AK-Rechtsschützer erkämpfen höhere Pflegestufe und damit 242 Euro mehr an Pflegegeld für schwerkranke Pensionistin

AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer - Foto Arbeiterkammer OÖ
AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer - Foto Arbeiterkammer OÖ

Die Pensionsversicherungsanstalt (PVA) hatte einer schwer erkrankten 78-jährigen Linzerin ein Pflegegeld der Stufe 4 zuerkannt. Ihrem Ehemann erschien die Einstufung allerdings zu niedrig. Er wandte sich an die Arbeiterkammer. Die AK-Rechtsschutzexperten/-innen erreichten einen Vergleich, die Pflegestufe wurde angehoben. Die Betroffene kann sich nun über 242,70 Euro mehr pro Monat und damit eine spürbare finanzielle Entlastung freuen.

Die Frau war zunächst der Pflegestufe 4 zugeordnet. Ihr Ehemann bat daraufhin die AK-Rechtsexperten/-innen, den Bescheid zu prüfen. Diese sahen ebenfalls einen außergewöhnlichen Pflegeaufwand und brachten daher Klage gegen den Pflegegeldbescheid und einen Antrag auf Aufstufung ein. Ihr Argument: Der Zustand der Frau benötige eine Pflege im Ausmaß von mehr als 180 Stunden, zudem sei eine dauernde Anwesenheit bzw. Bereitschaft einer Pflegekraft erforderlich. Ein vom Gericht beauftragter Sachverständiger bestätigte die AK-Sicht, woraufhin das Gericht der Linzerin die Pflegestufe 5 zusprach. Die betagte Klägerin erhält somit pro Monat 920,30 Euro statt 677,60 Euro Pflegegeld – eine ganz wesentliche Entlastung ihres Haushaltsbudgets.

„Es kommt immer wieder vor, dass Pflegebedürftige zu niedrig eingestuft werden oder das Pflegegeld plötzlich gekürzt wird. Betroffene beziehungsweise deren Angehörige, die sich ungerecht behandelt fühlen, sollten daher die Sozialrechtsberatung der Arbeiterkammer in Anspruch nutzen. Diese setzt sich kostenlos für die Interessen der Betroffenen ein und hat schon oft ein höheres Pflegegeld für AK-Mitglieder und Pensionisten erstritten“, sagt AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer.

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