Insolvenz-Rechtsschutz-Bilanz 2019

AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer.
AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer.

316 Betriebe mit fast 2.200 Beschäftigten gingen im Vorjahr in Oberösterreich in die Insolvenz. „Die Arbeiterkammer hat die Betroffenen von der ersten Stunde an begleitet, beraten und dafür gesorgt, dass sie so schnell wie möglich zu ihrem Geld kommen“, sagt AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer. Insgesamt erkämpfte der Insolvenz-Rechtsschutz der AK OÖ 2019 30,4 Millionen Euro.


Die größten Pleiten im Vorjahr: Druckguss- und Metallwarenfabrik Gruber & Kaja aus St. Marien (Linz-Land) mit 209 Beschäftigten, Steinindustrie Albert Friepess (79 Beschäftigte) aus Linz und der Arkadenhof, ebenfalls in Linz, mit 67 Beschäftigten. Auffällig ist, dass 2019 überdurchschnittlich viele kleinere Betriebe insolvent geworden sind. Das AK-Insolvenz-Rechtsschutz-Team betreute im vergangenen Jahr 2.157 Arbeitnehmer/-innen.


Folgende Branchen waren 2019 am häufigsten betroffen:

Metallbranche (446 Arbeitnehmer/-innen)
Bauwirtschaft: (409)
Gastgewerbe: (334)


Handlungsbedarf bei Scheinfirmen

Große Sorgen bereiten den AK-Insolvenz-Rechtsschützern/-innen sogenannte Scheinfirmen. Diese haben Beschäftigte zwar angemeldet, zahlen aber keine Steuern und Sozialversicherungsbeiträge. Erst im Laufe eines Insolvenzverfahrens fliegt das auf. Dann geschieht es oft, dass die betroffenen Beschäftigten rückwirkend von der Gebietskrankenkasse abgemeldet werden. Betroffene Arbeitnehmer/-innen haben oft keinen Anspruch auf Krankengeld, Arbeitslosengeld und Pensionszeiten – obwohl sie gearbeitet haben. Problematisch wird es auch beim Insolvenzverfahren: Wird eine Scheinunternehmerschaft festgestellt, gibt es kein Insolvenzentgelt. Der Antrag durch die AK kann erst gestellt werden, wenn der Arbeitgeber ausfindig gemacht wird. Bis das der Fall ist, sind die Ansprüche oft verfallen.


Die Arbeiterkammer fordert daher:

Offene und fällige Entgelte, die für Arbeitsleistungen im insolventen Scheinunternehmen gebühren, müssen gesichert und durch den Insolvenz-Entgelt-Fonds (IEF) zugesprochen werden. Das muss auch dann gelten, wenn der tatsächliche Arbeitgeber nicht ermittelt werden kann.
Nachdem der wahre Arbeitgeber festgestellt worden ist, muss der IEF berechtigt sein, auf dessen Vermögen zuzugreifen, um ausstehende Forderungen hereinzubringen.
Forderungen gegen den hinter dem Scheinunternehmen stehenden wahren Arbeitgeber dürfen nicht verfallen oder verjähren.


Insolvenz-Rechtsschutz während der Corona-Krise

Die Insolvenzeröffnungen seit Mitte März haben ihre Gründe kaum in der Corona-Krise gehabt: Sowohl bei der Walter Moser GmbH mit 102 Beschäftigten in Seewalchen, der P.M.T. Personalleasing GmbH mit 78 Beschäftigten in Linz, der Höber GmbH mit 40 Beschäftigten in Steyr als auch jüngst bei der Kremsmüller Industrieanlagenbau KG und der Kremsmüller Industrieservice KG mit insgesamt rund 1.200 MitarbeiterInnen in Steinhaus liegen die Ursachen woanders. Einzig die Firma Eva Maria Gugler – Hotel Donauschlinge mit 38 Beschäftigten sieht darin die Ursache für die Insolvenzeröffnung.


Von Mitte März bis Ende Juni wurden rund 5.000 telefonische Beratungen durchgeführt, für 1.349 Mitglieder Anträge auf Insolvenz-Entgelt gestellt, 14 Millionen Insolvenz-Entgelt sind in diesem Zeitraum direkt an die Arbeitnehmer/-innen geflossen. Im Vergleich zum gleichen Zeitraum des Vorjahres ist das eine Verdoppelung. Noch nicht enthalten sind die ersten Zahlungen für die Kremsmüller Industrieanlagenbau KG, die in Kürze zu erwarten sind.

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