In Altersteilzeit gekündigt: AK Oberösterreich kämpft um 20.000 Euro für betroffenen Arbeitnehmer

ooe.arbeiterkammer.at
ooe.arbeiterkammer.at

Ein Mann aus dem Bezirk Gmunden ist von seinem Arbeitgeber während der Altersteilzeit gekündigt worden. Der Arbeitnehmer hatte die „Blockvariante“ gewählt und war noch mitten in der sogenannten Einarbeitungsphase, in der man das Zeitguthaben für die darauffolgende Freizeitphase ansammelt. Bei der Endabrechnung hat der Arbeitgeber seinem Beschäftigten das bereits angesparte Zeitguthaben einfach unterschlagen. Die AK hat den ausstehenden Betrag eingeklagt: in Summe mehr als 20.000 Euro!


Der Arbeitnehmer war sieben Jahre lang als Kraftfahrer bei der Firma beschäftigt. Von Dezember 2018 bis August 2023 vereinbarte er mit seinem Arbeitgeber eine Altersteilzeit in der „Blockvariante“. In seinem Fall hätte diese folgendermaßen ausgesehen: Knapp zweieinhalb Jahre lang hätte der Mann Vollzeit weitergearbeitet – mit 50 Prozent des Lohnes plus den Lohnausgleich, der im Rahmen der Altersteilzeit durch das Arbeitsmarktservice (AMS) gefördert wurde. Nach dieser sogenannten Einarbeitungsphase hätte er ausreichend Zeitguthaben angespart, um dann im April 2021 in die Freizeitphase einzusteigen – mit anschließendem Übergang in die Pension.


Im Frühjahr dieses Jahres hat der Arbeitgeber seinen Beschäftigten aber plötzlich gekündigt – also mitten in der Einarbeitungsphase. Der Mann hatte bereits einiges an Zeitguthaben für die Freizeitphase „angespart“, das er nun nicht mehr in Anspruch nehmen konnte, weil er ja gekündigt worden war. Er wandte sich an die Arbeiterkammer Gmunden. Dort stellten die Rechtsexperten/-innen fest, dass dieses Zeitguthaben von insgesamt 16 Monaten in keiner Weise in der Endabrechnung berücksichtigt worden war. Ebenso wenig wie die Urlaubsersatzleistung, die aliquoten Sonderzahlungen und die Entgeltfortzahlung im Rahmen der Kündigungsfrist. Insgesamt wurden dem Kraftfahrer von seinem Chef mehr als 20.000 Euro vorenthalten. Die Arbeiterkammer hat das Geld für den Mann bereits eingeklagt.


AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer: „Altersteilzeit ist ein wichtiges Instrument unseres Arbeitsmarktes. Es kann aber nur funktionieren, wenn sich alle an die Regeln halten.“


Vor allem ist dieses Modell eine gute Möglichkeit für ältere Arbeitnehmer/-innen, ohne große finanzielle Einbußen sanft in die Pension überzugleiten. Der Arbeitgeber wiederum muss beim Blockmodell eine arbeitslose Ersatzarbeitskraft oder einen Lehrling einstellen. Diese Person kann dann in Ruhe im Betrieb eingeschult werden. Die AK fordert übrigens einen Rechtsanspruch auf Altersteilzeit. „Derzeit sind Beschäftigte auf die Zustimmung ihres Arbeitgebers angewiesen, wenn sie in Altersteilzeit gehen wollen“, kritisiert Kalliauer.


Die Arbeiterkammer berät ihre Mitglieder in allen Fragen rund um Pension und Altersteilzeit. Telefon-Hotline: 050/6909-1, rechtsschutz@akooe.at. Alle Infos gibt es unter ooe.arbeiterkammer.at

Weitere Meldungen

PUMUCKL und der große Krach in Hallstatt

Freitag, 2.10.2020 15 Uhr Kulturhaus Hallstatt

Wir wollen für eure Sicherheit Sorge tragen und bitten euch deshalb, beim Betreten einen Mund- Nasen - Schutz zu tragen (alle ab Schulalter) bis ihr bei eurem Sitzplatz angekommen seid.

weiter lesen ...

Hundebiss

Bad Mitterndorf, Bezirk Liezen. – Dienstagabend, 22. September 2020, erlitt eine 89-Jährige durch den Biss eines Hundes Verletzungen unbestimmten Grades.

weiter lesen ...