Covid-19: Falschinformation auf Social Media Plattformen zu Covid-Testungen

(Symbolbild)
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Auf Grund von insbesondere in Sozialen Netzwerken kursierenden Behauptungen, dass Schul- und Kindergartenkinder unter Zwang auf Covid-19 getestet worden wären, klärt der Krisenstab des Landes wie folgt auf:


Sobald ein Kind ein Verdachtsfall oder eine Kontaktperson 1 ist, besteht grundsätzlich auch für Kinder die gesetzliche Pflicht zur Testung. Diese Testungen können bei Kindern nur mit der Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters erfolgen. Zwangstestungen gegen den Willen der gesetzlichen Vertreter werden unter keinen Umständen durchgeführt. In der Praxis werden jene Personen, die eine Testung verweigern, unter Quarantäne gestellt und diese müssen sie auch gemäß den geltenden Regelungen einhalten.


Wird eine Testung verweigert, stellt das eine Verwaltungsübertretung dar, die durch entsprechende gesetzliche Regelungen mit einer Strafe geahndet werden kann. Im Allgemeinen strafen die Behörden aber nicht sofort, sondern es werden davor die Betroffenen eingehend beraten und über die Rechtslage aufgeklärt. Die Verhängung einer Strafe stellt in diesen Situationen das absolut letzte Mittel dar.

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