AK-Kalliauer: Nein zur Kürzung bei der ersten Pensionserhöhung: Sie summiert sich im Schnitt nach zehn Jahren auf bis zu 2.600 Euro
In Österreich finanzieren sich die Arbeitnehmer/-innen ihre Pensionen zu fast 90 Prozent selbst. „Alleine deswegen wäre es nur fair und ein Zeichen des Respekts vor den Leistungen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, wenn nicht ständig Kürzungen bei ihren Pensionen vorgenommen werden“, so Kalliauer. Mit dem Sozialversicherungs-Änderungsgesetz beschlossen die Regierungsparteien im November 2020 unter anderem Kürzungen auch für Langzeitversicherte. Diese bedeutet niedrigere Pensionen, wenn sie nach 45 Arbeitsjahren bereits vor dem Regelpensionsalter in Pension gehen (Wegfall der Abschlagfreiheit). Der Gesetzesentwurf wurde von den Regierungsparteien eingebracht und ohne Begutachtungsverfahren sowie ohne Zustimmung der Opposition beschlossen und soll mit 1.1.2022 in Kraft treten.
Wegen des neuen Gesetzes wird es die volle erste Pensionserhöhung im dem Pensionsantritt folgenden Jahr nur noch für jene geben, die im Monat Jänner in Pension gehen. In der Regel entsprechen Pensionserhöhungen der Inflation. Künftig aber wird die erste Inflationsabgeltung je nach Monat des Pensionsantritts „aliquotiert“. Bei Pensionsantritt im Jänner wird im Folgejahr wie bisher die gesamte Inflation, bei Antritt im Februar werden 90 Prozent der Inflation, im März 80 Prozent usw. abgegolten. Wer im November bzw. Dezember in Pension geht, erhält im Folgejahr gar keine Erhöhung. Die AK Oberösterreich hat den Verlust bei einer durchschnittlichen Erst-Pension (1.291 Euro brutto für Arbeitnehmer/-innen, 14 mal im Jahr, 2019) hochgerechnet und kommt zu dem Ergebnis, dass bei Durchschnittspensionen nach zehn Jahren ein Verlust zwischen 259 Euro (Pensionsantritt im Februar) und 2.592 Euro (Pensionsantritt im November oder Dezember) entsteht. Bei höheren Pensionen steigt der Verlust entsprechend.
„Mit dieser Novelle geht den Pensionistinnen und Pensionisten über die Jahre viel Geld verloren. Die monatsweise Absenkung ist völlig unverständlich, schließlich ist die Inflation für alle Menschen gleich hoch, unabhängig davon, in welchem Monat sie ihre Pension antreten. Diese Kürzung muss umgehend zurückgenommen werden“, fordert Kalliauer.
Das Rechenbeispiel aufgeschlüsselt nach Monaten des Pensionsantritts samt Grafik finden Sie auf ooe.arbeiterkammer.at.
Verweise:
ooe.arbeiterkammer.at
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