LR Steinkellner / GF Kubasta: OÖVV reagiert auf die Verlängerung des 3. Lockdowns und die verschärften Covid-19 - Maßnahmen der Bundesregierung

LR für Infrastruktur Mag. Günther Steinkellner Quelle Land Oberösterreich
LR für Infrastruktur Mag. Günther Steinkellner Quelle Land Oberösterreich

Überwiegend uneingeschränktes Fahrplanangebot im Öffentlichen Verkehr trotz des verlängerten Lockdowns. Ab 25. Jänner 2021 gilt ein verpflichtendes Tragen einer FFP2-Maske in allen öffentlichen Verkehrsmitteln. Der Mindestabstand wird auf 2 Meter ausgeweitet. Während der vorverlegten Semesterferien gilt der Ferienfahrplan. OÖVV Kundencenter ist bis 07. Februar 2021 für persönliche Kundenbetreuung geschlossen.

Am vergangenen Sonntag hat die Bundesregierung die Verlängerung des 3. Lockdowns bis 07. Februar 2021 und eine Verschärfung der bislang geltenden Covid-19 – Maßnahmen ab 25. Jänner 2021 verkündet. Diese Änderungen wirken sich natürlich auch auf den Öffentlichen Verkehr in Oberösterreich aus. „In Zeiten, die von Anpassungs- und stetigen Änderungsprozessen dominiert werden, war eines für uns essentiell. Nämlich, dass das Fahrplanangebot in gewohnter Qualität zur Verfügung steht. All jene Leistungsträger, die auch während der Lockdownphasen fleißig und hart arbeiten, sollen nicht noch zusätzliche Belastungen durch eingeschränkte Verkehrsverbindungen erfahren müssen. In diesen unübersichtlichen Zeiten gilt es, ein wichtiges Zeichen der Beständigkeit zu setzten“, unterstreicht Landesrat für Infrastruktur Mag. Günther Steinkellner.

Verschärfte MNS-Pflicht Ab 25. Jänner2021 müssen alle Personen ab 14 Jahren in öffentlichen Verkehrsmitteln, an Haltestellen, Bahnhöfen, Busterminals und Bahnsteigen in ganz Österreich eine FFP2-Schutzmaske tragen. Kinder unter 6 Jahren und Fahrgäste mit einer entsprechenden und mitgeführten ärztlichen Bestätigung sind von der MNS-Pflicht befreit. Kinder und Jugendliche im Alter von 6 bis 14 Jahren und Schwangere können wie bisher auch einen gewöhnlichen Mund-/Nasenschutz anstatt einer FFP2-Maske verwenden. Die FFP2-Masken können österreichweit in Supermärkten und Apotheken gekauft werden. Sofern sich Fahrgäste weigern, einen der aktuellen Verordnung entsprechenden MNS zu tragen, müssen sie das Fahrzeug verlassen und mit einer Strafe von 50 Euro rechnen.
Herbert Kubasta, Geschäftsführer der OÖ Verkehrsverbund Gesellschaft stellt klar: „Wir unterstützen die Maßnahmen der Bundesregierung im Kampf gegen die weitere Ausbreitung des Covid-19 Virus mit allen uns zur Verfügung stehenden Mittel und werden die Fahrgäste über die Verschärfung der MNS-Pflicht und den erweiterten Mindestabstand informieren. Wir wollen alle unsere Kundinnen und Kunden weiterhin so bequem und sicher wie gewohnt an ihr Ziel bringen. Im Sinne unser aller Gesundheit bitten wir alle unsere Fahrgäste, sich an die geltenden Verordnungen der Bundesregierung zu halten.“

Erweiterung des Mindestabstands von einem auf zwei Meter.
Der bislang geltende Mindestabstand an öffentlichen Orten zwischen Personen, die nicht in einem gemeinsamen Haushalt leben, wird von einem auf zwei Meter erhöht. Der 2-Meter-Abstand muss, so wie die MNS-Pflicht, in allen öffentlichen Verkehrsmitteln, an Haltestellen, Bahnhöfen, Busterminals und Bahnsteigen eingehalten werden. Ist aufgrund der Anzahl der Fahrgäste oder beim Ein- und Aussteigen dieser Mindestabstand nicht möglich, kann davon abgewichen werden.

Überwiegend uneingeschränktes Fahrplanangebot; Vorverlegung der Semesterferien Aufgrund der nach wie vor hohen Infektionszahlen sowie der Einschätzung der Expertinnen und Experten hinsichtlich der enormen Verbreitungsgeschwindigkeit bezüglich der bekannten Mutationen wurde der Lockdown verlängert und verschärft und somit auch das Distance-Learning für Schülerinnen und Schüler bis 7. Februar 2021 ausgeweitet. In diesem Zeitraum stellt der OÖ Verkehrsverbund den Fahrgästen im Öffentlichen Regionalverkehr, also bei allen Regionalbussen, Regionalzügen und Lokalbahnen, bis auf die aktuell nicht benötigten Verstärkerbusse im Schülerverkehr und den „Nachtschwärmer“, das uneingeschränkte Fahrplanangebot weiterhin zur Verfügung. Die Straßenbahnen, Busse und Obusse der LINZ AG LINIEN werden weiterhin in einem an die geringere Nutzung angepassten Fahrplan unterwegs sein. Bei den Wels Linien bleiben die Abendlinien und Verstärkerbusse eingestellt. Auch in Steyr werden wie bisher die Abendlinien ab 20.30 Uhr nicht mehr fahren. Die Semesterferien werden in Oberösterreich auf die Woche von 8. bis 14. Februar 2021 vorverlegt. Während dieser Zeit gilt in ganz Oberösterreich der Ferienfahrplan. Der OÖ Verkehrsverbund weist die Fahrgäste darauf hin, dass in den Print-Fahrplänen die Vorverlegung der Semesterferien nicht berücksichtigt werden kann. Die korrekten Fahrplaninformationen werden allerdings rechtzeitig vor den Ferien in der OÖVV INFO App und der digitalen Fahrplanauskunft auf der Website des OÖ Verkehrsverbundes bereitgestellt.

Der Kauf von Fahrkarten beim Fahrpersonal wird auch weiterhin möglich sein. Der OÖ Verkehrsverbund bittet die Fahrgäste allerdings, ihr Ticket bereits vor Fahrtantritt z.B. in der OÖVV INFO App oder an Fahrkartenautomaten zu kaufen.

OÖVV Kundencenter bis 07. Februar 2021 geschlossen Wie die Handelsunternehmen hat auch der OÖ Verkehrsverbund sein Kundencenter bis auf weiteres geschlossen. Der Kundenservice bleibt allerdings vollständig aufrecht und steht den Fahrgästen per E-Mail (kundencenter@ooevv.at) und Telefon (0732/6610100) zur Verfügung. Alle Anliegen und Anfragen werden somit so rasch, wie dies in der aktuellen Situation möglich ist, bearbeitet.

Weitere Meldungen