Pensionskürzungen nehmen kein Ende


Die Bundesregierung plant heute, Freitag, nicht nur die Abschaffung der Abschlagsfreiheit bei den „Hacklerpensionen“, zeigt AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer auf. Sie will auch eine Kürzung bei der erstmaligen Pensionsanpassung, also der ersten Erhöhung der Pension nach dem Pensionsantritt, vornehmen. Kalliauer: „Das ist ein weiterer Angriff auf die Beschäftigten und ihre künftigen Pensionen. Man kann da durchaus von Pensionsraub sprechen. Denn die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben sich selbst mit ihren Beiträgen ihre Pension finanziert.“


Die Absicht der Bundesregierung zur Abschaffung der Abschlagsfreiheit bei den Hacklerpensionen – nach 45 Jahren Erwerbstätigkeit und Beitragseinzahlungen – war ja schon einige Wochen bekannt. Jetzt kam kurzfristig ans Licht, dass die Regierungsparteien bereits heute (!) die nächste Pensionskürzung beschließen wollen: Derzeit wird eine volle Pensionsanpassung in dem auf den Pensionsantritt folgenden Jahr vorgenommen. Jetzt soll das eingeschränkt werden. Diese Regelung soll nur mehr für jene gelten, die heuer noch in Pension gehen. Deren erste Pensionserhöhung erfolgt ungekürzt am 1. Jänner 2021. Für alle, die ab Februar 2021 ihre Pension antreten, gibt es im Folgejahr nur mehr eine aliquote, prozentuell niedrigere Anpassung. Die aliquote Rechnung kann sogar null ergeben und damit eine Erhöhung erst im zweitfolgenden Jahr.


„Da die weiteren Erhöhungen dann auf Basis der niedrigeren, weil zuvor nur eingeschränkt erhöhten Pension erfolgen, geht während der gesamten Zeit in der Pension sehr viel Geld verloren. Die Kürzung zu Beginn wird ja nicht mehr ‚aufgeholt‘ und setzt sich in den Folgejahren fort“, so AK-Kalliauer. „Das ist eine weitere Brüskierung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer seitens dieser Regierung, die noch dazu den Verwaltungsaufwand in der Pensionsversicherung massiv erhöhen wird.“

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