WIFO-Studie belegt: „Zwischenparken“ von Beschäftigten durch die Firmen beim AMS verursacht Kosten von 430 Millionen Euro

AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer - Foto Arbeiterkammer OÖ
AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer - Foto Arbeiterkammer OÖ

Dass Arbeitgeber/-innen Beschäftigte beim AMS „zwischenparken“ hat mittlerweile in vielen Branchen System. Zu diesem Ergebnis kommt eine aktuelle Studie des WIFO. Arbeitsverhältnisse werden kurzfristig beendet und nach einigen Wochen oder Monaten werden die Arbeitnehmer/-innen beim selben Arbeitgeber wieder eingestellt. In der Zwischenzeit beziehen die Betroffenen (das deutlich niedrigere) Arbeitslosengeld. Laut WIFO kostet diese Praxis die Versichertengemeinschaft jährlich rund 430 Millionen Euro. „Betriebe, die dies systematisch machen, sollen stärker an den Kosten beteiligt werden, die dadurch entstehen,“ fordert AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer. Durch richtige Anreize in der Arbeitslosenversicherung soll das Problem minimiert werden.

Das vorübergehende Beenden von Beschäftigungsverhältnissen mit anschließender Wiedereinstellung beim selben Arbeitgeber ist seit Jahrzehnten in Österreich gängige Praxis und keine Unart einzelner schwarzer Schafe – so das Ergebis eines aktuellen Studien-Updates des Wirtschaftsforschungsinstituts (WIFO) im Auftrag der AK Oberösterreich:

- Für den Staat entstanden dadurch im Vorjahr Kosten in der Höhe von 432 Millionen Euro (52 Millionen Euro in Oberösterreich), weil die betroffenen Arbeitskräfte während der Beschäftigungsunterbrechung Arbeitslosengeld beziehen. Dies sind sehr vorsichtige Berechnungen, da z.B. die vom AMS zu zahlenden Sozialversicherungsbeiträge während der Arbeitslosigkeit noch nicht berücksichtigt sind.

- Betriebe verursachten durch diese Form der Personalpolitik einen Prozentpunkt der Arbeitslosenquote bzw. ein Achtel der Gesamtarbeitslosigkeit. In Oberösterreich waren sie für 0,7 Prozentpunkte der Arbeitlosenquote von 5,8 Prozent verantwortlich.

- Fast 14 Prozent (rund 270.000) aller neu begründeten Beschäftigungsaufnahmen in Österreich im Jahr 2017 (rund 1,96 Millionen) entfielen auf Wiedereinstellung nach Abmeldung beim gleichen Arbeitgeber. In Oberösterreich waren es 12,4 Prozent (37.000 von 300.000).

Betriebe in den Branchen Bauwirtschaft, Tourismus und Arbeitskräfteüberlassung wählen diese Strategie besonders oft. Das „Parken“ von Beschäftigten beim AMS wird aber in sämtlichen Wirtschaftsbereichen eingesetzt, um den betrieblichen Personalbestand nicht nur an saisonbedingte, sondern auch an sonstige Auslastungsschwankungen anzupassen. Auch in den Bereichen „Verkehr und Lagerei“, „Kunst, Unterhaltung und Erholung“, „Grundstücks- und Wohnungswesen“, sowie „Wasser-, Abwasser- und Abfallentsorgung“ werden relativ häufig Beschäftigungsverhältnisse beendet und nach kurzer Arbeitslosigkeit mit denselben Arbeitskräfte wieder begründet.

„Mit dieser Strategie wälzen die Firmen die Kosten von Auftragsschwankungen auf die Allgemeinheit ab. Außerdem sind die betroffenen Beschäftigten mit ständiger ökonomischer Unsicherheit und mit Zukunftsängsten konfrontiert, werden aus dem betrieblichen Alltag gerissen und haben längerfristig schlechtere Erwerbs- und Einkommenschancen“, sagt AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer.

Die Studienautoren weisen auf die Möglichkeit eines „Experience Ratings“ hin, bei dem die Beitragslast der Betriebe für das Arbeitslosenversicherungssystem dem Risiko entsprechender gestaltet werden könnte. Die Finanzierungsbeiträge der Arbeitgeber/-innen würden damit von ihrem Kündigungsverhalten abhängen und Betriebe somit – im Sinne des Verursacherprinzips – stärker selbst für die von ihnen mitverursachten Kosten aufkommen. Diejenigen Betriebe, die wenig Kosten verursachen, könnten im Gegenzug entlastet werden. Erfahrungen aus den USA, wo derartige Systeme seit langem bestehen, zeigen, dass damit die Arbeitslosigkeit und die damit verbundenen Sozialversicherungsausgaben reduziert werden können.

Aktuell fehlen in Österreich solche Anreizsysteme, weil der Arbeitslosenversicherungsbeitrag für alle Betriebe mit drei Prozent des Bruttolohns gleich ist. Das Kündigungsverhalten schlägt sich somit nicht in ihren Kosten nieder. Die Arbeiterkammer Oberösterreich fordert daher, dass Betriebe das Arbeitslosengeld im ersten Monat der Arbeitslosigkeit nach der Beschäftigungsbeendigung übernehmen (Ein-Monats-Experience-Rating).

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Bildtext: Christian Hawelka (Stadtpolizei), Markus Punzenberger (Siemens), Bürgermeister Mag. Herbert Brunsteiner.

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