Rahmenbedingungen für Einrichtungen und Angebote im Sozialbereich werden weiter gelockert

Quelle Land OOE:
Quelle Land OOE:

Die stabile Entwicklung der Fallzahlen im Zusammenhang mit COVID 19 macht es möglich, weitere Lockerungen in Oberösterreich durchzuführen und die Rahmenbedingungen für Einrichtungen und Angebote im Sozialbereich anzupassen. Natürlich müssen weiterhin entsprechende Schutzvorkehrungen gesetzt und Hygienemaßnahmen eingehalten werden.

„Die vergangenen Wochen haben jeden und jeder Einzelnen viel abverlangt. Es ist daher umso erfreulicher, dass der Corona-Virus aktuell eingedämmt werden konnte. Daher wollen und können wir bei zahlreichen Dienstleistungen im Sozialbereich ab kommender Woche einen weiteren umsichtigen Schritt in Richtung Normalität machen“, betonen Landeshauptmann Thomas Stelzer und Sozial-Landesrätin Birgit Gerstorfer.

Folgende Regelungen gelten ab 18. Mai 2020:

Einrichtungen für Berufliche Qualifizierung
Kontrollierte schrittweise und eingeschränkte Öffnung der Beruflichen Qualifizierung für Menschen mit Beeinträchtigungen. Zur Entlastung der Angehörigen soll die Berufliche Qualifizierung in einem ersten Schritt für jene Personen geöffnet werden, die sich derzeit in häuslicher Pflege und Betreuung befinden. Voraussetzung für eine Wiederaufnahme ist natürlich, dass die Einrichtung in keiner Form von COVID 19 betroffen ist.

Beratungsstellen
Die bisherige Empfehlung, persönliche Beratungen einzustellen und auf telefonische bzw. digitale Kontaktaufnahmen einzuschränken, wird zurückgenommen.

Mobile Dienste und Persönliche Assistenz
Um Personen, welche auf Mobile Dienste oder Persönliche Assistenz angewiesen sind, einen Schritt in Richtung Normalität zu ermöglichen, werden diese Leistungen ebenfalls weiter geöffnet.

Frühförderung
Die Frühförderung für Kinder mit Entwicklungsverzögerungen und Kinder mit Beeinträchtigungen soll schrittweise wieder ermöglicht werden.

Therapien, Therapiezentren
Grundsätzlich sollen Therapien nach dem Oö. Chancengleichheitsgesetz für Menschen mit Beeinträchtigungen sowie Therapien in stationären Einrichtungen nach dem Oö. Sozialhilfegesetz unter Einhaltung der Handlungsempfehlung für niedergelassene nichtärztliche Gesundheitsberufe des Gesundheitsministeriums wieder angeboten werden.

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