Arbeiterkammer gewinnt Musterprozess gegen Modelagentur Hermes

Die Arbeiterkammer Oberösterreich hat einen Musterprozess gegen die Modelagentur Hermes aus Pasching gewonnen. Das Urteil ist wichtig, weil hunderte oberösterreichische Konsumentinnen und Konsumenten ähnliche Probleme mit dieser Firma haben.

Der Konsument war durch ein Zeitungsinserat auf die Modelagentur Hermes, deren Prokurist Roland Hermes der AK OÖ seit vielen Jahren aus Beschwerdefällen bekannt ist, aufmerksam geworden. Bei einem telefonisch vereinbarten Vorstellungstermin wurde dem damals 19 jährigen Konsumenten vom Berater der Modelagentur zugesichert, dass er ein sehr gefragter Typ sei und innerhalb von 3-4 Wochen mindestens einen Auftrag erhalten werde. Aufgrund dieser Zusicherung erklärte sich der junge Mann bereit, für die Internetpräsentation seiner Fotos insgesamt € 540,-- zu bezahlen und eine Anzahlung von € 180,--. zu leisten. Weil die zugesagten Aufträge nicht einlangten und er auf seine schriftliche Anfrage nur eine Zahlungsaufforderung über den Restbetrag erhielt, trat der Konsument vom Vertrag zurück und wurde in der Folge von der Modelagentur auf Zahlung des Restbetrages geklagt. Die AKOÖ vertrat ihn daraufhin in einem Musterprozess und behielt nun auch vor dem Berufungsgericht, dem LG Steyr, Recht.

Das Berufungsgericht bestätigte, dass der Vertrag nicht nur wegen des von der Modelagentur veranlassten Irrtums über die Erfolgsaussichten, sondern auch wegen Verkürzung über die Hälfte des wahren Wertes aufgehoben wird. Der Gerichtssachverständige hatte nämlich festgestellt, dass die Internetpräsentation der Fotos maximal € 120,-- wert ist und derartige Kosten bei anderen Modelagenturen nicht vom Model vorfinanziert werden müssen. Üblicherweise werden sie mit den einlangenden Honoraren des Models gegen verrechnet.

Die AK warnt aufgrund immer wiederkehrender Beschwerden vor Vorauszahlungen an Modelagenturen.

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