Lockdown-Verordnung: Hauptausschuss gibt grünes Licht für angekündigte Lockerungen

Wien (PK) - Der seit Dezember in Österreich geltende Lockdown wird ein weiteres Stück gelockert. Wie von der Regierung bereits angekündigt, darf ab Montag die Gastronomie in Vorarlberg unter bestimmten Auflagen wieder öffnen, auch kleinere Veranstaltungen mit bis zu 100 Personen sind dort ab dem 15. März erlaubt. Bundesweit werden Freizeit- und Sportaktivitäten mit kleineren Kinder- und Jugendgruppen möglich. Auch Selbsthilfegruppen dürfen sich wieder treffen. Der entsprechende Verordnungsentwurf von Gesundheitsminister Rudolf Anschober wurde heute vom Hauptausschuss des Nationalrats mit den Stimmen der Koalitionsparteien genehmigt. Anschober selbst war krankheitsbedingt nicht bei den Beratungen anwesend, er wurde von Vizekanzler Werner Kogler vertreten.

Die neue Verordnung ist vorerst für vier Wochen in Kraft, konkret bis zum 11. April. Ausgenommen davon sind die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen, die jeweils nur für zehn Tage beschlossen werden dürfen und damit vor Ablauf des 24. März neuerlich verlängert werden müssten. Vorerst bleiben sie jedenfalls weiterhin gültig - das heißt, dass auch Lokal- und VeranstaltungsbesucherInnen in Vorarlberg grundsätzlich verpflichtet sind, um 20.00 Uhr zu Hause zu sein. Eine dezidierte Sperrstunde ist in der Verordnung allerdings nicht festgeschrieben.

Neue Auflagen bringt die Verordnung für Unternehmen: Für Betriebsstätten mit mehr als 51 ArbeitnehmerInnen sind ab 1. April COVID-19-Präventionskonzepte vorgeschrieben. Sie müssen unter anderem spezifische Hygienevorgaben, eine Risikoanalyse, Verhaltensregeln bei auftretenden Infektionen sowie Regelungen für Mitarbeiter- und Kundenströme mit Entzerrungsmaßnahmen enthalten.

Kogler: Lockerungen sind ein Stück Gratwanderung

Vizekanzler Kogler hielt im Ausschuss fest, dass die Lage in Österreich zwar nach wie vor ernst sei, er hält behutsame Lockerungen vor dem Hintergrund, dass man auch die psychosoziale Situation im Auge haben müsse, aber für verantwortbar. Die Milderung der psychosozialen Situation mancher Gruppen ist für ihn auch die Klammer für die bundesweiten Öffnungsschritte.

Dass sich die Situation vom Herbst mit dem damaligen exponentiellen Wachstum der COVID-19-Infektionen wiederholen wird, erwartet Kogler aufgrund der vorgesehenen Begleitmaßnahmen nicht. Die Lockerungen seien, vor allem in Vorarlberg, aber schon ein Stück Gratwanderung, räumte er ein, wir probieren etwas aus. Vorarlberg eigne sich aufgrund der niedrigen Inzidenz-Zahlen aber gut als Modellregion und habe auch selbst viel vorbereitet, so der Vizekanzler.

Von den Oppositionsparteien auf Inkonsistenzen in der Verordnung angesprochen, gestand Kogler zu, dass es solche aus manchem Blickwinkel durchaus geben könnte. Es sei aber notwendig, Sachen auszuprobieren. Die Alternative wäre, einfach alles zu zu lassen. Zudem ist ihm zufolge beispielsweise gut begründbar, dass Selbsttests zwar bei Veranstaltungen, aber nicht in der Gastronomie anerkannt werden. Schließlich sei die Konsumation von Speisen und Getränken mit FFP2-Maske nicht möglich und die Situation in einem Lokal insgesamt eine andere als in einem Zuschauerraum. Als Grund für die Begrenzung der Zahl der BesucherInnen bei Veranstaltungen auf 100 nannte er das Ziel, dass man das Zusammenströmen großer Massen verhindern wolle.

Dass Schultests für Indoor-Aktivitäten von Kindern und Jugendlichen nicht anerkannt werden, argumentierte Kogler damit, dass es hier zu einer Durchmischung von SchülerInnen aus unterschiedlichen Klassen und Schulen komme und damit die Gefahr einer Verbreitung der Infektion steige. Auch die von FPÖ-Abgeordneter Dagmar Belakowtisch hinterfragten neuen Auflagen für Unternehmer hält er für gerechtfertigt, nachdem es auch am Arbeitsplatz immer wieder zu Ansteckungen komme.

