Einmalige Sonntagsöffnung am 19.12. in Ausnahmesituation unter klaren Rahmenbedingungen

Wien (OTS) - Falls es die pandemische Situation zulässt, hat der Bundesausschuss des Wirtschaftsbereichs Handel in der Gewerkschaft GPA einer Öffnung der Geschäfte am 4. Adventsonntag am 19.12. unter bestimmten, klar definierten Rahmenbedingungen zugestimmt. ++++

Die Möglichkeit der einmaligen Öffnung betrifft ausschließlich jene Geschäftsstellen, die während der Zeit des Lockdowns geschlossen haben. Weiters wurde mit der Sparte Handel der WKÖ in einem Sonderkollektivvertrag vereinbart, dass

für die Überstunden an diesem Sonntag ein Zuschlag von 100 % zu zahlen ist.
jedenfalls Ersatzruhe zu gewähren ist, die an die Arbeitszeit anzurechnen ist.
Lehrlinge nicht beschäftigt werden dürfen.
die Kosten für Kinderbetreuung übernommen werden
und die absolute Freiwilligkeit gewährt ist.
Darüber hinaus wird von allen Ländern und Gremien in der Sparte Handel sowie der Gewerkschaft GPA festgehalten, dass der Zusatzkollektivvertrag keine über diese einmalige Sonntagsöffnung hinausgehende Bedeutung im Sinne einer erweiterten Sonntagsöffnung in der Zukunft haben wird.

„Wir haben uns diese Entscheidung, in die unsere Betriebsräte des Handels eingebunden sind, wirklich nicht leicht gemacht. Corona sorgt im zweiten Jahr erneut kurz vor Weihnachten für eine absolute Sondersituation. Etwa die Hälfte der Handelsangestellten sind von mehreren Lockdowns betroffen, sind von Kurzarbeit und Gehaltseinbußen durch den Entfall von Zuschlägen in der Vorweihnachtszeit betroffen und haben Sorge um ihre Zukunft. Viele Kolleginnen und Kollegen sind deshalb nicht abgeneigt, an diesem Sonntag ausnahmsweise zu arbeiten“, so die Vorsitzende der Gewerkschaft GPA, Barbara Teiber.

„Klar ist für uns, dass wir weiterhin eine Öffnung des Handels am Sonntag abseits einer möglichen Ausnahmeregelung für den 19.12. strikt ablehnen. Unsere Haltung zum arbeitsfreien Sonntag für alle Handelsangestellten wird sich damit nicht ändern und wir werden entschieden gegen jede Aufweichung oder Erweiterung der Öffnungszeiten auftreten“, ergänzt Martin Müllauer, Vorsitzender des Wirtschaftsbereiches Handel in der Gewerkschaft GPA.

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