Betriebspensionen – ein brüchiges Zusatzmodell der Altersvorsorge

AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer - Foto Arbeiterkammer OÖ
AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer - Foto Arbeiterkammer OÖ

Mehr als 100.000 Menschen beziehen in Österreich eine Betriebspension. 60.000 von ihnen wurde diese Pension heuer gekürzt, im Schnitt um satte 6,4 Prozent, schlägt der Schutzverband der Pensionskassenberechtigten (PEKABE) Alarm. Leider nicht zum ersten Mal. Mit einem Minus von 5,18 Prozent lag die Veranlagungsperformance der Pensionskassen im Jahr 2018 bereits zum fünften Mal seit Gründung der ersten Kassen im Minus. „Wer eine Firmenpension bezieht, muss sich auf eine stabile Auszahlung verlassen können. Daher braucht es wieder eine gesetzliche Mindestertragsgarantie“, fordert AK-OÖ-Präsident Johann Kalliauer.

Im Jahr 2018 hatten rund 950.000 Personen in Österreich Anspruch auf eine Betriebspension. In diesem privatwirtschaftlich organisierten Modell für eine Zusatzpension veranlagen und verwalten Aktiengesellschaften (die Pensionskassen) das Pensionskapital der Betriebspensionen – aktuell ein Vermögen von knapp 22 Milliarden Euro.

Laut PEKABE betragen die schleichenden Pensionskürzungen in manchen Fällen bereits über 50 Prozent. Der Schutzverband schildert etwa den Fall einer Pensionistin, die im Jahr 2000 mit 376 Euro Zusatzpension gestartet ist, seither keine einzige Valorisierung erhielt, aber 12-mal eine Kürzung hinnehmen musste. Ihre heutige Betriebspension betrage nur noch 154 Euro, ein Minus von 59 Prozent!

Massive Kritik an diesem System kommt von AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer: „Derzeit müssen die Pensionskassen-Berechtigten das volle Veranlagungsrisiko für die von ihnen nicht beeinflussbaren Veranlagungsergebnisse tragen. Ist das Veranlagungsergebnis der Pensionskassen schlecht, kommt es für sie automatisch zu Pensionsverlusten.“ Ursache dafür ist, dass 2003 eine verbindliche Mindest-Performance der Pensionskassen zugunsten der Pensionskassen-Aktionäre/-innen abgeschafft wurde. Um die Höhe der Betriebspension sicherzustellen, war per Gesetz zuvor vorgeschrieben, dass die Pensionskassen im Durchschnitt von fünf Jahren einen jährlich bestimmten Mindestzinssatz garantieren mussten. Wurde dieser Mindestertrag nicht erwirtschaftet, musste die Pensionskasse Geld aus ihrem Eigenkapital zuschießen.

Das wirkt sich umso drastischer aus, als die alte türkis-blaue Regierung mit 1.1.2019 auch die Veranlagungsgrenzen für riskante Produkte (Aktien und Fremdwährung) abgeschafft und somit das Risiko für die Anspruchsberechtigten ausgeweitet hat. „Die Pensionskassen müssen selber einen Teil des Risikos und bei Veranlagungsverlusten eine teilweise Schadensabdeckung übernehmen. Daher muss die gesetzliche Mindestertragsgarantie wiedereingeführt werden“, fordert Kalliauer. „Das ist eine Frage der Gerechtigkeit, nicht zuletzt weil die Firmenpensionen der Pensionskassen auch steuerlich gefördert sind“.

Pensionskassenbeiträge sind Betriebsausgaben und können von den Unternehmen steuerlich geltend gemacht werden. Für diesen Teil der Lohnsumme fallen auch keine „Lohnnebenkosten“ an. Erst wenn die Mitarbeiterin/der Mitarbeiter die Pension ausbezahlt bekommt, ist die Betriebspension lohnsteuerpflichtig. Die Veranlagung durch die Pensionskasse ist von der Kapitalertragssteuer und der Körperschaftssteuer befreit. Eigenbeiträge der Mitarbeiter/-innen sind steuerbegünstigt.

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