Neuer Erlass des Bundes berücksichtigt Intensivbetten und Impfrate

Der neue Erlass tritt mit heute, 27.8.2021, in Kraft und berücksichtigt bei der Einstufung eines Bezirks neben der bisherigen 7-Tages-Inzidenz pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner nun auch die Durchimpfungsrate des jeweiligen Bezirks und – wie auch von Oberösterreich gefordert – den Belag der zur Verfügung stehenden Intensivbetten.


Intensivbettenauslastung

Der neue Erlass wird für Bezirke eines Bundeslandes erst schlagend, wenn mehr als zehn Prozent der gesamten Bettenkapazität auf Intensivpflegestationen eines Bundeslandes mit COVID-19-Patientinnen und –Patienten belegt sind. Bei insgesamt 279 Intensivbetten in Oberösterreich bedeutet dies mehr als 28 Intensivpatientinnen bzw. –patienten. Ist dies nicht der Fall, kommt der Erlass nicht zur Anwendung.


Inzidenzwerte pro Bezirk

Die Einstufung, ab welcher 7-Tages-Inzidenz ein Bezirk als Hochinzidenzgebiet gilt, ist abhängig von der Durchimpfungsrate des Bezirks (bezogen auf die Gesamtbevölkerung lt. e-Impfpass). Sollte der aufgrund der Durchimpfungsrate festgesetzte Inzidenzwert an sieben aufeinanderfolgenden Tagen überschritten werden, ist eine Ausreise aus dem betroffenen Gebiet nur mit einem gültigen 3-G-Nachweis zu verordnen.


Konkret heißt das: der ab 27.8.2021 gültige, neue Hochinzidenzerlass kommt in Oberösterreich zur Anwendung wenn: mehr als 28 der insgesamt 279 Intensivbetten in OÖ mit COVID-19-Erkrankten belegt sind UND die festgelegte 7-Tage-Inzidenz eines Bezirks an sieben aufeinanderfolgenden Tagen überstiegen wird.


Die Inzidenzwerte werden täglich aktualisiert (14:30 Uhr) und sind am Dashboard des Landes OÖ ersichtlich. Derzeit weisen die Stadt Wels (311,2), Eferding (239,8) und die Stadt Linz (178,2) die höchsten Werte auf. Somit hat der geltende Erlass derzeit keine Auswirkung auf die genannten Städte bzw. den Bezirk, da Wels mit einer Durchimpfungsrate von dzt. 50,4 % unter der dafür geltenden 7-Tage-Inzidenz von 400 liegt und die Intensivbelegung unter 28 Personen ist.

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