Betriebspensionen mit Veranlagungsverlust von 1,1 Milliarden Euro im ersten Halbjahr

Nach dem Rekordverlust von 2,5 Mrd. Euro im ersten Quartal 2020 konnten die österreichischen Pensionskassen aufgrund der weltweit steigenden Wertpapierkurse im 2. Quartal ihre Verluste zwar reduzieren. Für das erste Halbjahr bleibt aber ein Verlust von 1,1 Milliarden Euro für die eine Million Anwartschafts- und Leistungsberechtigten. AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer weist erneut auf das Grundproblem der Betriebspensionen hin, das ebenso für individuelle Privatpensionen gilt: „Das Veranlagungsrisiko tragen ausschließlich die Versicherten! Es gibt keine gesetzliche Mindestertragsgarantie und Veranlagungsverluste begleichen die Pensionskassenbetreiber nicht aus dem eigenen Vermögen, sondern aus dem Geld der Beitragszahler/-innen“.


So ist es etwa möglich, dass die Pensionskassen selbst in Jahren mit sehr hohen Veranlagungsverlusten hohe Gewinne erzielen und Dividenden an die Eigentümer auszahlen. AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer fordert daher ein gesetzliches Verbot von Dividendenzahlungen für Jahre mit Veranlagungsverlusten. Und die Versicherten, die aus diesem risikobehafteten System aussteigen wollen und ihr eingezahltes Kapital zurückhaben wollen, sollen eine faire Gelegenheit dazu bekommen.


Weiters fordert die Arbeiterkammer die Wiedereinführung einer gesetzlichen Mindestertragsgarantie für die geleisteten Einzahlungen. „Auch die Betreiber der Pensionskassen müssen einen fairen Anteil des Risikos übernehmen“, so Kalliauer. Bei den Kosten braucht es mehr Transparenz: Alle der Veranlagungsgemeinschaft verrechneten Spesen und Gebühren müssen offengelegt werden. Zudem soll nicht nur die Gesamtperformance ausgewiesen werden, sondern die Performance jeder einzelnen Anlagekategorie.


Wer in Pensionskassen einzahlt, muss sich darüber klar sein, dass diese Gelder an den Finanzmärkten veranlagt werden und damit einem hohen Verlustrisiko ausgesetzt sind. Der Staat darf daher auch nicht zur Kasse gebeten werden, wenn private Spekulationen nicht aufgehen.


Eine stabile Altersvorsorge sieht jedenfalls anders aus. Verschärfend kommt dazu, dass in einem erheblichen Ausmaß auch in anderen Währungen wie Schweizer Franken oder US-Dollar veranlagt wird und man dadurch die Menschen auch noch dem Risiko von Wechselkursschwankungen aussetzt.


„Die letzten Wochen und Monate seit dem Ausbruch der Corona-Pandemie haben einmal mehr deutlich gemacht, dass nur das staatliche Pensionssystem einen wirksamen Schutz gegen Altersarmut bieten kann. Die Veranlagung von angespartem Kapital der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf den volatilen Aktien- und Anleihemärkten ist für die Deckung von Alterspensionen nicht geeignet“, sagt der AK-Präsident.

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