AK-Tipps für eine konfliktfreie Fußball-WM

Ab 14. Juni herrscht wieder für vier Wochen König Fußball. Ein Teil der Spiele der Fußball-WM in Russland wird während der Arbeitszeit der meisten Beschäftigten übertragen. „Wenn Sie gemeinsam mit den Kolleginnen und Kollegen das eine oder andere Spiel anschauen oder sich für die WM Urlaub nehmen möchten, gilt es einige Grundregeln zu beachten, um nicht den Job zu riskieren“, sagt AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer.


Auch wenn Österreich diesmal (leider) nicht dabei ist: In den nächsten vier Wochen dreht sich wieder einmal fast alles um das runde Leder – auch an den Arbeitsplätzen. „Am besten ist es, mit dem Arbeitgeber abzuklären, was geht und was nicht, um Konflikte von vornherein zu vermeiden“, empfiehlt AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer und gibt nützliche Tipps:


• Klären Sie bereits im Vorfeld die Vorgangsweise im Betrieb ab. Es muss eine Lösung gefunden werden, die für alle in Ordnung ist und weder das Betriebsklima noch die Arbeitsleistung beeinträchtigt.

• In den meisten Jobs ist Fernsehen am Arbeitsplatz nicht Bestandteil des Arbeitsvertrages und somit auch nicht erlaubt. Sollten etwa Kollegen/-innen gemeinsam Fußball schauen wollen, sollten sie das vorher jedenfalls mit der/dem Vorgesetzten abklären. Ist Fernsehen während der Arbeitszeit hingegen generell gestattet oder unausweichlich, wie etwa in Lokalen oder Wettbüros, braucht keine zusätzliche Zustimmung eingeholt werden. Probleme entstehen hier nur dann, wenn die geforderte Arbeitsleistung wegen der Ablenkung durch das Fußballspiel nicht erbracht wird.


• Erlaubt der Arbeitgeber das Radiohören während der Arbeitszeit, dann dürfen natürlich auch während der WM Spiele im Radio mitverfolgt werden. Dies allerdings mit der Einschränkung, dass die Arbeitsleistung darunter nicht leidet und andere Mitarbeiter/-innen oder Kunden/-innen nicht gestört werden.


• Ist die Privatnutzung des Internets während der Arbeitszeit erlaubt, dürfen Arbeitnehmer/-innen die Spielergebnisse online abrufen. Das Verfolgen eines gesamten Spiels im Livestream ist aber problematisch, da bei einer Spielzeit von mindestens 90 Minuten die Arbeitsleistung kaum in vollem Umfang erbracht werden kann.

• Haben sich Arbeitnehmer/-innen dafür entschieden, für die Weltmeisterschaft Urlaub zu nehmen, muss dies mit dem Arbeitgeber vereinbart werden. Dabei muss auf die Erholungsmöglichkeiten der Arbeitnehmer/-innen ebenso wie auf die Erfordernisse des Betriebes Rücksicht genommen werden. Es ist nicht möglich, dass Arbeitgeber den Arbeitnehmern/-innen einen Urlaubstermin einseitig aufzwingen. Umgekehrt darf der Arbeitnehmer den Urlaub nicht einseitig antreten oder willkürlich verlängern.

• Keine Ausnahmen gegenüber generell geltenden Vereinbarungen gibt es bezüglich des Alkoholkonsums: Gibt es ein Alkoholverbot während der Arbeit, dann gilt dieses Verbot auch für die Zeit der Weltmeisterschaft und für gemeinsame Fußballnachmittage und -abende im Betrieb.

• Ob der Arbeitsplatz mit Flaggen geschmückt oder die Arbeit im Fußballdress angetreten werden darf, hängt vom Arbeitsplatz und der Tätigkeit ab. In Jobs mit Kundenverkehr, wo es um ein entsprechendes Erscheinungsbild geht, kann der Arbeitgeber Fandressen oder ähnliche Utensilien verbieten. Aber auch hier gilt: Am besten mit der/dem Vorgesetzten klären, was geht und was nicht.


Einen praktischen und kostenlosen AK-WM-Miniplaner gibt es übrigens in der AK Linz und in allen 14 Bezirksstellen.

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