AK-Präsident Kalliauer kündigt „Aktion Scharf“ gegen versteckte Verrechnung von Bankomat-Gebühren an

„Jahrzehntelang wurden die Konsumentinnen und Konsumenten darauf trainiert, die Bankgeschäfte selbst am Automaten zu erledigen. Jetzt sollen sie zusätzlich zur Karten- und Kontoführungsgebühr mit der Bankomatgebühr doppelt dafür zahlen, um zu ihrem Geld zu kommen? Das ist eine bodenlose Frechheit, gegen die sich die AK vehement einsetzen wird“, betont AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer. Er fordert den Gesetzgeber auf, einen Rechtsanspruch auf kostenlosen Zugang zum Einkommen zu schaffen. In Richtung Banken mahnt er: „Gegen versteckte oder unzulässig einbezogene Gebühren wird die AK alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen!“

Betreiber von Geldausgabeautomaten wie die Firma Euronet 360 Limited verrechnen für die Bargeldbehebung an ihren Automaten eine Gebühr in der Höhe von 1,95 Euro. Die Gebühr wird den Konsumenten/-innen angelastet. Wie zu erwarten, hat sich die Wettbewerbsbehörde gegen ein Verbot der Bankomat-Gebühr ausgesprochen – unter anderem mit der Begründung, dass Drittanbieter ohne eine solche Gebühr nicht am Markt bestehen könnten. Damit hat sich die Bundeswettbewerbsbehörde gegen den Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten vor überraschenden Gebühren für selbstverständliche Leistungen ausgesprochen.

„Die Konsumentinnen und Konsumenten zahlen mit der Kontoführungsgebühr und der Kartengebühr bereits die Verwaltung ihrer Kontobewegungen. Damit muss auch das Recht auf Auszahlung ihres Guthabens ohne weitere Abzüge inkludiert sein“, betont Kalliauer. Bankomat-Behebungsgebühren, die von der kontoführenden Bank eingehoben werden, müssen aus Sicht der AK zumindest mit der Kontoinhaberin/dem Kontoinhaber im Rahmen des Girokontovertrages konkret vereinbart werden – vorausgesetzt, die jeweilige Vereinbarung ist überhaupt rechtlich zulässig. Hinweise in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, etwa durch den Wortlaut „durch Sie veranlasste Gebühren werden an Sie weiterverrechnet“ reichen nicht aus, um Behebungsgebühren dem Konto anzulasten. Ansonsten dürften nach Auffassung der AK keinesfalls Gebühren für die Behebung verrechnet werden.

Die AK-Konsumentenschützer/-innen empfehlen, bereits bei der Wahl des Girokontos darauf zu achten, dass eine ausreichende Anzahl von Bankomatbehebungen inkludiert ist. Wer mit seinen Konditionen nicht zufrieden ist, kann mit Hilfe des AK-Bankenrechners auf ooe.arbeiterkammer.at ein günstigeres Konto finden.

Allen, denen bereits Bankomat-Gebühren angelastet wurden, obwohl sie keine Vereinbarung darüber unterschrieben haben, empfiehlt die AK, Einspruch dagegen zu erheben. „Sollte die Bank nicht einlenken und umgehend die Korrektur vornehmen, wird die AK die Fälle prüfen. Wenn es sein muss, werden wir auch Musterverfahren gegen die Banken führen“, kündigt der AK-Präsident an.

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