Opposition lehnt Verordnung geschlossen ab

Geschlossen Kritik an der Verordnung kam von der Opposition. Diese sei angesichts des Umstands, dass es in den Spitälern nach wie vor keine Kapazitätsprobleme gebe, genauso verfassungswidrig wie die letzten Verordnungen, hielt Dagmar Belakowitsch namens der FPÖ fest. Auch viele Details sind für sie unverständlich: Etwa warum 19-jährige Jugendliche nicht mit ihren 18-jährigen KollegInnen mittrainieren dürfen. Die behutsamen Öffnungsschritte im Sport insgesamt für unzureichend hält ihr Fraktionskollege Martin Graf, zumal auf jeder Spielwiese und jedem öffentlichen Spielplatz in Wien zu sehen sei, dass geltende Vorgaben ohnehin nicht eingehalten würden. Man raube einer ganzen Generation die sportliche Zukunft, kritisierte er.

NEOS-Abgeordneter Douglas Hoyos-Trauttmansdorff machte ebenfalls geltend, dass derzeit kein Zusammenbruch des Gesundheitssystems drohe. Zudem sind für ihn viele Regelungen, etwa die Beschränkung des gemeinsamen Lokalbesuchs auf vier Erwachsene aus zwei Haushalten, nicht nachvollziehbar. Somit könnten etwa auch drei MitarbeiterInnen eines Unternehmens, die den ganzen Tag gemeinsam im Büro verbringen, nicht zusammen Mittagessen gehen. Gleiches gelte für einen Drei-Personen-Haushalt mit einem Zwei-Personen-Haushalt. Zudem fragt er sich, wie WirtInnen das Erfordernis eines gemeinsamen Haushalts kontrollieren sollten, und warum die Testpflicht auch für geimpfte Personen gilt.

Generell sieht Hoyos-Trauttmansdorff die Notwendigkeit, bei den Tests mehr in die Breite zu kommen. Ein Teil der Bevölkerung teste sehr wenig, bemängelte er. Diese könnte man seiner Meinung nach etwa mit einer Öffnung von Sportveranstaltungen für BesucherInnen an Bord holen. Kritik übte der Abgeordnete auch an der späten Vorlage des Verordnungsentwurfs, die vereinbarte 24-Stunden-Frist sei wieder einmal nicht eingehalten worden.

Mehrere Inkonsistenzen sieht Thomas Drozda (SPÖ). So ortet er beispielsweise einen Widerspruch zwischen den vorgesehenen Lockerungen und der geplanten Novelle zum Epidemiegesetz, mit der man ganz andere Signale aussende. Überdies gab er zu bedenken, dass es Bezirke mit deutlich niedrigeren Inzidenzen als in Vorarlberg gibt.

Wir sind noch lange nicht über den Berg, warnte seitens der ÖVP Josef Smolle. Einige Faktoren würden die Pandemie derzeit antreiben. Das seien zum einen die Virusmutanten und zum anderen ein kleiner Teil der Bevölkerung, der die Sache mittlerweile locker nimmt. Auf der Gegenseite stünden der Großteil der Bevölkerung, der sehr verantwortungsbewusst handle, und die Tatsache, dass das Impfen sukzessive greife, wie sich an den Inzidenzen in den Alters- und Pflegeheimen ablesen lasse. Vor diesem Hintergrund sind Öffnungsschritte seiner Meinung nach zu verantworten. Wichtig sei allerdings, dass man vorsichtig vorgehe.

Grünen-Gesundheitssprecher Ralph Schallmeiner machte geltend, dass es auf einigen Intensivstationen durchaus kritische Wert gebe, vor allem im Osten Österreichs. Er zeigte sich vor allem über die Lockerungen für Kinder und Jugendliche erfreut. Vorarlberg biete sich aufgrund der stabilen Lage als Testbundesland an, zumal es dort eine der größten Testdichten gebe.

