Stopp von Arbeiten der Wildbach- und Lawinenverbauung in Gemeinden

Foto (© SPOE Bezirksorganisation Gmunden): Landtagsabgeordnete Sabine Promberger
Foto (© SPOE Bezirksorganisation Gmunden): Landtagsabgeordnete Sabine Promberger

Mit einem Schreiben vom 05. August wurden zahlreiche Gemeinden davon in Kenntnis gesetzt, dass die Wildbach- und Lawinenverbauung aufgrund fehlender Zusagen des Landes Oberösterreich laufende Sofortmaßnahmen nicht weiterführt und vereinbarte Betreuungsdienste nicht beginnt. Unglaublich, denn Geld vom Bund ist da, um Katastrophenschäden zu beseitigen. Aber der politisch zuständige und der bewirtschaftende Landesrat können sich nicht einigen das letzte Drittel zu bezahlen. Landesrat Klinger (FPÖ) ist zwar politisch zuständig, aber Landesrat Hiegelsberger (ÖVP) ist in dem Fall die bewirtschaftende Stelle. Und genau dort liegt nun das Problem, da Landesrat Hiegelsberger offenbar die finanziellen Mittel nicht frei geben will.
Arbeiten in Bad Goisern und Gosau eingestellt

Betroffen davon sind beispielsweise die Gemeinden Bad Goisern und Gosau. Dort werden die beiden laufenden Maßnahmen im Weißenbach und im Gosaubach nach den Unwettern im Jahr 2019 mit sofortiger Wirkung eingestellt. Zudem liegen zahlreiche Ansuchen für Sofortmaßnahmen in anderen Gemeinden, wie zum Beispiel St. Wolfgang und Obertraun für den Bezirk Gmunden, vor. Diese müssen aufgrund der fehlenden Zusage der Landesmittel nun auch warten. „Gerade die derzeitigen Unwetter sollten dem Land OÖ zeigen, wie wichtig diese finanziellen Mittel nun sind. Die Gemeinden werden hier allerdings seitens des Landes wieder einmal in einer bereits ohnehin schon schwierigen Situation im Stich gelassen. Wir wollen eine anständige Regelung der Problematik, wie es sie zum Beispiel im Land Salzburg gibt“, sagt Landtagsabgeordnete Sabine Promberger.

Das Problem der oberösterreichischen Gemeinden im Vergleich zum Bundesland Salzburg ergibt sich aus den Unterschieden in der landesgesetzlichen Regelung des Katastropheneinsatzes. Während die Kosten der Einsätze des Katastrophenhilfsdienstes in Salzburg das Land trägt. Steht im OÖ Katastrophenschutzgesetz, dass jede Gebietskörperschaft die Kosten, die ihr oder ihrem Katastrophenhilfsdienst entstehen, selbst zu tragen hat. Daher wenden sich die Gemeinden im Ereignisfall an Wildbächen oder bei Steinschlägen, Rutschungen und Vermurungen an die zuständige Gebietsbauleitung der Wildbach- und Lawinenverbauung. Diese führen die Arbeiten durch, allerdings nur, solange die Finanzierung gesichert ist.

Rasche Zusage des Landes unbedingt notwendig
„Die betroffenen Gemeinden brauchen dringend eine Zusage des Landes. Die Projekte sind enorm wichtig und eine Einstellung der Arbeiten gefährdet die Sicherheit der Bevölkerung. Gerade die jetzige Situation mit zahlreichen Unwettern muss uns zeigen, wie wichtig diese Investitionen sind. Wir müssen diese wichtigen Projekte dringend umsetzen. Durch das Fehlen einer Zusage darf es nicht zu Gefährdungen in unseren Gemeinden kommen!“ so Promberger, die für Herbst einen diesbezüglichen Antrag im Oö. Landtag ankündigt.

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Fotocredit:© NHM Wien

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