6. Gmundner Corona-Maßnahmenbündel: ein Sozialpaket

v. l.):Sozialamtsleiter Thomas Bergthaler, Bürgermeister Mag. Stefan Krapf und Sozial-Stadträtin Irene Schönleitner bei der Präsentation des Corona-Paketes.Fotos: Stadtgemeinde Gmunden
v. l.):Sozialamtsleiter Thomas Bergthaler, Bürgermeister Mag. Stefan Krapf und Sozial-Stadträtin Irene Schönleitner bei der Präsentation des Corona-Paketes.Fotos: Stadtgemeinde Gmunden

Die Stadtgemeinde Gmunden justiert und ergänzt die in ihrer Macht stehende Corona-Hilfe ständig. Das nunmehr bereits 6. Maßnahmenpaket hat sie speziell für Menschen geschnürt, die von der Krise sozial und finanziell am härtesten getroffen werden.
Energiekostenzuschuss

€ 170,00 in Gmundner Einkaufsgutscheinen
Der Antragszeitraum wird vorgezogen und bis 31. 12. 2021 verlängert, um auch später auftretende Corona-Auswirkungen abfedern zu können.
Für Pensionisten ist keine Antragsstellung und Einkommensnachweiserbringung notwendig. Anträge werden vom Sozialamt vorbereitet und nach Hause zugestellt, um gerade dieser gefährdeten Altersgruppe unnötige Wege und Aufenthalte in Amtsräumen zu ersparen.

Kontaktlose Antragsstellung und Auszahlung für alle
Jeder anspruchsberechtigte Haushalt bekommt 2 FFP2-Masken dazu, um nicht nur die ältere Bevölkerung, wie im ersten Paket, zu unterstützen, sondern diesmal bewusst die Einkommensschwachen.

Das Sozialamt kommt zu Ihnen nach Hause:
Die Zustellung erfolgt persönlich durch das Sozialamt. Dabei werden auch Antragsformulare für weitere Unterstützungen (Pflegegeld, GIS-Befreiung,…) mitgenommen, um Beratungsgespräche vor der Haustüre zu erledigen und auf Wünsche und Fragen unmittelbar einzugehen. Dieser Hausbesuch vom Amt ist ein Gmundner Spezifikum.

Liebstatt-Aktion
Alle 300 finanziell schlecht ausgestatteten Haushalte, die im letzten Jahr den Energiekostenzuschuss bewilligt bekommen haben, erhalten rund um den Liebstattsonntag einen Brief des Bürgermeisters mit einem 10-Euro-Einkaufsgutschein. Da keine Liebstattfeier am Rathausplatz stattfinden kann, entspricht der Gutschein dem Wert eines Lebkuchenherzens.

Der ursprüngliche Sinn der Corpus Christi-Bruderschaft, Menschen zu unterstützen, die nicht auf die Butterseite des Lebens gefallen sind, wird aus dem 17. Jahrhundert in die Gegenwart übertragen.
Sozialtopf
Der Sozialtopf ist ein Gmundner Fonds für Härtefälle und Notlagen, aus dem Sonderhilfen bezahlt werden. Den Fonds speisen auch zahlreiche Vereine, Serviceclubs und private WohltäterInnen. Menschen mit besonders drastischen finanziellen Einbußen durch die Pandemie mögen am Sozialamt Anträge stellen.

Impfhilfe
Da gerade ältere Menschen Probleme bei der Anmeldung zur Impfung haben und nicht immer Verwandte zur Verfügung stehen, die dabei helfen, wird die Bürgerservicestelle eine Assistenz bei der Anmeldung (via E-Mail bzw. Telefon) anbieten.

Wiederaufnahme der Sozialen Dienste (häusliche Arbeiten, Besorgungen,…)
Der Wunsch der Klienten nach einem Wiederbeginn dieser nur in Gmunden organisierten Aktion ist äußerst dringlich geworden. Der Sozialausschuss hat deshalb einen Neustart beschlossen. Die Sicherheitsvorkehrungen sind allerdings sehr streng, weil die Stadt keinesfalls eine Corona-Übertragung riskierten möchte. Derzeit sind es elf Frauen, die gegen eine Aufwandsentschädigung diese Dienste erledigen. Im Schnitt wenden sie etwas mehr als insgesamt 2000 Stunden jährlich auf. 2020 brach die Bilanz auf 900 Stunden ein. Der soziale Kontakt, das Plauscherl bei einem abschließenden Kaffee miteinander, das sei mindestens genauso wichtig wie die zu erledigende Arbeit, weiß Thomas Bergthaler.
Bedingungen, die alle erfüllt sein müssen:

Die Ampelfarbe darf weder im Bezirk noch im Bundesland rot sein.
Für die Mitarbeiterinnen besteht eine Testpflicht innerhalb von 24 Stunden vor dem Besuch.
Auch der Klient/ die Klientin sollte sich vor dem Besuch einem Coronatest unterziehen. Das kann ein Nasenbohrertest aus der Apotheke sein. Soll es ein Test auf einer der beiden Teststraßen sein (Klinikum, Toscana Congress), bezahlt die Stadtgemeinde die Taxifahrt dorthin. Die Kliententestung ist allerdings nicht verpflichtend.
FFP2-Maskenpflicht für Mitarbeiterin und Klient/in

Lüftung der Wohnung Die Aufenthaltsdauer ist auf das unbedingt notwenige Maß zu beschränken.
Mindestens 2 Meter Abstand sind während des gesamten Dienstes einzuhalten.
Es darf nur ein Klient/Tag besucht werden (Nachverfolgung).
Durch den Klienten, die Klientin muss eine schriftliche Anforderung des Dienstes samt Unterschrift erfolgen.

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