Sonderregelungen für Gastronomie und Veranstaltungen in Vorarlberg

Konkret darf die Gastronomie in Vorarlberg ab 15. März unter folgenden Auflagen öffnen: LokalbesucherInnen müssen einen negativen Corona-Test vorweisen, wobei wie in anderen Bereichen ein Antigen-Test nicht älter als 48 Stunden und ein PCR-Test nicht älter als 72 Stunden sein darf. Pro Tisch dürfen maximal vier Erwachsene aus zwei verschiedenen Haushalten, zuzüglich bis zu sechs minderjähriger Kinder, oder Personen aus einem gemeinsamen Haushalt Platz nehmen. Im Lokal ist außerdem - außer beim Konsum - eine FFP2-Maske zu tragen. Ein Buffet ist nicht erlaubt, zudem muss der Abstand zwischen den Tischen mindestens zwei Meter betragen oder eine andere geeignete Schutzmaßnahme zur räumlichen Trennung ergriffen werden. Weiters gilt eine Registrierungspflicht.

Größere Lokale mit mehr als 50 tatsächlich zur Verfügung stehenden Plätzen müssen überdies über einen COVID-19-Beauftragten verfügen und ein Präventionskonzept erstellen.

Bei Veranstaltungen sind bis zu 100 Personen erlaubt. Voraussetzung sind zugewiesene und gekennzeichnete Sitzplätze mit ausreichendem Abstand und - bei Veranstaltungen mit mehr als zehn Personen - die Vorlage eines Präventionskonzepts. Die Auslastung darf maximal 50% betragen. Außerdem gilt auch für Veranstaltungen eine Test-, FFP2-Masken- und Registrierungspflicht. Anders als in der Gastronomie werden hier aber auch Selbsttests akzeptiert, sofern sie in einem behördlichen Datenverarbeitungssystem erfasst und nicht älter als 24 Stunden sind. Nicht zulässig bei Veranstaltungen ist die Verabreichung von Speisen und Getränken.

Für KellnerInnen, WirtInnen und VeranstaltungsmitarbeiterInnen gilt im Übrigen das gleiche wie für andere Berufsgruppen mit Kundenkontakt: Sie müssen sich einmal in der Woche testen lassen oder eine FFP2-Maske tragen.

Freizeit- und Sportaktivitäten für Kinder und Jugendliche

Bundesweit gelockert werden die Bestimmungen für gemeinsame Freizeit- und Sportaktivitäten von Kindern und Jugendlichen. Demnach dürfen Kleingruppen mit bis zu zehn Personen unter 18 Jahren künftig gemeinsam im Freien trainieren oder Sport betreiben, zuzüglich zweier volljähriger Betreuungspersonen. Sport mit Körperkontakt bleibt allerdings weiterhin untersagt. Grundsätzlich ist ein Zwei-Meter-Abstand einzuhalten, der kurzzeitig aber auch unterschritten werden darf. Zudem gilt eine Registrierungspflicht, ebenso müssen Vereine bzw. private Sportstätten ein Präventionskonzept vorlegen.

Außerschulische Jugendarbeit wird auch in geschlossenen Räumen gestattet, wobei für Indoor-Aktivitäten ein bestätigter negativer Antigen- bzw. ein PCR-Test benötigt wird. Auch hier beträgt die Gruppengröße maximal 10 Personen unter 18 plus zwei volljährige BetreuerInnen.

Etwas großzügiger sind die Regelungen für Vorarlberg: Hier können die Sport- und Freizeitgruppen outdoor aus bis zu 20 Kindern und Jugendlichen bestehen, plus drei Betreuungspersonen. Zudem ist auch Indoor-Sport ohne Körperkontakt mit bis zu zehn Personen unter 18 erlaubt. Hierfür braucht es aber - wie für andere Indoor-Aktivitäten - einen negativen Corona-Test, wobei in Vorarlberg auch behördlich erfasste Selbsttests wie Schultests anerkannt werden. Indoor-BetreuerInnen müssen ebenfalls getestet sein.

Ab 15. März treffen können sich auch medizinische und psychosoziale Selbsthilfegruppen. In geschlossenen Räumen gilt dabei eine FFP2-Masken-Pflicht.

Ansonsten bleiben die geltenden Ausgangsbeschränkungen und Betretungsverbote in Kraft. Auch an der in vielen Bereichen bestehenden FFP2-Maskenpflicht und am grundsätzlich einzuhaltenden Zwei-Meter-Abstand zu haushaltsfremden Personen im öffentlichen Raum ändert sich nichts.

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