Verschiebung der Semesterferien bringt bei vielen die Urlaubspläne durcheinander: AK plädiert für familienfreundliche Lösungen

Die gestern verkündete Vorverlegung der Semesterferien in Oberösterreich war für viele berufstätige Eltern ein Schlag ins Gesicht. Wer nämlich mit seinem Arbeitgeber bereits einen Urlaub vereinbart hatte, kann diesen nicht einfach um eine Woche vorverlegen. AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer empfiehlt daher den Beschäftigten, das Gespräch mit ihrem Arbeitgeber zu suchen, um die getroffene Urlaubsvereinbarung einvernehmlich zu ändern. Und an die Unternehmen plädiert Kalliauer, familienfreundliche Lösungen zu ermöglichen.

Grundsätzlich ist eine Urlaubsvereinbarung für beide Seiten bindend – ein einseitiger Rücktritt ist nur ausnahmsweise rechtlich zulässig. Die gesetzliche Verlegung der Semesterferien wird nach Ansicht der AK-Experten/-innen grundsätzlich keinen Grund für einen Rücktritt von einem vereinbarten Semesterferienurlaub darstellen. Nur wenn der Zweck in einem Familienurlaub mit den Kindern lag, kann im Einzelfall ein Rücktritt gerechtfertigt sein. Da die Kinder durch die Verschiebung nun im Home-Schooling sind, kann mit der Vereitelung des Erholungszwecks des Urlaubs argumentiert werden.

Sollte der Arbeitgeber einer einvernehmlichen Aufhebung der Urlaubsvereinbarung nicht zustimmen und die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer vom Urlaubs wegen Vereitelung des Erholungszweck zurücktreten wollen, muss auch nachweislich gegenüber dem Arbeitgeber die Arbeitsbereitschaft erklärt werden. Empfehlenswert ist diese Vorgangsweise aber nicht, weil damit Konflikte vorprogrammiert sind. Jedenfalls sollte vor der Erklärung des Rücktritts eine telefonische Beratung bei den RechtsexpertInnen der AK OÖ zu möglichen Konsequenzen in Anspruch genommen werden.

Problematisch ist jedenfalls die Verschiebung des Urlaubs zum vorverlegten Termin der Semesterferien. „Auf gar keinen Fall dürfen Beschäftigte ohne Vereinbarung ihren Urlaub in den neuen Semesterferien einseitig antreten. Das wäre ein glasklarer Entlassungsgrund“, sagt AK-Präsident Kalliauer und empfiehlt den betroffenen Eltern: „Suchen Sie gleich das Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber und holen Sie sich seine Zustimmung zur Verschiebung des Urlaubs. Dann sind Sie auf der sicheren Seite.“ Denn die Beschäftigten haben keinen Anspruch, dass ihre Arbeitgeber die Urlaubsanträge zum vorverlegten Ferientermin genehmigen. Es bedarf einer neuen Urlaubsvereinbarung.

„Im Sinne eines gesamtgesellschaftlichen solidarischen Umgangs mit der aktuellen Krise sollen möglichst einvernehmliche und familienfreundliche Lösungen angestrebt werden. Ich appelliere daher an die Arbeitgeber, den berufstätigen Eltern hier einen Schritt entgegenzukommen und ihnen die Stornierung des ursprünglichen Urlaubs oder die Vorverlegung zu ermöglichen“, sagt der AK-Präsident. Damit können innerbetriebliche Konflikte und wohl auch zahlreiche Arbeitsgerichtsverfahren vermieden werden.


Telefonische Beratung Rechtsschutz: 050 6906-1

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