Arbeiterkammer OÖ startet Home-Office-Test-Tool H.O.T.T. und stellt sieben Forderungen an die Bundesregierung

Home-Office hat durch die Corona-bedingten Lockdowns eine unglaubliche Dynamik erfahren. Immer mehr Arbeitnehmer/-innen befürworten ein „normales“ Home-Office, wo Arbeit abwechselnd von daheim und im Büro erledigt wird. Die Arbeiterkammer OÖ startet mit dem Home-Office-Test-Tool H.O.T.T. ein interaktives Serviceangebot für die Beschäftigten, bei dem sämtliche Details zur Home-Office-Thematik beantwortet werden. AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer zeigt sich über das neue Serviceangebot sehr erfreut und drängt zudem die Regierung, rasch zu handeln. „Gemeinsam mit den Sozialpartnern muss rasch ein vernünftiges Home-Office-Gesetz verabschiedet werden, um endlich Rechtssicherheit zu schaffen.“


Vor Beginn der Pandemie haben nur rund fünf Prozent der Arbeitnehmer/-innen in Österreich Home-Office genutzt. Das hat sich während Corona geändert. Laut einer IFES-Erhebung im April und im Oktober 2020 haben rund 40 Prozent der Beschäftigten von Zuhause aus gearbeitet. Home-Office wurde in den Lockdowns forciert, nun wollen Arbeitnehmer/-innen und einige Unternehmen es nicht mehr missen. Bei dieser Arbeitsform können sich Vorteile ergeben, so fallen etwa die Wegzeiten in den Betrieb weg. Und natürlich gibt es auch Nachteile, wie zum Beispiel die zunehmende Vermischung von Arbeitszeit und Freizeit.


Damit Home-Office sowohl für Arbeitnehmer/-innen als auch für Betriebe passt, benötigt es gesetzliche Grundlagen (z.B. Klärung des Unfallversicherungsschutzes, der mit Ende März 2021 ausläuft), betriebliche Rahmenbedingungen (z.B. Vereinbarungen wie oft, wann und über welchen Zeitraum im Home-Office gearbeitet wird, wer stellt die Arbeitsmittel bereit?...), eine ausgeprägte Vertrauenskultur und eine neue Form von Führung (Führung auf Distanz). Auch wenn Home-Office für viele Beschäftigte gewollt ist, besteht die Gefahr, dass betriebliche Kosten an die Betroffenen abgewälzt werden. „Dem müssen wir einen Riegel vorschieben. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer brauchen einen Kostenersatz, der von den Unternehmen getragen wird“, so Präsident Kalliauer.

Die AK OÖ hat mit dem Home-Office-Test-Tool H.O.T.T. ein Instrument geschaffen, welches zentrale Fragen wie zum Beispiel „Haben Sie eine schriftliche Home-Office-Vereinbarung?“ oder „Gibt es in Ihrem Unternehmen Verhaltensregeln für Ihr Home-Office?“ thematisiert und so den Beschäftigten wichtige Tipps und auch Muster-Einzelvereinbarungen mit auf den Weg gibt. Mit H.O.T.T. haben die Arbeitnehmer/-innen das geeignete Werkzeug, um sämtliche Unklarheiten mit dem Arbeitgeber aus dem Weg zu räumen. Das Tool beinhaltet zehn Fragen, liefert am Ende eine individuelle Auswertung zur persönlichen Arbeitsplatzgestaltung, sowie zu organisatorischen und rechtlichen Aspekten. Eine ausführliche Auswertung, weitere Infos und eine Home-Office-Mustervereinbarung werden per E-Mail zugesendet.

Die Monate seit dem ersten Lockdown sind von der Bundesregierung leider nicht genutzt worden, um klare Regelungen und Rahmenbedingungen für das Arbeiten im Home-Office zu schaffen. „Das ist den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern auf den Kopf gefallen, sie mussten ihre Arbeitsleistung erbringen – trotz Rechtsunsicherheit, Unklarheiten und vielleicht unzureichenden technischen Arbeitsmitteln“, sagt Kalliauer.

Die Arbeiterkammer Oberösterreich fordert daher von der Bundesregierung:

gesetzliche Rahmenbedingungen für vereinbarungspflichtiges Home-Office.
stärkere Mitwirkungsrechte des Betriebsrates bei der Gestaltung von Home-Office.
Arbeitszeitrechtliche Vorgaben müssen auch im Home-Office eingehalten werden.
klare Vorgaben im Rahmen des Arbeitnehmerschutzes, vor allem in Hinblick auf Ergonomie und psychische Belastungen.
einen umfassenden Unfallversicherungsschutz im Home-Office.
Der Arbeitgeber hat die Pflicht, adäquate Arbeitsmittel zur Verfügung zu stellen.
die gesetzliche Verankerung eines (pauschalen) Kostenersatzes für Arbeitnehmer/-innen im Home-Office vom Arbeitgeber, der gänzlich von der Steuer sowie von der Sozialversicherung befreit ist.

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