Kinderbildung und -betreuung – AK fordert Rückerstattung der Elternbeiträge im vierten Lockdown

Nach fast zwei Jahren Corona-Pandemie wurden die meisten Teile des öffentlichen Lebens so adaptiert, dass sie auch unter Einhaltung der Schutzmaßnahmen und Einschränkungen wie Lockdowns gut funktionieren können. Doch das gilt nicht für alle Bereiche, wie man an der Situation in der Kinderbildung und -betreuung im aktuellen Lockdown erneut erkennen kann. Obwohl Kinder teilweise zuhause betreut werden, müssen Eltern in Oberösterreich weiterhin die Elternbeiträge bezahlen. Die Arbeiterkammer fordert das Land OÖ jetzt auf, dafür aufzukommen.


Auch im mittlerweile vierten Lockdown herrscht Unsicherheit bei Eltern, die ihre Kinder in die Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen des Landes bringen. Diese sind im Lockdown grundsätzlich für alle Kinder geöffnet. Eltern wurden aber von der Bildungsdirektion und dem Gesundheitsminister gebeten, ihre Kinder, dort wo es möglich ist, zuhause zu lassen und selbst zu betreuen. In Oberösterreich, wo der Lockdown um mindestens eine Woche länger, also bis frühestens 17. Dezember 2021, dauern wird als im restlichen Land, stehen die Eltern allerdings vor einem zusätzlichen Problem. Anfang des Monats Dezember werden bzw. wurden bereits allen Eltern die Elternbeiträge per Bankeinzug vom Konto abgebucht. Auch denjenigen, die ihre Kinder derzeit zuhause betreuen. Ein Umstand, der laut AK-Präsident Andreas Stangl dringend geändert werden muss: „Die betroffenen Eltern dürfen unter keinen Umständen für Leistungen zur Kasse gebeten werden, die sie aufgrund des Lockdowns nicht in Anspruch nehmen können.“ Selbstverständlich dürfen die Beiträge aber auch nicht an den einzelnen Gemeinden hängen bleiben, denn diese müssen ihre Einrichtungen finanzieren und können sich keine finanziellen Ausfälle leisten. Gerade Abgangsgemeinden tun sich hier ganz besonders schwer. Daher müsse das Land Oberösterreich in diesen Fällen einspringen und die Beiträge für alle Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen sowie für Tageseltern übernehmen, damit die Gemeinden in weiterer Folge nicht auf den Kosten sitzen bleiben, fordert Stangl.


Konkret handelt es sich dabei um die Beiträge für die vom aktuellen Lockdown betroffenen Monate. Voraussichtlich sind das der November und Dezember. Diese könnten entweder rückerstattet oder von den Gemeinden bzw. den Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen auf noch folgende Leistungen gutgeschrieben werden. Alternativ könnte man auch auf die Verrechnung der letzten beiden Betreuungsmonate im laufenden Arbeitsjahr der Kinderbildung und -betreuung (September 2021 bis Ende August 2022) verzichten. „Egal wie, aber die Eltern müssen auf jeden Fall ihr Geld zurückbekommen, wenn sie ihre Kinder während des Lockdowns zuhause betreuen“, verlangt Andreas Stangl und nimmt damit das Land OÖ in die Pflicht.


Mehr Unterstützung für berufstätige Eltern

In Zeiten der Pandemie und den verschärften Schutzmaßnahmen ist es aus Sicht der Arbeiterkammer Oberösterreich besonders wichtig, dass nicht nur Wirtschaft und Industrie unterstützt werden, sondern auch die Arbeitnehmer/-innen. „Die Belastungen durch Kinderbetreuung und Home-Schooling waren in den vergangenen zwei Jahren ohnehin enorm, da dürfen berufstätige Eltern jetzt nicht auch noch zusätzlich draufzahlen müssen“, so AK-Präsident Stangl. Mit dem Aussetzen der Elternbeiträge würde von Seite des Landes Oberösterreich ein kleiner aber wichtiger Beitrag zur finanziellen Entlastung ebendieser Eltern geleistet.

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