieren und ihre Kundschaft bei Problemen im Regen stehen lassen, wird die AK OÖ verstärkt durchgreifen.

Auf der Website der Arbeiterkammer Oberösterreich ooe.arbeiterkammer.at finden alle Betroffenen die notwendigen Informationen und auch telefonisch stehen die Konsumentenschützer/-innen unter 050/6906-2 gerne zur Verfügung.

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