24-Stunden-Betreuung

AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer - Foto Arbeiterkammer OÖ
AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer - Foto Arbeiterkammer OÖ

Mit steigender Lebenserwartung steigt auch der Bedarf an Pflege und Betreuung. Viele greifen auf das Modell der 24-Stunden-Betreuung im eigenen Haushalt zurück. Bei den AK-Konsumentenschützern/-innen häufen sich allerdings die Beschwerden über private Agenturen, die Betreuungspersonal vermitteln. Die AK hilft bei Schwierigkeiten und berät die Betroffenen schon im Vorfeld darüber, worauf es bei Verträgen für die 24-Stunden-Betreuung ankommt. Dringender Handlungsbedarf besteht aus Sicht der AK bei den Verträgen: „Wir brauchen einheitliche Musterverträge, an die sich alle Agenturen halten müssen“, so Präsident Dr. Johann Kalliauer.

Wenn die Hilfe von Angehörigen, mobilen Diensten oder der Hauskrankenpflege nicht mehr ausreichen, greifen Viele auf das Modell der 24-Stunden-Betreuung zurück: Betreuungskräfte unterstützen die betroffene Person in den eigenen vier Wänden bei der täglichen Lebensführung. Vermittelt wird dieses Personal durch privaten Agenturen, die aber leider nicht immer seriös arbeiten, wie auch folgender Fall zeigt, der an den Konsumentenschutz der Arbeiterkammer Oberösterreich herangetragen wurde:

Eine Frau benötigte für ihre pflegebedürftige Mutter eine 24-Stunden-Betreuung. Dazu schloss sie einen Vertrag mit einer privaten Agentur ab. Diese schickte ihrer Mutter Hilfskräfte aus Osteuropa, die alle zwei Wochen wechselten. In den ersten Monaten kamen immer völlig unterschiedliche Personen zum Einsatz. Als eine der Betreuerinnen der Mutter und der Tochter besonders ans Herz gewachsen war, wollten sie den Vertrag mit der Agentur kündigen und die Betreuerin selbst weiter beschäftigen. Das wollte die Agentur aber nicht zulassen und drohte unter Berufung auf die Vertragsbedingungen mit einer hohen Strafe, falls die Familie die Betreuerin auf eigene Faust weiterbeschäftigen würde. Damit wollten sich die Betroffenen nicht abfinden und wandten sich an die AK. Die Konsumentenschützerinnen sorgten dafür, dass der Vertrag mit der Agentur ohne Strafzahlung beendet werden konnte. Die Betreuerin konnte von der Familie ohne Agentur weiterbeschäftigt werden.

Gerade die Verträge sind eine heikle Angelegenheit bei der Zusammenarbeit mit Vermittlungsagenturen. Schon an der Abwicklung erkennt man eine seriöse Agentur: Prüft diese die Betreuungssituation zu Hause vor Vertragsabschluss? Werden alle Fragen ausführlich beantwortet? Wird umfassend über Preis und Leistungen informiert? Bekommt man genügend Zeit, sich den Vertrag durchzusehen? AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer: „Nicht alle Agenturen arbeiten professionell und fair. Dabei wäre es so wichtig, dass sich Betroffene in dieser schwierigen Lebenssituation auf ausreichende Sicherheit durch eine gute Rechtslage verlassen können. Hier gibt es dringenden Handlungsbedarf!“

Kalliauer fordert einheitliche Musterverträge für alle Vermittlungsagenturen. Und diese müssen transparent sein: „Schluss mit dem vielen Kleingedruckten, in dem oft die unseriösen Details versteckt sind!“ Die AK ist gerne bereit, mit ihrer Expertise an der Entwicklung entsprechender Musterverträge mitzuarbeiten. Weiters fordert Kalliauer regelmäßige staatliche Kontrollen, ob die Agenturen die gesetzlichen Regelungen auch einhalten.

Die Beratung in Sachen 24-Stunden-Pflege ist übrigens ein neues Angebot der AK Oberösterreich im Rahmen des 2018 beschlossenen AK-Zukunftsprogramms. Die AK-Konsumentenschützer/-innen haben auch eine Broschüre erstellt, die die drängendsten Fragen rund um die 24-Stunden-Betreuung beantwortet und wertvolle Tipps für die Auswahl und den Umgang mit Vermittlungsagenturen liefert.

Die Broschüre mit dem Titel „24-Stunden-Betreuung – Antworten auf die drängendsten Fragen“ steht unter ooe.arbeiterkammer.at zum Download zur Verfügung. Rat und Hilfe zum Thema gibt es auch bei der AK-Konsumentenschutzhotline unter der Telefonnummer 050/6906-2 oder per Mail konsumentenschutz@akooe.at .

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