AK-Kritik an den Regierungsplänen zur Pflege

AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer - Foto Arbeiterkammer OÖ
AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer - Foto Arbeiterkammer OÖ

Dass sich die Bundesregierung gegen einen solidarischen Pflegefinanzierungsbeitrag der Reichen sperrt, ist für AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer verantwortungslos gegenüber Pflegebedürftigen und deren Angehörigen. Die AK Oberösterreich schlägt zur Pflegefinanzierung eine Vermögenssteuer ab einer Million Euro vor, die ein zusätzliches Steueraufkommen von bis zu 5,7 Milliarden Euro bringt. „Dieses Geld soll Pflegebedürftigen zukommen, damit sie jene Pflege bekommen, die sie brauchen, und damit die Angehörigen zeitlich und finanziell entlastet werden“, sagt Kalliauer.

Die Bundesregierung lehnt mit dem gestern vorgelegten Masterplan die Einführung einer Erbschafts- und Schenkungssteuer ab. Während Bundeskanzler Kurz die Sozialstandards gerne auf EU-Standards kürzen würde, sträubt er sich, die vermögensbezogenen Steuern auf europäisches Niveau zu heben. In Österreich machen vermögensbezogene Steuern nur 0,8 Prozent des BIP aus – in der EU-28 sind es 2,6 Prozent. „Würde Österreich hier mit dem EU-Durchschnitt gleichziehen, könnte der Staat für die Pflegefinanzierung 6,5 Milliarden Euro an Mehreinnahmen lukrieren“, sagt AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer.

Damit Pflegebedürftigkeit kein individuelles finanzielles Risiko für die betroffenen Personen und deren Angehörigen bleibt, schlägt auch das WIFO eine Finanzierung der öffentlichen Pflegevorsorge aus allgemeinen Steuern vor. Die AK Oberösterreich plädiert für ein Vermögenssteuer-Modell mit einem Freibetrag von einer Million Euro und Steuersätzen von 0,7 Prozent für Vermögen zwischen einer und zwei Millionen Euro, einem Prozent zwischen zwei und drei Millionen und 1,5 Prozent ab drei Millionen Euro vor. Maximal fünf Prozent der reichsten Haushalte wären davon betroffen.

Die Bundesregierung lobt zwar den aus Steuermitteln gespeisten Pflegefonds, lehnt jedoch eine sofortige Höherdotierung ab und schiebt die Finanzierungsverantwortung auf die lange Bank. „Die Finanzierung wird damit verstärkt von den Pflegebedürftigen selbst zu tragen sein, indem ihre Einkommen bis auf eine frei verfügbare Persönlichkeitspauschale herangezogen werden sollen“, sagt AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer – angesichts einer Durchschnittspension von 1.239 Euro brutto ein überaus unsolidarischer und unfairer Akt der Bundesregierung. Schon jetzt müssen Pflegebedürftige für mobile Dienste, Tageszentren und Kurzzeitpflege 140 Millionen Euro an Selbstbehalten oder privaten Zuzahlungen leisten.

Neben einer besseren finanziellen Absicherung braucht es auch einen Rechtsanspruch auf Pflegekarenz samt Kündigungsschutz. Derzeit muss der Arbeitgeber einer Karenzierung zustimmen. Wenn es zu einer Kündigung kommt, muss die gekündigte Person nachweisen, dass die Kündigung aufgrund der Karenzierung erfolgt war. Um insbesondere pflegende Frauen vor Altersarmut zu schützen, braucht es eine deutliche Aufwertung der Pflegezeiten.

Professionelle Pflege und Betreuung muss besser bezahlt werden – und verdient deutlich bessere Arbeitsbedingungen. „Für jene, die den Beruf wechseln oder sich höher qualifizieren wollen, braucht es leistbare Ausbildungsangebote samt Existenzsicherung für die Zeit der Ausbildung“, fordert Kalliauer. Gleichzeitig lädt er die Bundesregierung zum Gespräch ein: „Arbeiterkammer und Gewerkschaften haben eine hohe Expertise im Themenfeld Pflege. Ein verantwortungsvoller Umgang mit diesem so wichtigen Thema heißt auch, diese Expertise zu nutzen und gemeinsam die große Verantwortung der Pflege unserer Ältesten wahrzunehmen.“

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